Bildungsfreistellung

Lebenslanges Lernen ist heute wichtiger denn je. Nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für Unternehmen ist es existenziell. Das Land hat stärkere Anreize für Beschäftigte gesetzt, an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Grundlage ist das Bildungsfreistellungsgesetz, das im Dezember 2020 entsprechend geändert wurde. Danach haben Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern ein Recht darauf, fünf Tage im Jahr für eine Weiterbildung freigestellt zu werden. Sie können aber auch ihren jährlichen Anspruch von fünf Tagen Freistellung über zwei Jahre ansparen, sodass sie dann alle zwei Jahre eine zehntägige Weiterbildung besuchen können.

Art der Weiterbildungsveranstaltung

Eine Freistellung ist möglich, wenn sich Beschäftigte beruflich, politisch oder für ein Ehrenamt weiterbilden wollen. Es muss sich dabei jedoch um eine Veranstaltung handeln, die nach dem Bildungsfreistellungsgesetz vom Landesamt für Gesundheit und Soziales anerkannt wurde. Den Anspruch auf Bildungsfreistellung machen Beschäftigte bei ihrer Beschäftigungsstelle so früh wie möglich, in der Regel mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung, schriftlich geltend. Für die Zeit, in der sie zur Teilnahme an einer anerkannten Weiterbildungsveranstaltung freigestellt sind, zahlen Arbeitgeber das Arbeitsentgelt in voller Höhe weiter.

Sechs Schritte zur Bildungsfreistellung:

  • Auswahl einer anerkannten Bildungsveranstaltung
  • Anmeldung bei der Bildungseinrichtung
  • Erhalt einer Kopie des Anerkennungsbescheides durch den Weiterbildungsträger zur Vorlage bei der Beschäftigungsstelle
  • Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung
  • Übergabe der Teilnahmebestätigung an den Arbeitgeber
  • Antrag der Beschäftigungsstelle auf Erstattung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales

Zahlungen während der Bildungsfreistellung

Das Land zahlt der Beschäftigungsstelle als Ersatz für die Lohnfortzahlung bestimmte Pauschalbeiträge, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einer anerkannten Weiterbildung oder an einer Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten teilnehmen. Die Höhe dieser Beträge ist ebenfalls im Bildungsfreistellungsgesetz geregelt. Die Erstattung der Beträge als Ersatz für die Lohnfortzahlung erfolgt nur, so lange entsprechende Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung stehen. Der Freistellungsanspruch ist daran jedoch nicht gekoppelt.

Wo finde ich welche Angebote im Land?

Informationen zur Weiterbildung und Kontakte für Weiterbildungsberatung in MV gibt es in der Weiterbildungsdatenbank. Zielgruppe sind alle, die an Weiterbildungsangeboten interessiert sind. Das können auch Beratungseinrichtungen und Unternehmen sein, die ihre Beschäftigten weiterbilden möchten. Bildungsträger, Dozentinnen und Dozenten, Trainerinnen und Trainer nutzen die Plattform zur Veröffentlichung ihrer Angebote.

Kontakt

Referentin für Erwachsenenbildung
Birte Hallmann
Referat 221: Grundsatzangelegenheiten berufliche Schulen und Erwachsenenbildung
Telefon: 0385 588-17614

Publikationen und Dokumente

Rechtsvorschriften

Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bildungsfreistellungsgesetz - BfG M-V)

Vom 13. Dezember 2013, letzte Änderung vom 11. Dezember 2020

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