Individuelle Förderung

Alle Kinder, die in Mecklenburg-Vorpommern eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflegestelle besuchen, erhalten eine individuelle Förderung, die sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen, dem Entwicklungsstand und den Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder und den Bedürfnissen der Eltern orientiert. Sie soll insbesondere Benachteiligungen entgegenwirken, die der Chancengerechtigkeit beim Eintritt in die Schule entgegenstehen. Grundlage der individuellen Förderung ist eine alltagsintegrierte Beobachtung und Dokumentation des kindlichen Entwicklungsprozesses durch die pädagogischen Fachkräfte und Kindertagespflegepersonen.

Portfolioarbeit bildet Rahmen für Entwicklungsdokumentation

Spätestens drei Monate nach Eintritt des Kindes in den Kindergarten erfolgt regelmäßig die Beobachtung und Dokumentation auf Basis landesweit verbindlich festgelegter Verfahren. Gleiches gilt für Kinder, die eine Kindertagespflegestelle besuchen. Insbesondere ab dem dritten Lebensjahr kann die Anwendung eines geeigneten Verfahrens dabei helfen, Entwicklungsgefährdungen zu erkennen und den Entwicklungsprozess der Kinder regelmäßig und zielgerichtet abzubilden. Den Rahmen der Entwicklungsdokumentation bildet die Portfolioarbeit. Ein geeignetes wissenschaftliches Verfahren ist beispielsweise das Kompetenzportfolio der Universität Rostock. Das Kompetenzportfolio soll landesweit zur Datenübermittlung zwischen Kindertagesstätte, Schule und Hort eingesetzt werden.

Fünf Millionen Euro für gezielte individuelle Förderung

Das Land gewährt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe jährlich fünf Millionen Euro für die gezielte individuelle Förderung von Kindern. Ziel ist eine bedarfsorientierte weitergehende Förderung der Chancengerechtigkeit vor dem Eintritt in die Schule. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe leiten die jeweiligen Beträge an die einzelnen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen weiter. Die Beobachtungs- und Dokumentationsverordnung regelt, welche Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sein müssen und wie die Mittel zur gezielten individuellen Förderung eingesetzt werden.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4 - Kindertagesförderung, allgemein bildende Schulen und Inklusion
Referat 420 - Frühkindliche Bildung, Bildungskonzeption
Werderstraße 74c
19055 Schwerin
Referatsleiter
Alexander Hedfeld
Telefon: 0385 588-17420

Publikationen und Dokumente

Rechtsvorschriften

Kindertagesförderungsgesetz - KiföG M-V

Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
Vom 4. September 2019, letzte Änderung vom 2. April 2023

Beobachtungs- und Dokumentationsverordnung - BeDoVO M-V

Verordnung über die inhaltliche Ausgestaltung und Durchführung
der alltagsintegrierten Beobachtung und Dokumentation in der Kindertagesförderung
Vom 2. Januar 2020

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für „Kita-Sprachförderung in Mecklenburg-Vorpommern“

Vom 13. Juli 2023