Unterstützung von Berufsschülern

Neue Regelungen für den finanziellen Zuschuss ab dem Schuljahr 2023/2024: Das Land unterstützt Berufsschülerinnen und Berufsschüler, wenn sie wegen langer Anfahrtswege zur Berufsschule Fahrt- und Übernachtungskosten begleichen müssen. Schülerinnen und Schüler können einen finanziellen Zuschuss erhalten, wenn ihre Ausbildungsvergütung nicht über 750 Euro brutto monatlich liegt und sie eine Landesfachklasse, überregionale Fachklasse oder eine länderübergreifende Fachklasse besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler, die eine Fachklasse in anderen Bundesländern besuchen, können unterstützt werden.

Unterkunft bei langen Wegen zur Schule

Eine Unterkunft ist notwendig, wenn Berufsschülerinnen und Berufsschüler für den Hin- und Rückweg zwischen Wohnung und ihrer Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als drei Stunden benötigen. Der Zuschuss des Landes bei einer notwendigen auswärtigen Unterkunft beträgt pauschal 350 Euro je Schuljahr. Der Zuschuss zu den Fahrtkosten zum Unterricht beträgt für die kürzeste Strecke vom Ausbildungs- oder Wohnort zur beruflichen Schule 280 Euro je Schuljahr bei einer Strecke bis 300 km (Hin- und Rückfahrt) und 560 Euro je Schuljahr bei einer Strecke über 300 km (Hin- und Rückfahrt).

Deutschland-Ticket wird auf Zuschuss nicht angerechnet

Jugendliche erhalten keinen Fahrtkostenzuschuss bei der Nutzung des vom Land mitfinanzierten Deutschlandticket für die Fahrt von ihrem Wohnort zum Berufsschulort oder diejenigen, die ihre Ausbildung mehr als zwei Mal unterbrochen haben oder Sozialleistungen beziehen.

Anträge im Bildungsministerium stellen

Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten können beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung einen Antrag auf einen Zuschuss für ein Schuljahr bis zum 31. März des jeweiligen Schuljahres stellen. Im darauffolgenden Schuljahr muss ein neuer Antrag eingereicht werden. Der finanzielle Zuschuss des Landes muss nicht zurückgezahlt werden. Wer einen Antrag stellen möchte, muss die Formulare, die auf dieser Seite aufgeführt sind, vollständig ausfüllen und einreichen. Die Eintragungen können Sie direkt in den Formularen vornehmen.

Kontakt

Yvonne Lang
Referat 220: Schulaufsicht berufliche Schulen
Telefon: 0385 588-17225

Anträge und Formulare

Anträge und Formulare

Antrag auf Zuschuss für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen bei notwendiger auswärtiger Unterkunft
Antrag auf Zuschuss für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen bei notwendiger auswärtiger Unterkunft
Zuschüsse für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen bei notwendiger auswärtiger Unterkunft - Bestätigung der beruflichen Schule
Bestätigung der beruflichen Schule
Bestätigung des Ausbildungsbetriebes oder des Trägers der Ausbildung
Bestätigung des Ausbildungsbetriebes oder des Trägers der Ausbildung
Erklärung zum Besitz eines gültigen Deutschland-Tickets
Erklärung zum Besitz eines gültigen Deutschland-Tickets
Bestätigung der beruflichen Schule (Verwendungsnachweis)
Bestätigung der beruflichen Schule (Verwendungsnachweis)

Publikationen und Dokumente

Rechtsvorschriften

Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen zu den Kosten bei notwendiger auswärtiger Unterbringung und Fahrtkosten

Vom 22. Juli 2022, letzte Änderung vom 14. August 2023