Hochschulrecht

Die Hochschulen dienen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und Künste durch Forschung, Lehre und Studium sowie Weiterbildung. Die Hochschulen berücksichtigen die Belange des Landes und gestalten das öffentliche Kulturleben mit. Sie bereiten durch umfassende akademische Bildung auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern. Die Hochschulen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtungen.

Hochschulautonomie

Die Hochschulen haben das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze. Sie sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtungen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben gibt sich jede Hochschule eine Grundordnung als Satzung und erlässt die übrigen Satzungen sowie die sonstigen Ordnungen. Grundlage für ihre Arbeit ist das Landeshochschulgesetz. Es trägt dazu bei, die nationale und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten und auszubauen. Das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten MV übt die Aufsicht nach Maßgabe dieses Gesetzes aus.

Freiheit von Kunst, Wissenschaft und Forschung

Das Land und die Hochschulen stellen sicher, dass für die Mitglieder der Hochschulen im Rahmen ihrer Aufgaben die Freiheit von Kunst und Wissenschaft sowie von Forschung und Lehre (Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes) gewahrt wird. Die Freiheit der Forschung umfasst insbesondere die Fragestellung, die Grundsätze der Methodik sowie die Verbreitung und Bewertung des Forschungsergebnisses. In Mecklenburg-Vorpommern werden für ein Studium Gebühren bis zu einem ersten und bei gestuften Studiengängen bis zu einem zweiten berufsqualifizierenden Abschluss nicht erhoben.

Neues Landeshochschulgesetz

Die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern haben die notwendigen Rahmenbedingungen, um sich auch künftig in einem stärker werdenden nationalen und internationalen Wettbewerb behaupten zu können. Der Landtag hat am 13. November 2019 eine entsprechende Änderung des Hochschulgesetzes beschlossen. Das neue Hochschulgesetz legt einen Schwerpunkt auf die Qualitätssicherung in der Wissenschaft, auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen an den Hochschulen und auf die Chancengleichheit.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung, Hochschulen
Referat 360
Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin
Telefax: 0385 588-18099
Referatsleiter
Thoralf Sens
Telefon: 0385 588-18360

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Landeshochschulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern

In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 2011, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Mai 2021

130 Seiten / Broschüre

Barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 08/2021

Diese Publikation ist nur als Onlinefassung verfügbar.