DigitalPakt Schule

Die Digitalisierung hat an den Schulen hat längst begonnen. Mit dem DigitalPakt sorgen Bund und Länder für eine bessere digitale Ausstattung. Von den fünf Milliarden Euro, die die Bundesregierung innerhalb von fünf Jahren zur Verfügung stellt, erhält Mecklenburg-Vorpommern ca. 99,2 Millionen Euro. Das Land übernimmt 10 Prozent Kofinanzierung und bringt damit noch einmal 9,92 Millionen Euro ein. In Mecklenburg-Vorpommern profitieren alle öffentlichen und freien Schulen von den bereitgestellten Mitteln. Mit den öffentlichen Schulträgern hat das Land einen Zeitplan abgestimmt, wann welche Schule eine Förderung erhält.

109,12 Millionen Euro über den DigitalPakt für die Schulen

Den Startschuss zur Umsetzung des DigitalPakts haben Bund und Länder im Mai 2019 mit einer Verwaltungsvereinbarung gegeben. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bund-Länder-Pakt geschaffen. Die Mittel für den DigitalPakt Schule wurden bereits Ende 2018 in Form des Fonds „Digitale Infrastruktur“ als Sondervermögen des Bundes gesetzlich verankert.

Fragen und Antworten zum DigitalPakt Schule

Welches Ziel steckt hinter dem DigitalPakt Schule?

Die Digitalisierung durchdringt alle Lebensbereiche. Ihre Technik und Werkzeuge sind für uns im Alltag selbstverständlich geworden. Sie verändert die Art und Weise, wie wir lernen und arbeiten, und sie verändert, was wir erlernen und leisten müssen. Diejenigen, die sich heute und morgen in einer zunehmend digitalisierten Welt und einem modernen Arbeitsumfeld selbstbestimmt bewegen und verantwortlich handeln sollen, brauchen digitale Kompetenzen. Den Schulen fällt dabei eine entscheidende Rolle zu. Um digitale Medien nutzen und digitale Kompetenzen vermitteln zu können, müssen Schulen entsprechend ausgestattet und ihre Lehrerinnen und Lehrer müssen gut qualifiziert sein. Der DigitalPakt Schule bringt sie dabei ein gutes Stück voran. Es ist aber klar: Digitale Medien sind kein Garant für gute Bildung. Deshalb gilt das Primat Pädagogik vor Technik.

Warum hat der DigitalPakt so lange gebraucht?

Damit der Bund den Ländern finanziell dabei unter die Arme greifen kann, die Bildungsinfrastruktur in ihren Kommunen zu fördern, bedurfte es einer Grundgesetzänderung. Zwar hatte der Bundestag den Gesetzentwurf dazu bereits Ende 2018 angenommen, der Bundesrat aber hat daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen, um das Gesetz zu überarbeiten. Dabei ging es vor allem um den Anteil, mit dem die Länder den DigitalPakt kofinanzieren sollten. Die Verfassungsänderung trat im April 2019 in Kraft, nachdem Bundestag und Bundesrat dem Einigungsvorschlag aus dem Vermittlungsausschuss zugestimmt hatten. Im Mai 2019 haben dann die Bildungsministerinnen und Bildungsminister der Länder gemeinsam mit der Bundesbildungsministerin die Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule unterzeichnet. Der endgültige Startschuss zur Umsetzung fiel in den einzelnen Bundesländern mit der Veröffentlichung einer Förderrichtlinie oder Verwaltungsvorschrift, in Mecklenburg-Vorpommern war das im November 2019.

Wofür können die Schulen das Geld verwenden?

In ihrer gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung haben Bund und Länder festgelegt, welche Investitionen sie als Förderung der schulischen Infrastruktur definieren. Dazu gehören:

  • der Aufbau oder die Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden,
  • schulisches WLAN,
  • fest installierte Anzeige- und Interaktionsgeräte (z. B. interaktive Tafeln und Smartboards),
  • digitale Arbeitsgeräte (z. B. VR-Brillen, Dokumentenkameras, Mikroskope mit PC-Anschluss),
  • schulgebundene mobile Endgeräte (nur bedingt förderfähig),
  • investive Begleitmaßnahmen, wie Planung, Beschaffung und Aufbau, sowie für die professionelle Installation digitaler Infrastrukturen.

Was ist von der Förderung ausgeschlossen?

Nicht förderfähig ist der Breitbandanschluss. Der DigitalPakt Schule und die Breitband-Förderung des Bundes sollen sich ergänzen:

  • Über das Breitbandprogramm wird die Internetanbindung bis an das Schulgebäude heran finanziert.
  • Aus dem DigitalPakt werden die Vernetzung innerhalb des Gebäudes sowie zwischen mehreren Schulgebäuden auf demselben Schulgelände und die WLAN-Abdeckung finanziert.

Ebenso sind mobile Endgeräte für Lehrkräfte von der Förderung ausgeschlossen, auch Software ist nicht förderfähig. Zudem werden keine Geräte, die vorrangig in der Verwaltung genutzt werden, gefördert. Auch die Ausgaben für Betrieb, Support und Wartung von Geräten sind von der Förderung ausgenommen.

Wie viel Geld steht für die einzelnen Schulen im Land zur Verfügung?

Die fünf Milliarden Euro, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, werden nach dem Königsteiner Schlüssel aufgeteilt. Mecklenburg-Vorpommern bekommt demnach 99,2 Millionen Euro, verteilt über fünf Jahre. Hinzu kommen ca. 9,92 Millionen Euro, die das Land als Kofinanzierungsanteil bereitstellt. Fünf Prozent davon sollen für länderübergreifende Projekte eingesetzt werden und weitere fünf Prozent für landesweite Projekte. Dadurch stehen rund 98 Millionen Euro für schulische Maßnahmen zur Verfügung. Der Betrag, der an die freien Träger staatlich genehmigter Schulen geht, resultiert aus ihrem landesweiten Anteil an der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler: Bei 11,6 Prozent ergibt das rund 11 Millionen Euro.

Die rechnerische Fördersumme für eine Schule setzt sich aus dem Sockelbetrag und einem an der Zahl der Schülerinnen und Schüler bemessenen Anteil zusammen.

Für die öffentlichen Schulen gilt:

Für jede öffentliche Grundschule steht ein Sockelbetrag von 40.000 Euro zur Verfügung. Für jede öffentliche weiterführende allgemeinbildende Schule steht ein Sockelbetrag von 50.000 Euro zur Verfügung. Gleiches gilt für Förderschulen. Für jede öffentliche berufliche Schule steht ein Sockelbetrag von 75.000 Euro zur Verfügung.

Der Schülersatz beträgt 340 Euro. Maßgeblich ist die Schülerzahl der amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2017/2018.

Bei staatlich genehmigten Ersatzschulen gilt:

Der Sockelbetrag pro Schule beträgt 15.000 Euro. Der Schülersatz beträgt 395 Euro.

Bei allen Schulen gilt:

Der Sockelbetrag ist fest. Diese Beträge können aber zwischen den Schulen „geschoben“ werden – wenn z. B. eine Schule schon sehr gut ausgestattet ist und eine andere weniger. Diese Schulen müssen dann einen gemeinsamen Förderantrag stellen.

Wie lange stehen die Mittel aus dem DigitalPakt Schule bereit?

Die Mittel aus dem DigitalPakt Schule fließen in einem Zeitraum von fünf Jahren. Deshalb werden ausschließlich Vorhaben gefördert, die planmäßig bis spätestens 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein werden. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat gemeinsam mit den Kommunen einen Roll-Out-Plan erarbeitet, der die Förderreihenfolge aller öffentlichen Schulen festhält. Dieses abgestimmte Vorgehen beugt langen Wartezeiten vor und gewährleistet eine gleichmäßige Verteilung der geförderten Projekte auf die Laufzeit des DigitalPakts.

Die Anträge der Schulträger von Schulen in freier Trägerschaft werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Beteiligen sich das Land und die Kommunen an den Kosten?

Der DigitalPakt sieht vor, dass die Länder und ihre Kommunen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent am Gesamtvolumen der Bundesmittel erbringen. In Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesregierung entschieden, diese 10 Prozent Kofinanzierung pro Fördermaßnahme zu übernehmen. Trotzdem setzen die Schulträger zusätzlich eigene Gelder ein, damit am Ende der Laufzeit des DigitalPakts alle Schulen über die erforderliche Ausstattung verfügen.

Wo und von wem kann die Förderung beantragt werden?

Antragsteller sind die öffentlichen Schulträger und die Schulträger staatlich genehmigter Ersatzschulen. Diese müssen die Anträge mit den jeweiligen Schulen abstimmen und dürfen pro Schule nur einmal Mittel aus dem DigitalPakt Schule beantragen. Die Schulträger reichen ihre Anträge vor Projekt-Beginn schriftlich beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern ein.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Förderung zu beantragen?

Die Investitionen, die der DigitalPakt Schule vor Ort ermöglicht, sind kein Selbstzweck. Nur wenn der Aufbau digitaler Lerninfrastrukturen durch pädagogische Konzepte flankiert wird, dienen sie guter Bildung und zahlen sich langfristig aus. Deshalb muss jeder Schulträger einen Medienentwicklungsplan vorlegen und jede einzelne Schule muss ein Medienbildungskonzept erarbeiten. Der Medienentwicklungsplan eines Schulträgers und die Medienbildungskonzepte seiner Schulen müssen aufeinander abgestimmt sein.

Ein weiteres Kriterium ist die Qualifizierung von Lehrkräften. Die Medienbildungskonzepte der Schulen müssen deshalb auch einen Fortbildungsplan für ihre Lehrerinnen und Lehrer beinhalten. In MV unterstützen medienpädagogische Multiplikatorinnen und Multiplikatoren bei der Fortbildungsplanung und bei drei schulinternen Fortbildungsangeboten, die sich individuell an den Bedürfnissen der jeweiligen Schule orientieren. Darüber hinaus bietet das Institut für Qualitätsentwicklung entsprechende Fortbildungen zum Thema digitaler Bildung an.

Wie unterstützt das Land die Schulträger und Schulen dabei?

MV ist gut vorbereitet in die Umsetzung des DigitalPakts Schule gestartet. Die medienpädagogischen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren standen und stehen den Schulen auch im Vorfeld der Umsetzung des DigitalPakts zur Seite, etwa, indem sie sie dabei unterstützen, ihr Medienbildungskonzept zu erstellen. Sie sind angesiedelt beim Medienpädagogischen Zentrum (MPZ) des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die jeweils zuständigen Regionalbeauftragten stellen den Kontakt her.

Die Schulträger können sich vom Zweckverband elektronische Verwaltung in allen Fragen rund um die Themen Medienentwicklungsplan, Antragsstellung und technische Fragen kostenlos beraten lassen.

Zu den Medienentwicklungsplänen und den Medienbildungskonzepten stehen den Schulträgern und Schulen ausführliche Handreichungen zur Verfügung.

Auf mehreren Regionalkonferenzen mit hunderten Teilnehmerinnen und Teilnehmern hat das Bildungsministerium außerdem Schulleitungen, Schulträger staatlicher und privater Schulen und IT-Dienstleister über die Förderverfahren und die geplante Umsetzung des DigitalPakts Schule informiert.

Wann werden die Mittel ausgezahlt?

Nachdem ein Schulträger die Antragsunterlagen vollständig eingereicht hat, muss er vier Wochen bis max. drei Monate auf die Bewilligung warten. Sobald sein Vorhaben bewilligt wurde, kann er mit der Umsetzung beginnen. Über ein Webtool kann jeder Schulträger dann mit einem Mittelanforderungsformular seine Ausgaben nachweisen und sich die Rechnungsbeträge erstatten lassen.

Ihre Frage konnte nicht beantwortet werden? Schreiben Sie uns an info@digitalpakt-mv.de.

Merkblätter und Formulare (Anträge, Mittelanforderungen, Verwendungsnachweise) können auf der Seite des Landesförderinstituts heruntergeladen werden.

Kontakt

Referatsleiter
Jens Landt-Kanieser
Referat 300: Digitalisierung im Schulbereich
Telefon: 0385 588-17300

Publikationen und Dokumente

Dokumente

78: Hinweis: Endgeräteprogramm des Bundes – Sofortausstattungsprogramm DigitalPakt Schule

Schreiben an alle öffentlichen Schulen und staatlich genehmigten Ersatzschulen vom 19. Juni 2020

78. Hinweis: Schulträgerbudgets öffentliche Schulträger
Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024
Roll-Out-Plan zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 im Land Mecklenburg-Vorpommern mit der Festlegung der Förderreihenfolge der öffentlichen Schulen

Stand: 31. Mai 2023

Private Schulen - Festlegung Mittelverteilung vom 18.10.2022 (PDF 153,29 KB)
Anlage zur Gemeinsamen Erklärung zur Umsetzung des DigitalPaktes Schule für Schulen in freier Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern
Startschuss DigitalPakt

Pressemittelung vom 9.10.2019

Beispiele für mögliche Förderfälle im Digitalpakt
Starterschulen 2019 – DigitalPakt Schule Mecklenburg-Vorpommern
Verfahrensbeschreibung – Förderverfahren DigitalPakt Schule
Landesstrategie MV: 10 Punkte für den Roll-Out des DigitalPakts Schule
Gemeinsame Förderbekanntmachung der Länder

Rechtsvorschriften

Digitalisierung Schulen (DigitalPaktFöRL M-V)

Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung der Schulen (DigitalPaktFöRL M-V)
Vom 23. Oktober 2019

Ganztagsbetreuung Schule M-V – FöRLGanztagSchule M-V

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Schulen (Förderrichtlinie Ganztagsbetreuung Schule M-V – FöRLGanztagSchule M-V)
Vom 18. März 2021, letzte Änderung vom 25. Oktober 2022

Schulgebundene mobile Endgeräteförderrichtlinie – SchulEndgeräteFöRL M-V

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem MV Schutzfonds und dem Sofortausstattungsprogramm des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 für schulgebundene mobile Endgeräte
Vom 30. Juli 2020, letzte Änderung vom 6. Dezember 2022