Hortbetreuung
In Mecklenburg-Vorpommern besuchen Kinder vom Eintritt in die Schule bis zum Ende der vierten Klasse nach dem Unterricht einen Hort, wenn es an der Grundschule keine Ganztagsangebote gibt. Der Hort ist eine sozialpädagogische Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe und bietet Kindern ein Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot in Kooperation mit der Schule. Dieses Angebot hat in den ostdeutschen Flächenländern Tradition. Die Ganztagsförderung des Hortes erstreckt sich auf bis zu sechs Stunden, die Teilzeitförderung umfasst bis zu drei Stunden. Der Hort gewährleistet, dass alle Kinder während des Besuchs ihre Hausaufgaben erledigen können. Darüber hinaus fördert er die Kinder und befähigt sie, zunehmend selbstständig und aktiv ihre Freizeit zu gestalten.
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026
Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll es für Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geben. So ist es im Ganztagsförderungsgesetz des Bundes geregelt. Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Grundschulkinder der Jahrgangsstufe 1 und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab vom 1. August 2029 an jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Sie umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Die Landesregierung wird den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung im Grundschulalter umsetzen. Hort und Schule sollen enger zusammengeführt werden, um die ganztägige Bildung zu stärken.
Unterstützung für Träger beim Ausbau von Hortplätzen
In Mecklenburg-Vorpommern stellt der Bund über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder 14,9 Millionen Euro zur Verfügung. Das Land stellt ca. 3,2 Millionen Euro bereit. Die Förderbedingungen sind in der Hortausbauinvestitionsförderrichtlinie aufgeführt.
Beitragsfreier Ferienhort gesetzlich verankert
In den Ferien können Eltern ihre Kinder bis zu zehn Stunden täglich beitragsfrei im Hort betreuen lassen. Der Landtag hat im Juni 2022 den gebührenfreien Ferienhort beschlossen und das Kindertagesförderungsgesetz entsprechend geändert. Der gebührenfreie Ferienhort sorgt für mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In der Corona-Pandemie hatte das Land bereits Zuzahlungen über den MV-Schutzfonds übernommen, um für Eltern einen beitragsfreien Ferienhort zu gewährleisten. Eltern konnten ihre Kinder in den Ferien höchstens sechs Stunden am Tag im Hort beitragsfrei betreuen lassen, weitere Betreuungsstunden mussten sie selbst bezahlen. Mit der Gesetzesänderung im Sommer 2022 hat das Land dieses Angebot verstetigt und ausgeweitet.
Kontakt
Referat 410 - Kindertagesförderungsgesetz