Wie können Bürger helfen, geltendes Tierschutzrecht durchzusetzen?
  
  
      
    
- Nicht wegsehen, wenn man den Eindruck hat, dass Tiere leiden.
- Den ersten Eindruck gründlich prüfen.
- Entscheiden, ob man selbst helfen kann oder ob Behörden informiert werden müssen.
- Erster Ansprechpartner ist immer das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
- Bei Verdacht einer Straftat (bei Vorsätzlichkeit und/oder erheblichem Ausmaß) kann man Anzeige erstatten (Staatsanwaltschaft, Polizei, Amtsgericht).
- Inhalt der Anzeige (wer, was, wo, wann, wie):
- Name und Anschrift des Anzeigenden
- Name und Anschrift des Täters
- genaue Ortsbeschreibung für den Tatort
- genaue Tatzeit
- Sachverhaltsschilderung
- genaue Tierbeschreibung, Art, Anzahl, Kennzeichnung, eventuell Foto
- genauer Tathergang
- Tatfolgen, Anzeichen für Schäden, Schmerzen, Leiden, Tötung
 
- Zeugenadressen
- Beweismaterial
- Datum und Unterschrift
 
      
              
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                    Umgang mit Wasservögeln bei extrem winterlicher Witterung