Alltagshilfen

Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesreinrichtungen können in Mecklenburg-Vorpommern personelle Unterstützung erhalten. Das Land fördert die Beschäftigung von Alltagshilfen in den Kindertageseinrichtungen in den Jahren 2023 und 2024 mit insgesamt vier Millionen Euro. Alltagshilfen übernehmen nichtpädagogische Tätigkeiten, die neben der Arbeit mit den Kindern anfallen. Sie sind damit eine wertvolle Unterstützung für das pädagogische Personal. Auch wissenschaftliche Untersuchungen fordern eine entsprechende Entlastung und belegen, dass durch den Einsatz von Alltagshilfen die Zufriedenheit der pädagogischen Fachkräfte gesteigert wird.

Vielfältiges Aufgabenspektrum für Alltagshilfen

Alltagshilfen unterstützen die pädagogischen Fachkräfte bei der hygienischen Versorgung der Kinder und sorgen dafür, dass Vorgaben des Infektionsschutzes eingehalten werden. Dies ist insbesondere in Pandemiezeiten eine wichtige Aufgabe. Alltagshilfen führen zudem hauswirtschaftliche Tätigkeiten aus. Sie unterstützen bei der Essensversorgung, machen Küchendienst, übernehmen die Reinigung, Wäschepflege und Desinfektion. Außerdem assistieren sie währen der Bring- und Abholzeiten der Kinder. Alltagshilfen begleiten darüber hinaus bei Ausflügen, beschaffen Material und sorgen für die notwendige Unterstützung auf dem Außengelände der Kita.

Förderrichtlinie regelt Antrags- und Bewilligungsverfahren

Die Kitas können über ihre Träger bis zu 6.500 Euro für Alltagshilfen beantragen. Von den insgesamt vier Millionen Euro können mindestens 613 Alltagshelferinnen und Alltagshelfer eingestellt werden. Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für eine Zuwendung durch das Land regelt eine Förderrichtlinie (Kifö-Alltagshilfen-FöRL). Alltagshilfen sollen für ihren Einsatz in den Kitas auch geschult werden. In den Kursen werden sie über ihre Rechte und Pflichten in der Zusammenarbeit mit dem pädagogischen Personal und mit den Eltern aufgeklärt. Teilnahmegebühren werden für diese Schulungen nicht erhoben. Das Land beteiligt sich einmalig an den Ausgaben für Reisekosten, die durch die Schulung entstehen.

Kontakt

Referatsleiterin
Dr. Jacqueline Neumann
Referat 410: Kindertagesförderungsgesetz
Telefon: 0385 588-17410

Publikationen und Dokumente

Rechtsvorschriften

Alltagshilfen-Förderrichtlinie

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen in der Kindertagesförderung für die Anstellung von nichtpädagogischen Hilfskräften (Kindertagesförderung-Alltagshilfen-Förderrichtlinie - Kifö-Alltagshilfen-FöRL M-V)

Vom 17. April 2023