Aufbau und Aufgaben

Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung (offizielle Abkürzung: BM) hat die Aufgabe, günstige Bedingungen für gute Bildung für alle Kinder und Jugendlichen, die Wissensaneignung und das lebenslange Lernen in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen. Gemeinsam mit Erzieherinnen und Erziehern, Kindertagespflegepersonen, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten setzt es alles daran, Kindertageseinrichtungen und Schulen zu Orten der besten Förderung und der liebevollen Bildung, Erziehung und Betreuung zu machen. Das Ministerium gliedert sich in vier Abteilungen, die sich um die thematischen Schwerpunkte des Geschäftsbereichs kümmern.

Abteilung 1 – Allgemeine Abteilung

Die Allgemeine Abteilung ist die Serviceabteilung des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung. Sie schafft die Rahmenbedingungen, damit das Haus seine Aufgaben optimal erfüllen kann. Die Abteilung 1 befasst sich mit den Personalangelegenheiten des Bildungsministeriums und der Staatlichen Schulämter, der Organisation, dem Inneren Dienst, der Informationstechnik und dem Datenschutz, der digitalen Verwaltung und dem Vergabe- und Vertragsmanagement. Zu ihr gehören außerdem wichtige Bereiche wie das Referat für Haushaltsangelegenheiten und das Justitiariat. Außerdem kümmert sich die Abteilung um übergreifende internationale Angelegenheiten, die Ausbildungsförderung (BAföG) und die Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG), die Verwaltungsrevision und die Korruptionsprävention.

Abteilung 2 – Schule und Lehrkräftegewinnung

Eine zentrale Aufgabe der Abteilung 2 ist die Lehrkräftegewinnung, damit angesichts der künftigen Herausforderungen ausreichend qualifiziertes Lehrpersonal an den Schulen zur Verfügung stehen kann. Damit korrespondieren die Aufgaben der Unterrichtsversorgung, der Haushaltsplanung und -ausführung sowie des Lehrkräftedienst- und Tarifrechts. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die oberste Schulaufsicht über die Regionalen Schulen, die Gymnasien und Gesamtschulen. Für die beruflichen Schulen werden alle Aufgaben der Schulaufsicht einschließlich Stellenbewirtschaftung, Lehrkräfteeinstellung und Personalmanagement zentral in der Abteilung 2 wahrgenommen. Abgerundet wird das Spektrum der Aufgaben durch die Bereiche Schulrecht, Schulentwicklungsplanung, Angelegenheiten der freien Schulen und das Auslandsschulwesen sowie die in der aktuellen EU-Förderperiode definierten Projekte des Europäischen Sozialfonds.

Abteilung 3 – Lehrkräftebildung und Digitalisierung

Die Digitalisierung im Schulbereich zählt zu den wichtigen politischen Vorhaben, um die sich die Abteilung 3 federführend kümmert. Im Kern geht es um die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie des Landes für die Schulen, die Förderprogramme wie den DigitalPakt Schule und um den Aufbau einer allgemein bildenden und beruflichen digitalen Landesschule. Direkt zugeordnet sind der Abteilung das Medienpädagogische Zentrum (MPZ), das Kompetenzzentrum für Berufliche Schulen (KBS) und das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V), um die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte zu gewährleisten. Das IQ M-V mit seinem Hauptsitz in Schwerin und den Regionalbereichen in Greifswald, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin ist zudem für die Lehrkräftegesundheit, für europäische Bildungsprogramme, die Qualitätssicherung, Bildungssoziologie, das Prüfungswesen und die Koordinierung der Rahmenplanarbeit zuständig. Auch das Lehrerprüfungsamt ist dem IQ M-V zugeordnet.

Abteilung 4 – Kindertagesförderung und Inklusion

Die Abteilung 4 befasst sich mit Angelegenheiten der Kindertagesförderung. Neben der Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes ist das insbesondere die Frühkindliche Bildung, zu der auch die Bildungskonzeption für 0- bis 10-Jährige in Mecklenburg-Vorpommern gehört. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich der Abteilung ist die Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem, um allen Schülerinnen und Schülern bestmögliche Startbedingungen zu bieten. Der Abteilung sind zudem die oberste Schulaufsicht für die Grund- und Förderschulen zugeordnet. Wichtige Aufgabenfelder sind darüber hinaus die Migration, die europäische Bildungszusammenarbeit und die Mitwirkungsgremien im Kita- und Schulbereich. Zur Abteilung 4 gehört auch der zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS), der für die überregionale Koordinierung und Steuerung der Beratung und Unterstützung in den Bereichen Diagnostik und Schulpsychologie sowie für das Krisenmanagement in schulischen Zusammenhängen zuständig ist. Dem Landesschulrat sind die Staatlichen Schulämter als untere Schulbehörden unterstellt.