Startchancen-Programm

Das Startchancen-Programm unterstützt Schülerinnen und Schüler, die schwierige Startbedingungen haben. Noch immer hängt in Deutschland der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen stark vom Bildungshintergrund ihrer Eltern ab. Mit dem Startchancen-Programm setzen Bund und Länder hier an und verbessern die Chancengerechtigkeit. Startchancen-Schulen zeichnen sich dadurch aus, dass sie Kindern und Jugendlichen umfassende Anregungen und vielfältige Möglichkeiten zur Gestaltung individueller Bildungswege und zur umfassenden Entfaltung ihrer Persönlichkeit bieten.

Die drei Programmsäulen des Startchancen-Programms

Säule I: Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung

Mit dem Investitionsprogramm können Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsvorhaben gefördert werden. Dies umfasst auch Investitionen in eine hochwertige Ausstattung und moderne Infrastruktur.

Säule II: Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung

Mit dem Chancenbudget wird das Potenzial von Schülerinnen und Schülern gefördert, die individuelle Förderung, Kompetenzentwicklung und die Berufliche Orientierung werden gestärkt. Auf institutioneller Ebene kann es zur Unterrichtsentwicklung, für Fortbildungszwecke, zur Gestaltung von Übergängen genutzt werden und dient der Öffnung der Schule in den Sozialraum.

Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams

Schulen erhalten zusätzliche personelle Ressourcen, um die individuelle Förderung, Beratung und Unterstützung der Lernenden zu verbessern. Außerdem können die Mittel für eine lernförderliche Elternarbeit und zur Entwicklung einer positiven Schulkultur eingesetzt werden.

Bund und Länder fördern Schulen über 10 Jahre

Das Startchancen-Programm wird mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 umgesetzt und hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Für das Startchancen-Programm stellt der Bund bis zu einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. Die Länder engagieren sich in gleichem Umfang. Dabei können schon bestehende Programme angerechnet werden. Mecklenburg-Vorpommern erhält über das Startchancen-Programm jährlich 17 Millionen Euro Bundesmittel. Der Landesanteil wird je nach Zuständigkeit für die einzelnen Vorhaben, Programme und Projekte durch das Land oder die Schulträger erbracht. In Deutschland werden insgesamt etwa 4.000 allgemein bildende und berufliche Schulen unterstützt.

Indikatoren für die Auswahl der Schulen

  • Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
  • Migrationshintergrund (Schuljahr 2021/2022 und Schuljahr 2022/2023)
  • besondere (inklusive) Lerngruppen
  • Anteil der Schülerinnen und Schüler mit pädagogischem bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Anteil an Wiederholerinnen und Wiederholern in der Sekundarstufe I
  • bei beruflichen Schulen: Angebot eines Berufsvorbereitungsjahres

Schulen nach festgelegten Kriterien ausgewählt

In Mecklenburg-Vorpommern profitieren 70 Schulen vom Startchancen-Programm. Das Bund-Länder-Programm wird an 42 Grundschulen, 19 Regionalen Schulen und 11 beruflichen Schulen umgesetzt. Die Zahl der Schulstandorte ist niedriger, weil es sich auch um Mehrfachstandorte handelt. Die Auswahl der Schulen erfolgte im Einvernehmen mit dem Bund auf Grundlage wissenschaftsgeleiteter Kriterien. Der Bund hatte dabei die Dimensionen „Armut“ und „Migrationshintergrund“ vorgegeben, da sie stark mit den Faktoren „Bildungsteilhabe“ und „Bildungserfolg“ zusammenhängen.

Kontakt

Institut für Qualitätsentwicklung Fachbereich 2 – Fortbildung, Beratung, Lehrkräftegesundheit, Europäische Schulprogramme, Stabsstelle Startchancen-Programm
Heiko Schön
Bereichsleiter IQ 2
Schmiedestraße 8
19053 Schwerin
Telefon: 0385 588-17811

Publikationen und Dokumente

Dokumente

Liste der Schulen im Startchancen-Programm