Schulbau

Die Schule ist heutzutage nicht nur ein Ort, an dem Schülerinnen und Schüler lernen. Durch die Ganztagsangebote verbringen sie dort auch viel Zeit. In Mecklenburg-Vorpommern sollen Kinder und Jugendliche in den Schulen beste Bedingungen vorfinden. Neben gutem Unterricht gehören moderne Schulgebäude dazu. Diese Gebäude und Außenanlagen zu bauen, zu sanieren und zu unterhalten, ist eine gesetzliche Pflicht der Schulträger, also der Kommunen und Landkreise. Das Land unterstützt die Schulträger bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur.

§ 102

Aufgaben der Schulträger 

„Die Schulträgerschaft umfasst insbesondere die Aufgaben, die Schulgebäude und -anlagen zu errichten, zu unterhalten und zu verwalten, das Verwaltungs- und Hilfspersonal der Schule zu stellen und den Sachbedarf des Schulbetriebs zu decken.“

Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz – SchulG M-V)

Bildungsministerium koordiniert Schulbauförderung

Außenansicht des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums der Landeshauptstadt Schwerin - Technik, Foto: Rita Gerlach-MarchDetails anzeigen
Außenansicht des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums der Landeshauptstadt Schwerin - Technik, Foto: Rita Gerlach-March

Neubau des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums der Landeshauptstadt Schwerin - Technik

Neubau des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums der Landeshauptstadt Schwerin - Technik

Neubau, Sanierung, Inklusion: Die Schulbauförderung hat viele Facetten und setzt sich aus verschiedenen Programmen zusammen. Das Land hat die Bauprojekte mit EU-, Bundes- und Landesmitteln unterstützt. Die Antragsverfahren sind aufwendig. Im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung laufen alle Fäden für die Schulbauförderung zusammen. Hier werden alle Schulbauaktivitäten innerhalb der Landesregierung koordiniert. Die Schulträger können ihren Schulbaubedarf mit dem Formular „Informationsantrag für ein Schulbauvorhaben“ gegenüber dem Land anzeigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicestelle „Schulbau“ helfen bei Fragen gerne weiter. Schulträger reichen ihre Anträge auf eine Förderung wie bisher bei den zuständigen Stellen ein.

400-Millionen-Euro-Konjunkturprogramm Schulbau

In Mecklenburg-Vorpommern werden von 2024 bis 2027 zusätzlich 400 Millionen Euro für den Schulbau eingesetzt, 100 Millionen Euro aus Landes-, 300 Millionen Euro aus kommunalen Mitteln. Das Land stellt in diesem Zeitraum jährlich 25 Millionen Euro zusätzlich für den Neubau und für die Sanierung von Schulen bereit. Die Kommunen geben jeweils 25 Millionen Euro pro Jahr aus dem Finanzausgleich dazu. Die Schulträger, die Fördermittel erhalten, müssen in mindestens gleicher Höhe Eigenmittel einsetzen. Auf dieses Verfahren haben sich die Landesregierung, Kommunen und Landkreise auf dem Kommunalgipfel im Jahr 2023 verständigt.

Das Land unterstützt in diesem Zusammenhang Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden und Hilfen zum Haushaltsausgleich bzw. Sonderzuweisungen erhalten, beim Aufbringen dieses Eigenanteils und bei Investitionen mit weiteren Mitteln über den Finanzausgleich.

Über das Konjunkturprogramm Schulbau 2024 bis 2027 hat das Land bereits rund 120 Millionen Euro FAG-Mittel, davon rund 60 Millionen Euro zusätzliche Landesmittel, für die Umsetzung von 64 Schulbauvorhaben in Aussicht gestellt.

Schulbauprogramm aufgelegt

Nicht nur guter Unterricht, sondern auch moderne Schulgebäude sind wichtig, damit Schülerinnen und Schüler gute Lernbedingungen vorfinden. Die Landesregierung unterstützt die Schulträger bei der Erfüllung dieser Aufgabe im Rahmen von Förderprogrammen. Seit 2016 wurden mehr als 500 Schulbauvorhaben mit einem Fördervolumen von rund 820 Millionen Euro in Förderprogrammen des Landes berücksichtigt bzw. es wurden Fördermittel in Aussicht gestellt. Rund 440 Millionen Euro Fördermittel wurden bereits ausgezahlt. Davon wurden allein seit Oktober 2021 mehr als 130 Vorhaben mit einem Fördervolumen von über 155 Millionen Euro neu in die Förderprogramme des Landes aufgenommen. Für die Schulbauförderung standen verschiedene EU- Förderprogramme (EFRE, ELER), Bund-Länder-Förderprogramme, Bundesprogramme und Landeseigene Förderprogramme zur Verfügung. Zudem wurden den Kommunen für die Erbringung ihres Eigenanteils Sonderbedarfszuweisungen oder Kofinanzierungshilfen des Landes gewährt. Der Durchführungszeitraum der Maßnahmen erstreckt sich teilweise bis zum Jahr 2028.

Derzeit stehen Fördermöglichkeiten aus den Programmen für die Umsetzung von Schulbaumaßnahmen bereit:

Landeseigenes Förderprogramm für den Schulbau

Mit dem 200-Millionen-Euro-Schulpaket investiert die Landesregierung über einen Zeitraum von vier Jahren zusätzlich 50 Millionen Euro in Schulbauvorhaben. Davon wurden 40 Millionen Euro für 11 Schulbauprojekte außerhalb der Mittel- und Oberzentren und 10 Millionen Euro für 4 Vorhaben in Mittel- und Oberzentren bereitgestellt. Die zusätzlichen Mittel eröffnen die Möglichkeit, zusammen mit den bestehenden Förderprogrammen (Städtebauförderung und EU-Mittel) und den erhöhten Investitionspauschalen (FAG-Novelle) weitere Vorhaben umzusetzen. Der Durchführungszeitraum der aufgenommenen Baumaßnahmen erstreckt sich teilweise bis Ende 2027.

Landeseigenes Schulbauprogramm des MV-Schutzfonds

Für den Umbau, die Sanierung oder die Erweiterung von Schulgebäuden hat das Land mehr als 72 Millionen Euro aus dem Corona-Schutzfonds für Schulen zur Verfügung gestellt. Damit konnten 73 Vorhaben unterstützt werden.

Schwerpunktmäßig ging es darum, die Hygienestandards, die durch die Corona-Pandemie erforderlich waren, herzustellen bzw. zu sichern.

Dazu zählen Baumaßnahmen an Fenstern, Toiletten, an der Lüftung, Arbeiten an der Verkabelung, Brandschutz sowie Bauvorhaben, die zur Schaffung bzw. Erweiterung von Raumkapazitäten führen, die der Modernisierung von Altbausubstanzen und der besseren Anpassung von Gemeinschaftsräumen und -einrichtungen an den Schulbetrieb dienen. Durch diese Maßnahmen soll der Präsenzunterricht an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern auch unter den Gegebenheiten einer Pandemie verbessert und sichergestellt werden.

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hatte Ende 2020 im Zuge der Verabschiedung des zweiten Nachtragshaushaltes 2020 die Bereitstellung von Finanzmitteln aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds zur pandemiebezogenen Verbesserung der Schulinfrastruktur der allgemein bildenden Schulen des Landes beschlossen.

Startchancen-Programm Säule I: Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung“

Das Startchancen-Programm unterstützt Schülerinnen und Schüler, die schwierige Startbedingungen haben. Noch immer hängt in Deutschland der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen stark vom Bildungshintergrund ihrer Eltern ab. Mit dem Startchancen-Programm setzen Bund und Länder hier an und verbessern die Chancengerechtigkeit. Startchancen-Schulen zeichnen sich dadurch aus, dass sie Kindern und Jugendlichen umfassende Anregungen und vielfältige Möglichkeiten zur Gestaltung individueller Bildungswege und zur umfassenden Entfaltung ihrer Persönlichkeit bieten. Über das Startchancen-Programm stehen für bauliche Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern ca. 57,6 Millionen Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren zur Verfügung.

Förderung von Klimaschutzmaßnahmen Bildungsbauten

Förderung von Klimaschutzmaßnahmen an Bildungsbauten

Schulträger können etwas für einen besseren Klimaschutz tun und für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen an Schulbauten eine Bundesförderung beantragen. Das Bundesumweltministerium gewährt beispielsweise Zuschüsse für eine Fokusberatung, die den Einstieg in den Klimaschutz erleichtern soll. Zuschüsse gibt es auch für eine klimafreundliche Beleuchtung und Belüftung sowie für Gebäudeleittechnik. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Kommunalrichtlinie. Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) informiert über die genauen Fördermöglichkeiten.

Zudem unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern Investitionen in den technischen Klimaschutz im Rahmen der Klimaschutz-Förderung.“ Hier bitte nachfolgenden Link hinterlegen.

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Klima/Klimaschutz/Foerderung/

Schulbauempfehlungen für Schulträger

Das Land unterstützt die kommunalen Schulträger mit Handlungsempfehlungen für den Neubau von allgemein bildenden Schulen. Die Schulbauempfehlungen enthalten qualitative und quantitative Mindeststandards für die Raumanordnung und den Flächenbedarf von Schulneubauten, die als Planungshilfe und Orientierung für den Bauherrn dienen sollen. Die Schulträger können freiwillig auf die Empfehlungen zurückgreifen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2 - Grundsatzangelegenheiten des Schulwesens, berufliche Schulen und Lehrkräftegewinnung
Referat 250 - Schulentwicklungsplanung allgemein bildende Schulen, Schulen in freier Trägerschaft, Schulbau
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Referatsleiter
Volker Podewski

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Schulbauempfehlungen für öffentliche allgemein bildende Schulen

Die Schulbauempfehlungen des Landes unterstützen die Schulträger bei Neubauten von allgemein bildenden Schulen. Sie enthalten qualitative und quantitative Mindeststandards für die Raumordnung und den Flächenbedarf von Schulneubauten.

36 Seiten / Broschüre

Nicht barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 07/2021

Diese Publikation ist nur als Onlineversion verfügbar.

Rechtsvorschriften

Schulkapazitätsverordnung – SchulKapVO M-V

Verordnung zur Festlegung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen
Vom 27. Mai 2021

Förderrichtlinie Schulbaupaket - SchulFöRL M-V

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Verbesserung der Schulinfrastruktur an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft
Vom 23. November 2020

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben des Klimaschutzes in Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung von Klimaschutzprojekten in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen (Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen - KliSFöRLKom M-V)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt vom 25.03.2024

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung der Umsetzung von LEADER 2024 bis 2029 (LEADER-FöRL M-V)

Vom 24. Juni 2023

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung (StadtentwFöRL M-V)

Sonstiges

Informationsantrag für ein Schulbauvorhaben