Schulorganisation
In Mecklenburg-Vorpommern sollen alle Schülerinnen und Schüler umfassend und individuell gefördert werden, damit sie den höchstmöglichen Schulabschluss erreichen, der ihrem Potenzial entspricht. Alle Schülerinnen und Schüler sollen ihre Talente mit gleichen Chancen und in vielfältiger Art und Weise, unabhängig von ihrem sozialen Umfeld, entwickeln können. Das Schulsystem ist durchlässig und zweigliedrig, sodass Schülerinnen und Schüler zwischen den Bildungsgängen wechseln können. Auf die schulartunabhängige Orientierungsstufe nach Jahrgangsstufe 6 folgen die Regionale Schule oder das Gymnasium.
Leistungsfähiges Bildungssystem sichern
Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung ist als oberste Schulbehörde für rund 500 öffentliche allgemein bildende und 20 berufliche Schulen zuständig. Es steuert die Entwicklung und Sicherung der Qualität der schulischen Arbeit. Aufgabe ist es, ein flächendeckendes und leistungsfähiges Bildungsangebot im Land zu sichern. Schulen in freier Trägerschaft ergänzen das staatliche Angebot. Dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung obliegt zudem die Rechtsaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte als Schulträger sowie die Rechtsaufsicht über die Schulträger in freier Trägerschaft.
Grundlage für gemeinsamen Rahmen des Bildungswesens
Bildungspolitik in Deutschland ist zwar Ländersache. In übergeordneten Angelegenheiten sprechen sich die Bundesländer in der Kultusministerkonferenz (KMK) ab. Zu den Ergebnissen zählen beispielsweise Bildungsstandards, auf denen die Rahmenpläne für die einzelnen Unterrichtsfächer basieren. Wesentliche Grundlage für den gemeinsamen Rahmen des Bildungswesens in Deutschland bildet die Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen, die am 9. Februar 2021 in Kraft getreten ist. Die Vereinbarung löst das sogenannte Hamburger Abkommen aus dem Jahr 1964 ab.