Schulbau
Die Schule ist heutzutage nicht nur ein Ort, an dem Schülerinnen und Schüler lernen. Durch die Ganztagsangebote verbringen sie dort auch viel Zeit. In Mecklenburg-Vorpommern sollen Kinder und Jugendliche in den Schulen beste Bedingungen vorfinden. Neben gutem Unterricht gehören moderne Schulgebäude dazu. Diese Gebäude und Außenanlagen zu bauen, zu sanieren und zu unterhalten, ist eine gesetzliche Pflicht der Schulträger, also der Kommunen und Landkreise. Das Land unterstützt die Schulträger bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur.
Moderne Schulgebäude in MV: Wo lernen Spaß macht
Eine der energietechnisch modernsten Schulen in Deutschland: das Gymnasium Reutershagen nach Fertigstellung des Projekts „Plus-Energie-Schule“ 2015 – mit farbenfrohem Innenleben, Windrädern und Sonnenkollektoren auf dem Schulgelände.
Foto: Silke Winkler
Mit einem Bauvolumen von über 10 Millionen Euro entstand 1993-1995 der ungewöhnliche Schulneubau des Gymnasiums Sanitz mit vielen offenen Begegnungsbereichen. Verschiedene geometrische Baukörper und Materialien werden hier kombiniert.
Zwischen 2001 und 2004 umgebaut und saniert: die Integrierte Gesamtschule „Bertolt Brecht“ in Schwerin.
Die modernste Grundschule in MV: die Grundschule „An der Carbäk“ Broderstorf – 2016 feierlich übergeben – mit weitläufigem Außengelände und geräumiger Turnhalle für Schul- und Vereinssport.
Die 2015 neu erbaute Regionale Schule „Am Lindetal“ in Neubrandenburg trägt mit modernen Fachräumen und flexibel einsetzbarem Mobiliar entscheidend zur Verbesserung des Schulklimas und der Unterrichtsqualität bei.
Foto: F. Zeisler
2010-2011 Heizkosten- und CO2-neutral saniert: das Schulgebäude der Regionalen Schule mit Grundschule und Ganztagsbetreuung, der Lindenschule Lübtheen – die erste CO2-freie Schule in MV.
Das Gebäude der Regionalen Schule „Am Grünen Berg“ in Bergen auf Rügen wurde 1986 errichtet und von 2014-2016 für mehr als 5,7 Millionen Euro grundlegend energetisch saniert und baulich erweitert.
Foto: FotoKids
Nach Abschluss der Renovierungsarbeiten 2011 erstrahlte die Regionale Schule mit Grundschule Schlagsdorf innen wie außen in neuem Glanz.
Foto: Michael Finkenthei
Der Warener Standort des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums Müritz – ein Neubau (Grundsteinlegung Januar 1995, Schlüsselübergabe und Einweihung 1996).
Seit Ende 2017 wird der Neubau der 4-zügigen integrativen Gesamtschule mit Inklusionskonzept „Erwin Fischer“ in Greifswald errichtet. Mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 sollen 600 Schülerinnen und Schülern die neuen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.
Mit Hilfe des Zukunftsinvestitionsprogramms für 4,2 Millionen Euro und unterstützt vom Bund mit knapp 3,2 Millionen Euro sowie vom Land mit 420.000 Euro 2011 energetisch saniert, barrierefrei und mit moderner Gebäude- und Heiztechnik sowie Akustikdecken ausgestattet: die Grundschule am Mueßer Berg in Schwerin – für den Ausbau gibt die Landesregierung Mittel aus dem Sonderprogramm für den Schulbau in MV, das 110 Millionen Euro umfasst.
§ 102
Aufgaben der Schulträger
„Die Schulträgerschaft umfasst insbesondere die Aufgaben, die Schulgebäude und -anlagen zu errichten, zu unterhalten und zu verwalten, das Verwaltungs- und Hilfspersonal der Schule zu stellen und den Sachbedarf des Schulbetriebs zu decken.“
Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz – SchulG M-V)
Bildungsministerium koordiniert Schulbauförderung
Neubau des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums der Landeshauptstadt Schwerin - Technik
Neubau des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums der Landeshauptstadt Schwerin - Technik
Neubau, Sanierung, Inklusion: Die Schulbauförderung hat viele Facetten und setzt sich aus verschiedenen Programmen zusammen. Das Land hat die Bauprojekte mit EU-, Bundes- und Landesmitteln unterstützt. Die Antragsverfahren sind aufwendig. Im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung laufen alle Fäden für die Schulbauförderung zusammen. Hier werden alle Schulbauaktivitäten innerhalb der Landesregierung koordiniert. Die Schulträger können ihren Schulbaubedarf mit dem Formular „Informationsantrag für ein Schulbauvorhaben“ gegenüber dem Land anzeigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicestelle „Schulbau“ helfen bei Fragen gerne weiter. Schulträger reichen ihre Anträge auf eine Förderung wie bisher bei den zuständigen Stellen ein.
400-Millionen-Euro-Konjunkturprogramm Schulbau
In Mecklenburg-Vorpommern werden von 2024 bis 2027 zusätzlich 400 Millionen Euro für den Schulbau eingesetzt, 100 Millionen Euro aus Landes-, 300 Millionen Euro aus kommunalen Mitteln. Das Land stellt in diesem Zeitraum jährlich 25 Millionen Euro zusätzlich für den Neubau und für die Sanierung von Schulen bereit. Die Kommunen geben jeweils 25 Millionen Euro pro Jahr aus dem Finanzausgleich dazu. Die Schulträger, die Fördermittel erhalten, müssen in mindestens gleicher Höhe Eigenmittel einsetzen. Auf dieses Verfahren haben sich die Landesregierung, Kommunen und Landkreise auf dem Kommunalgipfel im Jahr 2023 verständigt.
Das Land unterstützt in diesem Zusammenhang Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden und Hilfen zum Haushaltsausgleich bzw. Sonderzuweisungen erhalten, beim Aufbringen dieses Eigenanteils und bei Investitionen mit weiteren Mitteln über den Finanzausgleich.
Über das Konjunkturprogramm Schulbau 2024 bis 2027 hat das Land bereits rund 120 Millionen Euro FAG-Mittel, davon rund 60 Millionen Euro zusätzliche Landesmittel, für die Umsetzung von 64 Schulbauvorhaben in Aussicht gestellt.
Schulbauprogramm aufgelegt
Nicht nur guter Unterricht, sondern auch moderne Schulgebäude sind wichtig, damit Schülerinnen und Schüler gute Lernbedingungen vorfinden. Die Landesregierung unterstützt die Schulträger bei der Erfüllung dieser Aufgabe im Rahmen von Förderprogrammen. Seit 2016 wurden mehr als 500 Schulbauvorhaben mit einem Fördervolumen von rund 820 Millionen Euro in Förderprogrammen des Landes berücksichtigt bzw. es wurden Fördermittel in Aussicht gestellt. Rund 440 Millionen Euro Fördermittel wurden bereits ausgezahlt. Davon wurden allein seit Oktober 2021 mehr als 130 Vorhaben mit einem Fördervolumen von über 155 Millionen Euro neu in die Förderprogramme des Landes aufgenommen. Für die Schulbauförderung standen verschiedene EU- Förderprogramme (EFRE, ELER), Bund-Länder-Förderprogramme, Bundesprogramme und Landeseigene Förderprogramme zur Verfügung. Zudem wurden den Kommunen für die Erbringung ihres Eigenanteils Sonderbedarfszuweisungen oder Kofinanzierungshilfen des Landes gewährt. Der Durchführungszeitraum der Maßnahmen erstreckt sich teilweise bis zum Jahr 2028.
Derzeit stehen Fördermöglichkeiten aus den Programmen für die Umsetzung von Schulbaumaßnahmen bereit:
Landeseigenes Förderprogramm für den Schulbau
Mit dem 200-Millionen-Euro-Schulpaket investiert die Landesregierung über einen Zeitraum von vier Jahren zusätzlich 50 Millionen Euro in Schulbauvorhaben. Davon wurden 40 Millionen Euro für 11 Schulbauprojekte außerhalb der Mittel- und Oberzentren und 10 Millionen Euro für 4 Vorhaben in Mittel- und Oberzentren bereitgestellt. Die zusätzlichen Mittel eröffnen die Möglichkeit, zusammen mit den bestehenden Förderprogrammen (Städtebauförderung und EU-Mittel) und den erhöhten Investitionspauschalen (FAG-Novelle) weitere Vorhaben umzusetzen. Der Durchführungszeitraum der aufgenommenen Baumaßnahmen erstreckt sich teilweise bis Ende 2027.
Landeseigenes Schulbauprogramm des MV-Schutzfonds
Für den Umbau, die Sanierung oder die Erweiterung von Schulgebäuden hat das Land mehr als 72 Millionen Euro aus dem Corona-Schutzfonds für Schulen zur Verfügung gestellt. Damit konnten 73 Vorhaben unterstützt werden.
Schwerpunktmäßig ging es darum, die Hygienestandards, die durch die Corona-Pandemie erforderlich waren, herzustellen bzw. zu sichern.
Dazu zählen Baumaßnahmen an Fenstern, Toiletten, an der Lüftung, Arbeiten an der Verkabelung, Brandschutz sowie Bauvorhaben, die zur Schaffung bzw. Erweiterung von Raumkapazitäten führen, die der Modernisierung von Altbausubstanzen und der besseren Anpassung von Gemeinschaftsräumen und -einrichtungen an den Schulbetrieb dienen. Durch diese Maßnahmen soll der Präsenzunterricht an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern auch unter den Gegebenheiten einer Pandemie verbessert und sichergestellt werden.
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hatte Ende 2020 im Zuge der Verabschiedung des zweiten Nachtragshaushaltes 2020 die Bereitstellung von Finanzmitteln aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds zur pandemiebezogenen Verbesserung der Schulinfrastruktur der allgemein bildenden Schulen des Landes beschlossen.
Startchancen-Programm Säule I: Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung“
Das Startchancen-Programm unterstützt Schülerinnen und Schüler, die schwierige Startbedingungen haben. Noch immer hängt in Deutschland der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen stark vom Bildungshintergrund ihrer Eltern ab. Mit dem Startchancen-Programm setzen Bund und Länder hier an und verbessern die Chancengerechtigkeit. Startchancen-Schulen zeichnen sich dadurch aus, dass sie Kindern und Jugendlichen umfassende Anregungen und vielfältige Möglichkeiten zur Gestaltung individueller Bildungswege und zur umfassenden Entfaltung ihrer Persönlichkeit bieten. Über das Startchancen-Programm stehen für bauliche Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern ca. 57,6 Millionen Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren zur Verfügung.
Förderung von Klimaschutzmaßnahmen Bildungsbauten
Förderung von Klimaschutzmaßnahmen an Bildungsbauten
Schulträger können etwas für einen besseren Klimaschutz tun und für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen an Schulbauten eine Bundesförderung beantragen. Das Bundesumweltministerium gewährt beispielsweise Zuschüsse für eine Fokusberatung, die den Einstieg in den Klimaschutz erleichtern soll. Zuschüsse gibt es auch für eine klimafreundliche Beleuchtung und Belüftung sowie für Gebäudeleittechnik. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Kommunalrichtlinie. Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) informiert über die genauen Fördermöglichkeiten.
Zudem unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern Investitionen in den technischen Klimaschutz im Rahmen der Klimaschutz-Förderung.“ Hier bitte nachfolgenden Link hinterlegen.
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Klima/Klimaschutz/Foerderung/
Schulbauempfehlungen für Schulträger
Das Land unterstützt die kommunalen Schulträger mit Handlungsempfehlungen für den Neubau von allgemein bildenden Schulen. Die Schulbauempfehlungen enthalten qualitative und quantitative Mindeststandards für die Raumanordnung und den Flächenbedarf von Schulneubauten, die als Planungshilfe und Orientierung für den Bauherrn dienen sollen. Die Schulträger können freiwillig auf die Empfehlungen zurückgreifen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Kontakt
Referat 250 - Schulentwicklungsplanung allgemein bildende Schulen, Schulen in freier Trägerschaft, Schulbau