Bovine Virus Diarrhoe (BVD)

Die BVD ist eine Tierseuche der Kategorie C+D+E mit hoher wirtschaftlicher Bedeutung für rinderhaltende Betriebe. Ausgelöst wird die BVD durch Pestiviren der Familie Flaviviridae, Genotypen 1 und 2.

In Abhängigkeit vom Genotyp können milde, fast symptomlose, aber auch schwere Krankheitsverläufe auftreten.

Zu den typischen Symptomen zählen:

  • Fieber
  • verminderte Futteraufnahme
  • Durchfall 

Fortschreitende Abmagerung und Leistungsdepression sind die Folge.

Die Übertragung des Virus erfolgt über verschiedene Körpersekrete sowie diaplazentar vom Muttertier auf das Kalb.

In Abhängigkeit vom Stadium der Trächtigkeit zum Zeitpunkt der Infektion treten

  • Fruchtbarkeitsstörungen
  • Aborte
  • Missbildungen
  • lebensschwache Kälber auf.

Bei Infektionen vor dem 90. Trächtigkeitstag werden persistent infizierte Kälber geboren, die im weiteren Verlauf kümmern oder auch schwer erkranken können. Diese Tiere stellen als permanente Infektionsquelle eine besondere Gefahr für den betreffenden Rinderbestand dar.

Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.

Mecklenburg-Vorpommern hat seit dem 17.02.2022 den Status „frei von BVD“.

Ein Impfverbot besteht seit dem 01.03.2021.

Kühe stehen gemeinsam auf einer Weid.Details anzeigen
Kühe stehen gemeinsam auf einer Weid.

In den vergangenen Jahren wurde eine flächendeckende Einzeltierüberwachung des Status „frei von BVD“ über die virologische Untersuchung von Ohrstanzproben eines jeden neugeborenen Kalbes durchgeführt. Auf Grundlage der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 soll nunmehr auf eine zufallsbasierte, stichprobenartige serologische Überwachung unter Nutzung von Milch- oder auch Blutproben umgestellt werden. Die Einführung dieser Methode ist freiwillig und bringt wesentliche Entlastungen in Bezug auf Aufwand und Kosten mit sich. Neben der deutlichen Reduzierung der Probenzahl ist eine Kostenersparnis zu erwarten, da spezielle Ohrmarken für die Gewebeproben nicht mehr benötigt werden.

Die Untersuchung der Milch- und Mutterkuhbestände nach einem amtlich vorgegebenen Stichprobenplan dient der Überwachung des Betriebsstatus „unverdächtig“, der automatisch den Einzeltierstatus aller Rinder eines Bestandes bestimmt. Umfang und Häufigkeit der durchzuführenden Untersuchungen sind von der Produktionsrichtung sowie der Bestandsgröße abhängig und werden von den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Landkreise / der kreisfreien Stadt festgelegt. Für die milchserologische Untersuchung auf BVD können die Proben aus der Milchleistungsprüfung genutzt werden. Betriebe, die diesen kostenpflichtigen Service nicht nutzen wollen, können ihre Proben auch selbst an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (Hinweise zur Probeneinsendung) versenden.

Ein stabiler „unverdächtiger“ BVD-Status des Betriebes und der Ausschluss von Impftieren aus der zu untersuchenden Stichprobe sind Voraussetzung für die Einführung der serologischen BVD-Überwachung.

Die Gebühren für die labordiagnostische Untersuchung der Blut- und Milchproben werden von der Tierseuchenkasse von M-V (TSK M-V) getragen. Bitte beachten Sie, dass die TSK M-V ab dem 01.01.2028 nur noch für die Mutterkuhhaltungen die Kosten für die Untersuchung der Ohrstanzproben übernimmt (Beihilfesatzung TSK M-V).

Für die Kosten, die bei der Nutzung der Proben aus der Milchleistungsprüfung entstehen, kann eine Beihilfe in Höhe von 0,50€ / Probe beantragt werden (Beihilfeantrag TSK M-V).

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, um den Beginn und das für Sie zutreffende Procedere abzustimmen.