Zweiter Bildungsweg

Wenn sich Plan A nicht umsetzen ließ, bleibt immer noch Plan B. Für einen Schulabschluss ist es also nie zu spät. Der zweite Bildungsweg bietet die Chance, im Erwachsenenalter einen Schulabschluss zu erlangen oder zu erwerben, der zunächst nicht oder bislang ohne Erfolg angestrebt wurde. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es dafür viele Angebote. Ein bundesweit anerkannter Schulabschluss erhöht die Chancen auf den Start in ein erfolgreiches Berufsleben wesentlich. Er eröffnet den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Zudem stehen mit mehr und besser qualifizierten Menschen für die Unternehmen im Land mehr potenzielle Fachkräfte zur Verfügung. Das ist für alle ein Gewinn.

Berufsreife und Mittlere Reife nachholen

In Mecklenburg-Vorpommern ist das Erlangen der Berufsreife und der Mittleren Reife auf dem zweiten Bildungsweg gebührenfrei. Interessierte können zum einen in Kursen an Volkshochschulen ihren Schulabschluss kostenlos nachholen. Ziel ist es, die Zahl der Menschen ohne anerkannten Schulabschluss zu verringern. Das Land übernimmt die Teilnahmebeiträge und hat mit der Gebührenfreiheit an VHS-Kursen ein Angebot geschaffen, sodass mehr Menschen ihren Schulabschluss erreichen können. Mecklenburg-Vorpommern Land stellt für diesen Zweck jährlich 760.000 Euro zur Verfügung. Zum anderen gibt es noch die Möglichkeit, die Berufsreife und die Mittlere Reife im Rahmen einer Nichtschülerprüfung zu erwerben. Wer hierzu Fragen hat, kann sich an das jeweils zuständige Staatliche Schulamt wenden.

Allgemeine Hochschulreife am Abendgymnasium erwerben

Das Abendgymnasium vermittelt eine erweiterte allgemeine Bildung, die die Aufnahme eines Hochschulstudiums ermöglicht. Der Bildungsgang umfasst die einjährige Einführungsphase und die zweijährige Qualifikationsphase. Durch die erfolgreiche Teilnahme in der Qualifikationsphase kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. In das Abendgymnasium können Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen können. Sie müssen mindestens 19 Jahre alt sein und die Mittlere Reife oder eine gleichwertige Vorbildung nachweisen können. Während der Verweildauer am Abendgymnasium müssen die Studierenden mit Ausnahme der letzten drei Studienhalbjahre berufstätig sein. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es Abendgymnasien in Greifswald, Rostock und Schwerin.

Kontakt

Referatsleiterin
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Telefon: 0385 588-17440
Referatsleiter
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Telefon: 0385 588-17450

Publikationen und Dokumente

Rechtsvorschriften

Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (APVO M-V)

Vom 19 Februar 2019, letzte Änderung vom 1. August 2025