Hochschulrecht
Die Hochschulen dienen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und Künste durch Forschung, Lehre und Studium sowie Weiterbildung. Die Hochschulen berücksichtigen die Belange des Landes und gestalten das öffentliche Kulturleben mit. Sie bereiten durch umfassende akademische Bildung auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern. Die Hochschulen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtungen.
Hochschulautonomie
Die Hochschulen haben das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze. Sie sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtungen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben gibt sich jede Hochschule eine Grundordnung als Satzung und erlässt die übrigen Satzungen sowie die sonstigen Ordnungen. Grundlage für ihre Arbeit ist das Landeshochschulgesetz. Es trägt dazu bei, die nationale und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten und auszubauen. Das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten MV übt die Aufsicht nach Maßgabe dieses Gesetzes aus.
Freiheit von Kunst, Wissenschaft und Forschung
Das Land und die Hochschulen stellen sicher, dass für die Mitglieder der Hochschulen im Rahmen ihrer Aufgaben die Freiheit von Kunst und Wissenschaft sowie von Forschung und Lehre (Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes) gewahrt wird. Die Freiheit der Forschung umfasst insbesondere die Fragestellung, die Grundsätze der Methodik sowie die Verbreitung und Bewertung des Forschungsergebnisses. In Mecklenburg-Vorpommern werden für ein Studium Gebühren bis zu einem ersten und bei gestuften Studiengängen bis zu einem zweiten berufsqualifizierenden Abschluss nicht erhoben.
Neues Landeshochschulgesetz
Die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern haben die notwendigen Rahmenbedingungen, um sich auch künftig in einem stärker werdenden nationalen und internationalen Wettbewerb behaupten zu können. Der Landtag hat am 13. November 2019 eine entsprechende Änderung des Hochschulgesetzes beschlossen. Das neue Hochschulgesetz legt einen Schwerpunkt auf die Qualitätssicherung in der Wissenschaft, auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen an den Hochschulen und auf die Chancengleichheit.
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Referat 360

