Aufbau und Aufgaben
Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung (offizielle Abkürzung: BM) hat die Aufgabe, bestmögliche Bedingungen für die Bildung aller Kinder und Jugendlichen, die Wissensaneignung und das lebenslange Lernen in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen. Gemeinsam mit Erzieherinnen und Erziehern, Kindertagespflegepersonen, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten setzt es alles daran, Kindertageseinrichtungen und Schulen zu Orten der besten Förderung und der liebevollen Bildung, Erziehung und Betreuung zu machen. Das Ministerium gliedert sich in vier Abteilungen, die sich um die einzelnen thematischen Schwerpunkte des Geschäftsbereichs kümmern.
Abteilung 1 – Allgemeine Abteilung
Die Allgemeine Abteilung ist die Serviceabteilung des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung. Sie schafft die Rahmenbedingungen, damit das Haus seine Aufgaben optimal erfüllen kann. Die Abteilung 1 befasst sich dabei schwerpunktmäßig mit den Personalangelegenheiten des Bildungsministeriums und der Staatlichen Schulämter, der Organisation, dem Inneren Dienst, der Informationstechnik und dem Datenschutz, der digitalen Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung. Zu ihr gehören außerdem wesentliche Bereiche wie das Referat für Haushaltsangelegenheiten und das Justitiariat. Außerdem kümmert sich die Abteilung um die Ausbildungsförderung (BAföG) und die Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG), die Verwaltungsrevision und die Korruptionsprävention.
Abteilung 2 – Grundsatzangelegenheiten des Schulwesens, berufliche Schulen und Lehrkräftegewinnung
Die Abteilung 2 befasst sich mit den Grundsatzangelegenheiten des Schulwesens. Hierzu zählen das Schulrecht, die Schulentwicklungsplanung, die Unterrichtsversorgung, die Angelegenheiten der Schulen in freier Trägerschaft und die Projekte des Europäischen Sozialfonds. Eine zentrale Aufgabe ist die Lehrkräftegewinnung, um ausreichend qualifiziertes Lehrpersonal an den Schulen bereitzustellen. Damit korrespondieren die Aufgaben der Unterrichtsversorgung, der Haushaltsplanung und -ausführung sowie das Lehrkräftedienst- und Tarifrecht. Für die beruflichen Schulen werden alle Aufgaben der Schulaufsicht einschließlich Stellenbewirtschaftung, Lehrkräfteeinstellung und Personalmanagement in der Abteilung 2 wahrgenommen. Zudem ist das Kompetenzzentrum für Berufliche Schulen (KBS) der Abteilung 2 zugeordnet, das für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften an beruflichen Schulen zuständig ist. Auch die Ausbildung von Lehrkräften im Quereinstieg an beruflichen Schulen zählt zum Aufgabenspektrum.
Abteilung 3 – Lehrkräftebildung und Digitalisierung
Die Digitalisierung im Schulbereich zählt zu den wichtigen politischen Vorhaben, um die sich die Abteilung 3 federführend kümmert. Im Kern geht es um die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie des Landes für die Schulen, die Förderprogramme wie den DigitalPakt Schule und um den Aufbau einer Digitalen Landesschule. Direkt zugeordnet sind der Abteilung das Medienpädagogische Zentrum (MPZ) und das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V), um die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte zu gewährleisten. Das IQ M-V mit seinem Hauptsitz in Schwerin und den Regionalbereichen in Greifswald, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin ist zudem für die Ausbildung von Lehrkräften im Seiteneinstieg, die Lehrkräftegesundheit, für europäische Bildungszusammenarbeit und Schulprogramme, die Qualitätssicherung, das Prüfungswesen, die Fach- und Weiterentwicklung des Unterrichts sowie die Koordinierung der Rahmenplanarbeit zuständig. Auch das Lehrerprüfungsamt ist dem IQ M-V zugeordnet.
Abteilung 4 – Kindertagesförderung, allgemein bildende Schulen und Inklusion
Die Abteilung 4 befasst sich mit allen Angelegenheiten der Kindertagesförderung. Neben der Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes ist das insbesondere die Frühkindliche Bildung. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich der Abteilung ist die oberste Schulaufsicht über die Grundschulen, Förderschulen, Regionalen Schulen, Gymnasien und Gesamtschulen. Zudem zählt die Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem dazu, um allen Schülerinnen und Schülern bestmögliche Startbedingungen zu bieten. Der Abteilung ist daher auch die Landesstelle für mobile und teilstationäre Frühförderung zugeordnet. Dem Landesschulrat sind die vier Staatlichen Schulämter als untere Schulbehörden unterstellt. Wichtige Aufgabenfelder sind darüber hinaus die Migration, das Auslandsschulwesen sowie die Mitwirkungsgremien im Kita- und Schulbereich. Zur Abteilung 4 zählt zudem der zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS), der auch für das Krisenmanagement in schulischen Zusammenhängen zuständig ist.