Hortbetreuung

In Mecklenburg-Vorpommern besuchen Kinder vom Eintritt in die Schule bis zum Ende der vierten Klasse nach dem Unterricht einen Hort, wenn es an der Grundschule keine Ganztagsangebote gibt. Der Hort ist eine sozialpädagogische Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe und bietet Kindern ein Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot in Kooperation mit der Schule. Dieses Angebot hat in den ostdeutschen Flächenländern Tradition. Die Ganztagsförderung des Hortes erstreckt sich auf bis zu sechs Stunden, die Teilzeitförderung umfasst bis zu drei Stunden. Der Hort gewährleistet, dass alle Kinder während des Besuchs ihre Hausaufgaben erledigen können. Darüber hinaus fördert er die Kinder und befähigt sie, zunehmend selbstständig und aktiv ihre Freizeit zu gestalten.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026

Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll es für Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geben. So ist es im Ganztagsförderungsgesetz des Bundes geregelt. Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Grundschulkinder der Jahrgangsstufe 1 und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab vom 1. August 2029 an jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Sie umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Die Landesregierung wird den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung im Grundschulalter umsetzen. Hort und Schule sollen enger zusammengeführt werden, um die ganztägige Bildung zu stärken.

Unterstützung für Träger beim Ausbau von Hortplätzen

In Mecklenburg-Vorpommern stellt der Bund über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder 14,9 Millionen Euro zur Verfügung. Das Land stellt ca. 3,2 Millionen Euro bereit. Die Förderbedingungen sind in der Hortausbauinvestitionsförderrichtlinie aufgeführt.

Beitragsfreier Ferienhort gesetzlich verankert

In den Ferien können Eltern ihre Kinder bis zu zehn Stunden täglich beitragsfrei im Hort betreuen lassen. Der Landtag hat im Juni 2022 den gebührenfreien Ferienhort beschlossen und das Kindertagesförderungsgesetz entsprechend geändert. Der gebührenfreie Ferienhort sorgt für mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In der Corona-Pandemie hatte das Land bereits Zuzahlungen über den MV-Schutzfonds übernommen, um für Eltern einen beitragsfreien Ferienhort zu gewährleisten. Eltern konnten ihre Kinder in den Ferien höchstens sechs Stunden am Tag im Hort beitragsfrei betreuen lassen, weitere Betreuungsstunden mussten sie selbst bezahlen. Mit der Gesetzesänderung im Sommer 2022 hat das Land dieses Angebot verstetigt und ausgeweitet.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4 - Kindertagesförderung, allgemein bildende Schulen und Inklusion
Referat 410 - Kindertagesförderungsgesetz
Werderstraße 74c
19055 Schwerin
Referatsleiterin
Dr. Jacqueline Neumann
Telefon: 0385 588-17410

Publikationen und Dokumente

Rechtsvorschriften

Hortschulferienverordnung - HortSchulFeVO M-V

Verordnung über das Verfahren nach § 26a Absatz 2 und 3 des Kindertagesförderungsgesetzes sowie das Verfahren für die Ermittlung der Kosten, zur Bedarfsermittlung und zur Abrechnung der Kosten, für den erhöhten Bedarf an Hortförderung während der Schulferien nach § 7 Absatz 5 Satz 2 des Kindertagesförderungsgesetzes
Vom 1. Juli 2022

Hortausbauinvestitionsförderrichtlinie - HortInvestFöRL M-V

Richtlinie über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Horten (Hortausbauinvestitionsförderrichtlinie - HortInvestFöRL M-V)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung vom 4. März 2021, letzte Änderung vom 30. August 2022

Ganztagsfinanzierungsgesetz - GaFG

Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“

Vom 9. Dezember 2020, letzte Änderung vom 20. Dezember 2021

Ganztagsfinanzhilfegesetz - GaFinHG

Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter

Vom 2. Oktober 2021, letzte Änderung vom 20. Dezember 2021

Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG

Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter

Vom 2. Oktober 2021