Schulgirokonten
Transparenz ist das oberste Gebot an öffentlichen Schulen im Umgang mit Geldbeiträgen, die von Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern eingezahlt werden. Schulen können zur Verwaltung von Drittmitteln ein Girokonto im Namen des Landes eröffnen. Ob Beiträge für Klassenfahrten und Schulwanderungen, für Materialien im Unterricht, für Schulveranstaltungen oder Einnahmen von Schulfesten und Förderbeiträge von Schulvereinen – all diese Einnahmen und Ausgaben werden über das Schulgirokonto abgewickelt.
Wie und wo richtet eine Schule ein Girokonto ein?
Die Schule kann das Geldinstitut frei wählen. Das Girokonto läuft im Namen des Landes und erhält den Zusatz „Kontoinhaber: jeweilige Schule“. Es wird von der Schulleiterin oder dem Schulleiter geführt. Für jede Klasse kann ein Unterkonto eingerichtet werden. Das Schulgirokonto und die Unterkonten, die sogenannten Klassenkonten, werden auf Guthabenbasis geführt und sollen möglichst kostenfrei sein. Im Landeshaushalt stehen keine Mittel für die Übernahme der Kosten zur Verfügung. Entstehende Kontoführungsgebühren müssen die Schulen selbst tragen.
Rechnungslegung, Buchführung und Prüfung gehören dazu
Die Drittmittel, die auf den Schulgirokonten bereitstehen, werden außerhalb des Rechnungswesens des Landes Mecklenburg-Vorpommern verwaltet. Bei der Bewirtschaftung dieser Mittel haben die Schulen Aufzeichnungs- und Rechenschaftspflichten zu beachten, die in der Verwaltungsvorschrift zum Führen von Schulgirokonten aufgeführt sind. Jede Kontobewegung wird auf Überwachungslisten erfasst, die zum Schuljahresende abgeschlossen werden. Einmal im Jahr werden die Zahlungen durch mindestens zwei Mitglieder, die von der Schulkonferenz gewählt werden, geprüft.
