Hochschulentwicklung

Alle fünf Jahre schließen die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Land Vereinbarungen über ihre jeweiligen Entwicklungs- und Leistungsziele ab. Aktuell gelten die Zielvereinbarungen für die Jahre 2021 bis 2025. Sie treffen Regelungen zum Gesamtbudget, zur Bewirtschaftung der Haushaltsmittel und Stellen, zu Fächern und Studiengängen, zu Forschungsschwerpunkten sowie zu den Vorgaben bei der Erhöhung der Anzahl der Frauen auf wissenschaftlichen Qualifikationsstellen und bei Professuren. Die Zielvereinbarungen bedürfen der Zustimmung des Landtages.

Auf Eckwerte folgen Zielvereinbarungen

Laut Landeshochschulgesetz erarbeitet die Landesregierung im Benehmen mit den Hochschulen die Eckwerte der Hochschulentwicklung des Landes und legt sie spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Planungsperiode dem Landtag zur Zustimmung vor. Spätestens sechs Monate nach Zustimmung des Landtages zu den Eckwerten schließt die Landesregierung mit den Hochschulen die Zielvereinbarungen ab. Auf Grundlage der Zielvereinbarungen erstellt jede Hochschule einen fünfjährigen Hochschulentwicklungsplan, in dem die Grundzüge ihrer Entwicklung niedergelegt sind.

Finanzierung der Hochschulen

In den Zielvereinbarungen sind auch die Gesamtfinanzierung der Hochschulen und Universitätskliniken, die Stellenzahl, die Mittel des Zukunftsvertrages „Studium und Lehre stärken“ und die Großgeräteförderung festgeschrieben. Im Bereich der laufenden Zuwendungen stellt das Land über den derzeit gültigen Planungszeitraum insgesamt rund zwei Milliarden Euro bereit. Voraussichtlich 125 Millionen Euro fließen zusätzlich über den Zukunftsvertrag Studium und Lehre. Bei der Großgeräteförderung sind von 2021 bis 2025 insgesamt 53,9 Millionen Euro eingeplant.

Schwerpunkte der Zielvereinbarungen 2021 bis 2025

Schwerpunkt „Lehrerbildung“

An der Universität Greifswald ging zum Wintersemester 2020/2021 der innovative und praxisnahe Lehramtsstudiengang Grundschule an den Start. An der Universität Rostock wurde zum Wintersemester 2020/2021 die Zahl der Studienplätze in der Grundschulpädagogik erhöht. Hinzu kommen in Rostock die fachliche Erweiterung der Grundschulpädagogik sowie die Erweiterungen im Bereich der beruflichen Pädagogik und der Schulsozialarbeit. Ziel ist es, dass in den kommenden Jahren mehr Absolventinnen und Absolventen auf dem Lehrkräftearbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Schwerpunkt „Gesundheitsberufe“

Die Einrichtung der Studiengänge Hebammenwissenschaft und Intensivpflege an der Universität Rostock, eines primärqualifizierenden Bachelor-Studienganges Pflegewissenschaften an der Universität Greifswald und eines Bachelor-Studiengangs Pflege an der Hochschule Neubrandenburg zählen zu den wichtigen hochschulpolitischen Schwerpunktsetzungen.

Weitere wichtige Schwerpunkte

  • In Mecklenburg-Vorpommern wurde eine standortübergreifende Ingenieurausbildung in den Bereichen Bauen, Landschaft und Umwelt geschaffen (BLU-Konzept). Beteiligt sind die Universität Rostock, die Hochschule Neubrandenburg und die Hochschule Wismar.
  • An der Universität Greifswald soll ein Master-Studiengang Psychotherapie eingerichtet werden, die Förderung des Teilzeitstudiums soll verstärkt und Maßnahmen zur Verbesserung des Studienerfolgs sollen auf den Weg gebracht werden. Dies gilt zudem für Studiengänge, bei denen die Studienerfolgsquote hinter den Erwartungen zurückbleibt. Hierzu zählt auch die Rechtswissenschaft an den beiden Universitäten des Landes. Eine engere Kooperation der Universität Greifswald und der Universität Rostock ist vorgesehen.
  • Die Förderung von Frauen in der Wissenschaft soll gestärkt werden und das bestehende Kaskadenmodell weiterentwickelt werden. Es dienst zur Festlegung von Gleichstellungsquoten. Der Fokus wird künftig nicht mehr allein auf den Frauenanteil bei der Besetzung von Professuren gelegt, sondern auch auf den Frauenanteil bei der Besetzung von wissenschaftlichen Qualifikationsstellen. Das Land honoriert erfolgreiche Anstrengungen der Hochschulen mit insgesamt bis zu eine Millionen Euro. An der Universität Greifswald wird erstmals im Land eine Professur für Genderforschung eingerichtet.
  • Alle Hochschulen wollen die Internationalisierung durch die Einrichtung weiterer internationaler Studiengänge mit Doppel-Abschluss, die Erhöhung des Anteils internationaler Studierender, die internationale Ausschreibung der Professuren und Stellen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie durch die Einbindung der Hochschulen in europäische Hochschulnetzwerke vorantreiben.
  • Die Hochschulen werden ihre Mitwirkung im Landesverbund „Inklusive Hochschule“ fortsetzen. Ziel ist es, Studierende, Mitglieder und Angehörige der Hochschulen mit Beeinträchtigungen zu fördern und die Barrierefreiheit auf allen Ebenen zu steigern.
  • Die Universitätsmedizin Greifswald und die Universitätsmedizin Rostock verstärken ihre Kooperation in den Bereichen Forschung, Lehre, Krankenversorgung und Verwaltung auf der Grundlage des im April 2020 beschlossenen Kooperationsvertrages.
  • An der Universität Greifswald sollen die Ukrainistik und die Moorforschung verstetigt werden.
  • In Rostock soll die Entwicklung des Ocean Technology Campus vorangetrieben sowie ein Zentrum für Regional- und Kulturgeschichte errichtet werden.
  • Die Professur für Filmschauspiel an der Hochschule für Musik und Theater Rostock soll verstetigt und die Hochschulverwaltung soll gestärkt werden.
  • Die Kooperation zwischen der Hochschule Neubrandenburg und dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege im Bereich der Gartendenkmalpflege soll verstetigt werden.
  • Die Hochschule Stralsund wird die Profilierung des Schwerpunktes Tourismus die Internationalisierung vorantreiben.
  • Die Hochschule Wismar will ihre europäische Ausrichtung verstärken und die Kontakte nach Osteuropa, insbesondere nach Russland, intensivieren.

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