BAföG

Nicht nur Studierende, auch Schülerinnen und Schüler können von der staatlichen Förderung profitieren. Sie erhalten BAföG sogar als vollen Zuschuss, müssen also nichts zurückzahlen. Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) unterstützt junge Menschen dabei, ihre Ausbildung an Schulen und Hochschulen zu absolvieren und gleichzeitig ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung übt als oberste Landesbehörde für Ausbildungsförderung die Fachaufsicht über die Ausführung der Leistungsgesetze „BAföG“ und „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“ (AFBG) bei den Ämtern für Ausbildungsförderung aus.

BAföG für Studierende

Studierende an einer Hochschule des Landes stellen einen Antrag auf finanzielle Unterstützung beim Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Greifswald bzw. des Studierendenwerks Rostock-Wismar. Die Anträge müssen auf den vorgeschriebenen Formblättern oder über das neue Online-Portal gestellt werden. Für die BAföG-Auslandsförderung sind bestimmte Ämter für Ausbildungsförderung zuständig. Für eine Ausbildung in Schweden ist es beispielsweise das Studierendenwerk Rostock-Wismar. Die Übersicht unter „Publikationen und Dokumente“ auf dieser Seite ganz unten listet die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung in Mecklenburg-Vorpommern auf.

BAföG für Schülerinnen und Schüler

Auch Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, können BAföG beziehen. Für jene Jugendliche, die eine allgemein bildende Schulen besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Schule zu weit entfernt ist, weil die Berufsfachschulen sowie die Fach- oder Fachoberschulklassen nicht in der Nähe sind. Schülerinnen und Schüler stellen den Antrag entweder online oder schriftlich immer beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt am Wohnsitz der Eltern, weil nur dieses über die Förderung entscheidet.

BAföG auch ohne deutschen Pass

Auch Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete, die in Deutschland leben, können BAföG als finanzielle Unterstützung während des Studiums oder der Schulzeit erhalten. Als Grundregel gilt: Haben Ausländerinnen und Ausländer eine Bleibeperspektive in Deutschland und sind sie gesellschaftlich integriert, gelten sie als förderberechtigt. Dies sind etwa Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis. Speziell für Geflüchtete gilt: Sie können BAföG beantragen als anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiär Schutzberechtigte.

BAföG Digital: Antrag online stellen

Schülerinnen und Schüler können BAföG-Leistungen auf verschiedenen Wegen beantragen: Entweder füllen sie die Papierformulare, die beim Amt für Ausbildungsförderung oder im Internet erhältlich sind, aus und reichen sie ein oder sie stellen einen Antrag online über den Antragsassistenten „BAföG Digital“ von Bund und Ländern. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise.

Aufstiegs-BAföG online beantragen

Wer sich mit einem Lehrgang nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung an einer Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet, kann auch gefördert werden. Möglich sind ein Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen ein Betrag zum Lebensunterhalt. Der AFBG-Antrag kann online gestellt werden. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise.

Bildungskredit: finanzielle Förderung der Ausbildung

Eine Ausbildung oder ein Praktikum sind zeitaufwändig und kosten auch Geld. Der Bund bietet gemeinsam mit dem Bundesverwaltungsamt und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) volljährigen Schülerinnen und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen eine zinsgünstige Förderung: den Bildungskredit. Der Bildungskredit kann online beantragt werden. 

Kontakt

Matthias Böhm
Telefon: 0385 588 17145
Eric Bunke
Telefon: 0385 588 17146

Publikationen und Dokumente

Dokumente

Übersicht Ämter für Ausbildungsförderung M-V - Schüler/Fortzubildende

Stand: Dezember 2022

Übersicht Ämter für Ausbildungsförderung M-V - Studierende

Stand: 1. Dezember 2022

Ausbildungsstättenverzeichnis für die BAföG-Ausbildungen in MV

Stand: August 2023

Rechtsvorschriften

Gesetz zur Ausführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (AGBAföG)

Vom 15. Dezember 1993, letzte Änderung vom 13. Dezember 2013 

Gesetz zur Ausführung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AGAFBG M-V)

Vom 12. November 1996