Alltagshilfen
Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesreinrichtungen können in Mecklenburg-Vorpommern personelle Unterstützung erhalten. Das Land finanziert über das Kindertagesförderungsgesetz anteilig die Beschäftigung von Alltagshilfen in den Kindertageseinrichtungen. Alltagshilfen übernehmen nichtpädagogische Tätigkeiten, die neben der Arbeit mit den Kindern anfallen. Sie sind damit eine wertvolle Unterstützung für das pädagogische Personal. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass durch den Einsatz von Alltagshilfen die Zufriedenheit der pädagogischen Fachkräfte gesteigert wird.
Vielfältiges Aufgabenspektrum für Alltagshilfen
Alltagshilfen unterstützen die pädagogischen Fachkräfte bei der hygienischen Versorgung der Kinder und sorgen dafür, dass Vorgaben des Infektionsschutzes eingehalten werden. Alltagshilfen führen zudem hauswirtschaftliche Tätigkeiten aus. Sie unterstützen bei der Essensversorgung, machen Küchendienst, übernehmen die Reinigung, Wäschepflege und Desinfektion. Außerdem assistieren sie währen der Bring- und Abholzeiten der Kinder. Alltagshilfen begleiten darüber hinaus bei Ausflügen, beschaffen Material und sorgen für die notwendige Unterstützung auf dem Außengelände der Kita.
Land stellt drei Millionen Euro zur Verfügung
Die Zuweisung der Mittel erfolgt nach Maßgabe des Landeshaushaltsplanes und in Form eines jährlichen Gesamtbetrages, der jeweils zum 10. Januar eines jeden Jahres durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales ausgezahlt wird. Alternativ können die Ausgaben der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Alltagshilfen auch Bestandteil der Entgelte sein. Für das Jahr 2025 stehen den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe drei Millionen Euro zur Verfügung. Das Verfahren zur Verteilung der Mittel regeln sie in eigener Verantwortung. Alltagshilfen sollen für ihren Einsatz in den Kitas auch geschult werden. In den Kursen werden sie über ihre Rechte und Pflichten in der Zusammenarbeit mit dem pädagogischen Personal und mit den Eltern aufgeklärt.
Kontakt
Referat 410 - Kindertagesförderungsgesetz