Kindertageseinrichtungen

Spielen, lernen, Freunde treffen: Für viele Kinder gehört die Zeit, die sie in Kindertageseinrichtungen verbringen, zur schönsten im Leben. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass Mädchen und Jungen dort bestmöglich gefördert werden. Die Förderung umfasst die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder. Im Mittelpunkt stehen die individuelle Entwicklung eines jeden Kinders und die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Kindertageseinrichtungen sind familienunterstützende und familienergänzende Einrichtungen, in denen Kinder bis zum Schuleintritt und schulpflichtige Kinder bis zum Ende des Besuchs der Grundschule für einen Teil des Tages oder ganztags gefördert werden.

Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern:

  1. Krippen für Kinder bis zum Beginn des Monats, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden
  1. Kindergärten für Kinder vom Beginn des Monats, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zum Eintritt in die Schule
  1. Horte für Kinder vom Eintritt in die Schule bis zum Ende des Besuchs der Grundschule
  1. Kindertagesstätten mit mindestens zwei der in den Nummern 1 bis 3 genannten Förderarten.

Quelle: § 2 – Begriffsbestimmungen, Kindertagesförderungsgesetz – KiFöG M-V

Krippe, Kita und Hort für Eltern beitragsfrei

Mecklenburg-Vorpommern zählt als familienfreundliches Land im bundesweiten Vergleich zu den Spitzenreitern bei der Inanspruchnahme von Kita-Plätzen, bei den Kita-Öffnungszeiten und bei flexiblen Betreuungszeiten. Seit 1. Januar 2020 sind Krippe, Kita, Hort und auch die Kindertagespflege beitragsfrei. Mecklenburg-Vorpommern ist damit das erste Land, das die Eltern vollständig von den Kita-Beiträgen entlastet hat. Zugleich ist dies die größte Familienentlastung in der Geschichte des Landes. Mit der Einführung der Elternbeitragsfreiheit ist die Besuchsquote der Kinder in der Kindertagesförderung weiter gestiegen.

Qualitätsoffensive in der Kindertagesförderung geplant

Mecklenburg-Vorpommern weist zudem eine besonders hohe Fachkräftequote, also Erzieherinnen und Erzieher mit einschlägigem Fachschulabschluss, auf. Dies ist ein wesentliches Merkmal für gute Qualität. Ziel der Landesregierung ist es, bis 2026 die Personalsituation in den Kitas weiter zu verbessern. Um noch mehr Menschen für den Beruf in der Kindertagesförderung zu gewinnen, die Arbeitsbedingungen in den Kindertageseinrichtungen zu optimieren und vorausschauend die Grundlage für Verbesserungen der Fachkraft-Kind-Relation zu schaffen, ist eine Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen, Erzieher und Kindertagespflegepersonen geplant. Ausbildungswege sollen unter anderem flexibler und Kita-Fachkräfte durch Assistenzkräfte stärker entlastet werden.

Kontakt

Referatsleiterin
Dr. Jacqueline Neumann
Referat 410: Kindertagesförderungsgesetz
Telefon: 0385 588-17410

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern

Das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2019 (gültig ab 1. Januar 2020) und seine Verordnungen.

Es handelt sich hierbei nicht mehr um die aktuell geltende Fassung des Gesetzes und seiner Verordnungen. Die aktuell geltende Fassung finden Sie unter: www.landesrecht-mv.de

94 Seiten / Broschüre

Nicht barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 03/2021

Diese Publlikation ist nur als Onlineversion verfügbar.

Rechtsvorschriften

Kindertagesförderungsgesetz - KiföG M-V

Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
Vom 4. September 2019, letzte Änderung vom 2. April 2023