Wissenschaftspakte

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) hat Anfang Mai 2019 die neuen Wissenschaftspakte beschlossen. Das Paket besteht aus drei Bund-Länder-Vereinbarungen. Das sind der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ als Nachfolgeprogramm des Hochschulpaktes, die Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ (vormals „Qualitätspakt Lehre“) und der „Pakt für Forschung und Innovation“. Mit den drei Pakten erhält das deutsche Wissenschaftssystem einen großen Qualitätsschub. Für die Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern bedeutet der Beschluss vor allem Planungssicherheit bis ins Jahr 2030.

Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken

Mit dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ verbessern Bund und Länder gemeinsam die Qualität von Studium und Lehre an den Hochschulen – flächendeckend und dauerhaft. Die Studienkapazitäten, die mit Hilfe des Hochschulpaktes aufgebaut worden sind, werden bedarfsgerecht erhalten. Die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern haben den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ als Nachfolgeprogramm zum Hochschulpakt 2020 am 6. Juni 2019 auf der Grundlage von Artikel 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Grundgesetzes beschlossen.

Ab dem Jahr 2021 profitiert Mecklenburg-Vorpommern erstmalig von den Bundesmitteln aus dem Zukunftsvertrag. Parallel zum Auslaufen des Hochschulpaktes bis Ende 2023, wächst der Anteil des Zukunftsvertrages. Im Jahr 2024 wird erstmals das volle Förderniveau des Zukunftsvertrages erreicht (2,05 Mrd. Euro p.a.). Die Bundesmittel je Land bemessen sich – wie schon beim Vorgänger – nach den bundesweiten Studierendendaten. Neben den Studienanfängerinnen und Studienanfängern werden für die Mittelverteilung nun auch die Studierenden in der Regelstudienzeit (plus zwei Semester) sowie die nach Abschlussarten gewichteten Absolventinnen und Absolventen herangezogen.

Der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ zielt stärker als der Hochschulpakt auf die Verbesserung der Studienqualität ab. So soll der Anteil des unbefristeten wissenschaftlichen oder künstlerischen Personals erhöht werden. In Mecklenburg-Vorpommern sollen zudem insbesondere die Abschlussquoten im Lehramtsstudium wieder steigen.

Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“

Mit der Gründung der „Stiftung Innovation in der Hochschullehre“ haben Bund und Länder eine Förderinstitution etabliert, die die Qualitätssteigerung der Hochschullehre unterstützen soll. Die Basis hierfür haben die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern mit der Verwaltungsvereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ vom 6. Juni 2019 gelegt. Aus ihr geht hervor, dass für die kontinuierliche Förderung von Innovationsfähigkeit, Austausch, Vernetzung und Transfer in Studium und Lehre eine neue Organisation notwendig ist und eingerichtet werden soll.

Nach einem wettbewerblichen Interessenbekundungsverfahren wurde am 6. Dezember 2019 die Toepfer Stiftung gGmbH von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) ausgewählt, um diese Organisation unter ihrem Dach aufzubauen. Am 13. November 2020 ist die neue Stiftung „Innovation in der Hochschullehre“ an den Start gegangen. Sie ist eine Treuhandstiftung in Trägerschaft der Toepfer Stiftung gGmbH und hat ihren Sitz in Hamburg. Ihre allgemeine Zielsetzung ist es, die qualitativ hochwertige und international wettbewerbsfähige Lehre an den deutschen Hochschulen weiter auszubauen und dauerhaft zu stärken. Die Hochschulen sollen dabei unterstützt werden, sich schneller und besser auf neue gesellschaftliche Herausforderungen in Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur einzustellen. Die „Stiftung Innovation in der Hochschullehre“ richtet sich an die gesamte bundesdeutsche Hochschullandschaft in ihrer Breite.

Die Corona-Pandemie hat einen akuten Handlungsdruck für die Hochschulen erzeugt, Studium und Lehre neu zu denken, digitale Lehr- und Lernformate ad hoc zu entwickeln sowie Infrastruktur und Strukturen für Support zügig auszubauen. Unter dem Titel Hochschullehre durch Digitalisierung stärken. Präsenzlehre, Blended Learning und Online-Lehre innovativ weiterdenken, erproben und strukturell verankern“ fördert die Stiftung in einer ersten Förderlinie zukunftsweisende Projektvorhaben. Die entsprechende Förderbekanntmachung der „Stiftung Innovation in der Hochschullehre“ wurde im November 2020 veröffentlicht.

Die Länder steigen in die Finanzierung der Stiftung ab dem Jahr 2024 ein. Sie tragen dabei 40 Mio. Euro p.a. nach dem Königsteiner Schlüssel.

Pakt für Forschung und Innovation

Der „Pakt für Forschung und Innovation“ stärkt die großen außeruniversitären Forschungsorganisationen und die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Die vierte Fortschreibung des 2005 beschlossenen „Pakts für Forschung und Innovation“ sieht eine jährliche Steigerung der Zuwendungen an die Wissenschaftsorganisationen in den Jahren 2021 bis 2030 um drei Prozent vor. Der „Pakt für Forschung und Innovation IV“ sorgt damit für ein stabiles Wachstum und eine positive Entwicklung der Wissenschaftsorganisationen. Bund und Länder stellen den Forschungseinrichtungen von 2021 bis 2030 allein durch den jährlichen Aufwuchs insgesamt zusätzlich rund 17 Mrd. Euro zur Verfügung.
 
Auf Grundlage folgender forschungspolitischer Ziele haben Bund und Länder mit den Wissenschaftsorganisationen Zielvereinbarungen für die jeweilige organisationsspezifische Umsetzung vereinbart: 

1. Dynamische Entwicklung fördern

Forschung bewegt sich an den Grenzen des Wissens und bisweilen an den Grenzen des Machbaren und ist im positiven Sinne mit Risiken verbunden. Die Wissenschaftsorganisationen werden für das Aufgreifen risikoreicher Forschung Freiräume schaffen und passende Instrumente stärken bzw. neu entwickeln.

2. Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft stärken

Ein leistungsfähiges Wissenschaftssystem bildet den Nährboden für Innovationen und stellt Handlungs- und Entscheidungswissen für die Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen bereit. Die Wissenschaftsorganisationen werden dem Transfer und der Nutzbarmachung von Ideen, Forschungsergebnissen und Wissen durch intensiven Austausch mit Wirtschaft, Gesellschaft und Politik einen zentralen Stellenwert einräumen.

3. Vernetzung vertiefen

Die Wissenschaftsorganisationen werden sich untereinander sowie mit Hochschulen und Unternehmen intensiver vernetzen und gemeinsam mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und weiteren Partnern u. a. mit der Etablierung von integrierten, regionalen Campus-Strategien einen wesentlichen Schritt in der Entwicklung der Zusammenarbeit aller relevanten Partner vor Ort gehen. 

4. Die besten Köpfe gewinnen und halten

Attraktive Bedingungen über die gesamte wissenschaftliche Laufbahn bieten zu können, erfordert umfassende und zeitgemäße Konzepte der Personalpolitik, der Personalgewinnung und der Personalentwicklung. Die Organisationen werden Entwicklungspfade für den wissenschaftlichen Nachwuchs anbieten, auch zu Berufsfeldern außerhalb der Wissenschaft. Die Erhöhung der Repräsentanz von Frauen im Wissenschaftssystem, insbesondere in Führungspositionen, ist eine Daueraufgabe.

5. Infrastrukturen für die Forschung stärken

Die strategische Planung und nachhaltige Finanzierung von Infrastrukturen (Bau und Betrieb), deren Öffnung für die Nutzung über die eigene Einrichtung hinaus sowie professionelles Management sind konstitutive Elemente der langfristigen Entwicklung von Forschungseinrichtungen. Der Bedarf von Hochschulen und ihr wissenschaftlicher Input sollen dabei künftig besondere Berücksichtigung finden. Um eine datengetriebene Wissenschaft zu ermöglichen, soll ein integriertes Forschungsdatenmanagement – auch durch eine aktive Beteiligung an der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur – ausgebaut werden.