Die Landesregierung unterstützt Künstlerinnen, Künstler, Kulturschaffende, Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung sowie Gedenkstätten mit insgesamt 20 Millionen Euro. Für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in Existenznot geraten sind, gibt es Überbrückungsstipendien.