Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen ein wichtiges familienunterstützendes und familienergänzendes Angebot der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern. Kindertagespflegepersonen betreuen in der Regel Gruppen von bis zu fünf Kindern in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in angemieteten Räumen. Meist handelt es sich dabei um Kinder im Alter zwischen 0 und 3 Jahren. Die Betreuungszeiten stimmt die Kindertagespflegeperson mit den Eltern individuell ab. Eine geeignete und fachlich qualifizierte Kindertagespflegeperson wird den Eltern durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe vermittelt.

Qualifizierung von Tagespflegepersonen

Ein Zusammenschluss von zwei Kindertagespflegepersonen ist zulässig, sodass sie auch eine größere Gruppe von Kindern betreuen können. Kindertagespflegepersonen benötigen eine Erlaubnis, um in der Kindertagespflege tätig sein. Sie sollen über eine Mindestqualifikation im Umfang von 300 Stunden nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) verfügen, das vom Deutschen Jugendinstitut entwickelt wurde. Eine vergleichbare Qualifikation ist ebenfalls möglich. Als für die Kindertagespflege geeignete Qualifikation gelten jene Abschlüsse, die im Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) als pädagogische Fachkräfte aufgeführt sind.

Fort- und Weiterbildungsangebote von Tagespflegepersonen

Das Land unterstützt Fort- und Weiterbildungsangebote für Kindertagespflegepersonen finanziell. Den Landkreisen und kreisfreien Städten stehen jährlich bis zu 10.000 Euro für die Ausrichtung von Regionaltreffen zur Verfügung. Bis zu 50 Kindertagespflegepersonen können sich auf den Treffen über Themen der frühkindlichen Bildung, Methodik und Organisation austauschen. Die Regionaltreffen sind im Rahmen des Fort- und Weiterbildungskontingents anrechenbar. Laut KiföG M-V hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sicherzustellen, dass die Kindertagespflegepersonen mindestens 25 Stunden pro Kalenderjahr Angebote zur Fort und Weiterbildung wahrnehmen.

Kontakt

Referatsleiterin
Dr. Jacqueline Neumann
Referat 410: Kindertagesförderungsgesetz
Telefon: 0385 588-17410

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern

Das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2019 (gültig ab 1. Januar 2020) und seine Verordnungen.

Es handelt sich hierbei nicht mehr um die aktuell geltende Fassung des Gesetzes und seiner Verordnungen. Die aktuell geltende Fassung finden Sie unter: www.landesrecht-mv.de

94 Seiten / Broschüre

Nicht barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 03/2021

Diese Publlikation ist nur als Onlineversion verfügbar.

Hinweise zu Hygiene und Sicherheit in der Kindertagespflege in Mecklenburg-Vorpommern

Die Hinweise wurden von den Autorinnen unter Mitwirkung eines Fachbeirates erarbeitet und in mit 18 Modelltagespflegestellen im den Landkreisen Vorpommern-Rügen und Mecklenburgische Seenplatte in der Praxis erprobt.

112 Seiten / Broschüre

Nicht barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 06/2015

Diese Publikation ist nur als Onlineversion verfügbar.

Rechtsvorschriften

Kindertagesförderungsgesetz - KiföG M-V

Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
Vom 4. September 2019, letzte Änderung vom 2. April 2023