Beitragsfreie Kita

Im Jahr 2020 hat die Landesregierung die beitragsfreie Kita in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Seit 1. Januar 2020 sind damit Krippe, Kindergarten, Tagesbetreuung und Hort gebührenfrei. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Land, das die Eltern vollständig von den Beiträgen entlastet. Es investiert mittlerweile über 500 Millionen Euro in die Kindertagesförderung – ein Großteil davon sind Bundesmittel. Mit dem Wegfall der Elternbeiträge schafft das Land gleiche und ortsunabhängige finanzielle Bedingungen für Familien.

Die Beitragsfreiheit bedeutet eine große Entlastung
für die Familien. Wir sind damit nach wie vor Vorreiter in Deutschland.
Mit diesen Regelungen hat das Land eine gleichberechtigte Teilhabe
aller Kinder geschaffen, unabhängig vom Verdienst der Eltern.

Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung

Chancengerechtigkeit verbessert und Mobilität erhöht

Durch die Elternbeitragsfreiheit hat das Land den Zugang zur Kindertagesförderung weiter erleichtert und damit gleichzeitig die Chancengerechtigkeit verbessert. Die Umstellung des Finanzierungssystems und die Elternbeitragsfreiheit führen zugleich zu einer Verbesserung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern bei der Auswahl der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflegeperson und erleichtern damit die Mobilität. Eltern müssen keine Mehrkosten mehr zahlen, wenn sie für ihr Kind eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflegeperson außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe wählen.

Fragen und Antworten zur beitragsfreien Kita

Was beinhaltet die Elternbeitragsfreiheit?

Seit dem 1. Januar 2020 ist die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern beitragsfrei. Die Eltern zahlen keine Beiträge für Kindertageseinrichtungen mehr. Diese Kosten werden vom Land übernommen. Die Beitragsfreiheit umfasst alle Förderarten (Krippe, Kindergarten, Tagespflege und Hort) und Förderumfänge (bis zu 10 Stunden täglich) entsprechend des gesetzlichen Standards.

Ist die Elternbeitragsfreiheit befristet?

Nein. Das Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern sieht keine Elternbeiträge mehr vor.

Müssen Eltern einen Antrag auf Elternbeitragsfreiheit stellen?

Nein. Ein Antrag auf Elternbeitragsfreiheit ist nicht erforderlich. Das zuständige Jugendamt (des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt) zahlt die Platzkosten an die Träger der Kindertageseinrichtungen und die laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen.

Müssen Eltern weiterhin die Verpflegungskosten zahlen?

Ja. Eltern tragen weiterhin die Kosten für die Verpflegung in der Kindertagesförderung. Die Kosten für die Verpflegung insgesamt und die Kosten der Mittagsverpflegung sind gegenüber den Eltern in einer Rechnung gesondert auszuweisen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Verpflegungskosten beim zuständigen Jugendamt zu stellen (§ 29 Absatz 1 KiföG M-V).

Müssen Eltern für eine 24-Stunden-Kita zahlen?

Nein. Soweit die Eltern den entsprechenden Bedarf bei dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nachweisen, sind keine Elternbeiträge für die 24-Stunden-Kita zu zahlen.

Entstehen Eltern weiterhin Mehrkosten, wenn Eltern ihr Kind in Mecklenburg-Vorpommern aber außerhalb der Wohnsitzgemeinde und/oder des zuständigen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt fördern lassen?

Nein. Es entstehen für die Eltern keine Mehrkosten mehr, solange das Kind in Mecklenburg-Vorpommern gefördert wird. Das zuständige Jugendamt entrichtet die vollständigen Platzkosten an die Kindertageseinrichtung bzw. Tagespflegeperson.

Kontakt

Referatsleiterin
Dr. Jacqueline Neumann
Referat 410: Kindertagesförderungsgesetz
Telefon: 0385 588-17410

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern

Das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2019 (gültig ab 1. Januar 2020) und seine Verordnungen.

Es handelt sich hierbei nicht mehr um die aktuell geltende Fassung des Gesetzes und seiner Verordnungen. Die aktuell geltende Fassung finden Sie unter: www.landesrecht-mv.de

94 Seiten / Broschüre

Nicht barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 03/2021

Diese Publlikation ist nur als Onlineversion verfügbar.

Key-Facts - Kindertagesförderung

Faktenblatt zur Finanzierung der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern

2 Seiten / Flyer

Nicht barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 12/2019

Beitragsfreie Kita für alle Kinder

Fragen und Antworten zur beitragsfreien Kita ab 2020 - Wichtige Informationen für Eltern

6 Seiten / Flyer

Nicht barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 12/2019

Ein Kita-Platz für unser Kind

Mehrsprachige Informationen zur Kindertagesförderung mit einem Verzeichnis der Jugendämter in Mecklenburg-Vorpommern

27 Seiten / Broschüre

Nicht barrierefrei

Sprachen: Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Arabisch und Pashto

Stand: 01/2018 (2. Auflage)

Diese Publikation ist nur als Onlineversion verfügbar.

Rechtsvorschriften

Kindertagesförderungsgesetz - KiföG M-V

Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
Vom 4. September 2019, letzte Änderung vom 2. April 2023