Schulorganisation

In Mecklenburg-Vorpommern sollen alle Schülerinnen und Schüler umfassend und individuell gefördert werden, damit sie den höchstmöglichen Schulabschluss erreichen, der ihrem Potenzial entspricht. Alle Schülerinnen und Schüler sollen ihre Talente mit gleichen Chancen und in vielfältiger Art und Weise, unabhängig von ihrem sozialen Umfeld, entwickeln können. Das Schulsystem ist durchlässig und zweigliedrig, sodass Schülerinnen und Schüler zwischen den Bildungsgängen wechseln können. Auf die schulartunabhängige Orientierungsstufe nach Jahrgangsstufe 6 folgen die Regionale Schule oder das Gymnasium.

Leistungsfähiges Bildungssystem sichern

Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung ist als oberste Schulbehörde für rund 500 öffentliche allgemein bildende und 20 berufliche Schulen zuständig. Es steuert die Entwicklung und Sicherung der Qualität der schulischen Arbeit. Aufgabe ist es, ein flächendeckendes und leistungsfähiges Bildungsangebot im Land zu sichern. Schulen in freier Trägerschaft ergänzen das staatliche Angebot. Dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung obliegt zudem die Rechtsaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte als Schulträger sowie die Rechtsaufsicht über die Schulträger in freier Trägerschaft.

Grundlage für gemeinsamen Rahmen des Bildungswesens

Bildungspolitik in Deutschland ist zwar Ländersache. In übergeordneten Angelegenheiten sprechen sich die Bundesländer in der Kultusministerkonferenz (KMK) ab. Zu den Ergebnissen zählen beispielsweise Bildungsstandards, auf denen die Rahmenpläne für die einzelnen Unterrichtsfächer basieren. Wesentliche Grundlage für den gemeinsamen Rahmen des Bildungswesens in Deutschland bildet die Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen, die am 9. Februar 2021 in Kraft getreten ist. Die Vereinbarung löst das sogenannte Hamburger Abkommen aus dem Jahr 1964 ab.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2 - Grundsatzangelegenheiten des Schulwesens, berufliche Schulen und Lehrkräftegewinnung
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Abteilungsleiter
Thomas Jackl
Telefon: 0385 588-17020
Telefax: 0385 588-17029

Publikationen und Dokumente

Dokumente

Schulverzeichnis für das Schuljahr 2023/2024

Stand: Januar 2024

Publikationen

Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern

In der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010, letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2019

164 Seiten / Broschüre

Barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 12/2020

Rechtsvorschriften

Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010, letzte Änderung vom 2. Dezember 2019

Hinweise zur Schulorganisation für allgemein bildende Schulen

Vom 21. Juli 2000