Kitamitwirkung

Die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Fach­kräften in der Kita oder den Kindertagespflegepersonen ist eine wichtige Voraussetzung, damit sich Kinder optimal entwickeln können. Eltern sind die wichtigsten Bezugs­personen und Expertinnen und Experten für ihr Kind. Gemeinsame Projekte und der offene Austausch über Wünsche und Be­dürfnisse in der Zusammenarbeit verbinden und stärken die Beziehung zwischen Eltern und Fachkräften. Beide Seiten können ihre Fähigkeiten einbringen und damit den Lebensraum „Kindertageseinrichtung“ und der Kindertages­pflegestelle positiv gestalten. Das gilt auch für die Mitwirkung im Elternrat, im Kreis- oder Stadtelternrat und im Landeselternrat.

Kita-Landeselternrat wird durch Kreis- und Stadtelternräte gebildet

Der Kita-Landeselternrat Mecklenburg-Vorpommern befasst sich mit Angelegenheiten der Kindertagesförderung von landesweiter Bedeutung und wird dazu durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung informiert und angehört. Durch die Tätigkeit des Kita-Landeselternrates wird die Elternperspektive im Bereich der Kindertagesförderung landesweit und auch auf Kreis- bzw. Stadtebene erheblich gestärkt. Die Erziehungs- und Elternpartnerschaft vor Ort, auf Kreisebene und auf Landesebene werden weiter vorangebracht. Die Bildung eines Kita-Landeselternrates ist im Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V festgeschrieben. Danach bilden die Vorsitzenden der Kreis- und Stadtelternräte den Landeselternrat. Vorsitzender des Kita-Landeselternrates ist derzeit Heiner Rebschläger.

Auch Kinder haben eine Stimme

Kinder sollen ihrem Alter und ihrem Entwicklungsstand entsprechend bei der Gestaltung des Alltags in der Kindertageseinrichtung mitwirken. Dieses Recht sieht das Kindertagesförderungsgesetz ausdrücklich vor. Die Kinder werden vom Träger, von der Leitung der Kindertageseinrichtung und dem zuständigen Personal, das für die pädagogische Arbeit in den Gruppen zuständig ist, altersgemäß beteiligt. Gleiches gilt auch für die Kindertagespflege. Kinder lernen dadurch früh und auf für sie selbstverständliche Weise, wie sich Partizipation und Demokratie im Alltag und im gesellschaftlichen Leben wiederfinden.

Kontakt

Referatsleiterin
Nicola Gemba-Wältermann
Referat 420: Frühkindliche Bildung, Bildungskonzeption
Telefon: 0385 588-17420

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern

Das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2019 (gültig ab 1. Januar 2020) und seine Verordnungen.

Es handelt sich hierbei nicht mehr um die aktuell geltende Fassung des Gesetzes und seiner Verordnungen. Die aktuell geltende Fassung finden Sie unter: www.landesrecht-mv.de

94 Seiten / Broschüre

Nicht barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 03/2021

Diese Publlikation ist nur als Onlineversion verfügbar.

Ratgeber zur Elternmitwirkung in den Kindertageseinrichtungen in M-V

Die Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern und deren Träger haben unterschiedliche Konzepte und Methoden für eine gelingende Elternmitwirkung entwickelt.

16 Seiten / Broschüre

Nicht barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 11/2022

Diese Publikation ist nur als Onlineversion verfügbar.

Rechtsvorschriften

Kindertagesförderungsgesetz - KiföG M-V

Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
Vom 4. September 2019, letzte Änderung vom 2. April 2023