19.01.2023
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BM
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Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung
Mit der neuen Schulabschlussverordnung für die Mittlere Reife wird künftig noch mehr Schülerinnen und Schülern im Land die Möglichkeit gegeben, sich der Mittleren Reife-Prüfung zu stellen – unabhängig davon, ob sie zum Beispiel an einer allgemein bildenden Schule, einer Volkshochschule oder als Nichtschülerin bzw. als Nichtschüler an der Mittleren Reife-Prüfung teilnehmen wollen.