Schulsystem

Das Schulsystem in Mecklenburg-Vorpommern ist zweigliedrig und durchlässig. Je nach Talent und Förderbedarf können die Schülerinnen und Schüler zwischen den Schularten wechseln. Jede Schülerin soll ihren und jeder Schüler soll seinen eigenen Weg erfolgreich gehen können, denn die Kinder und Jugendlichen bringen ganz unterschiedliche Interessen und Fähigkeiten mit. Das Bildungssystem geht darauf mit seinen vielfältigen Angeboten ein, um allen die bestmögliche Voraussetzung für den weiteren Lebensweg zu geben. Dabei ist nicht nur Fachwissen gefragt, sondern auch das Zurechtfinden in einer immer komplexeren Welt mit ihren ständigen Veränderungen.

Informationen über die beruflichen Schulen und ihre Angebote erhalten Sie hier.

Allgemein bildende Schulen

Grundschule

Lesen, Schreiben, Rechnen – das steht in den ersten vier Schuljahren auf dem Stundenplan. Damit wird die Grundlage für das selbstständige Arbeiten und Lernen im weiteren Leben gelegt. Die Freude am Lernen und die natürliche Neugier werden ebenso gefördert wie spezielle Interessen, praktische Fähigkeiten und ein soziales Miteinander. Die Schülerinnen und Schüler erwerben in dieser Zeit alle grundlegenden Kenntnisse, die sie brauchen, um sich die Welt zu erschließen, sich zu orientieren und sie mitzugestalten.

Die Jahrgangsstufen 1 und 2 werden als Schuleingangsphase geführt. Die Schuleingangsphase der Grundschule knüpft an die vorschulischen Erfahrungen der Kinder an und beachtet ihre individuellen Fähigkeiten. Die Schülerinnen und Schülern können die Schuleingangsphase in einem Zeitraum von einem Schuljahr bis zu drei Schuljahren besuchen.

In der Schuleingangsphase (Jahrgangsstufen 1 und 2) gibt es noch keine Noten. Die Schülerinnen und Schüler erhalten differenzierte Informationen über die erbrachten Leistungen und erworbenen Kompetenzen sowie Rückmeldung zum Leistungsstand und der Planung des weiteren Lernweges.

Die Schülerinnen und Schüler steigen am Ende der Schuleingangsphase ohne Versetzung in die Jahrgangsstufe 3 auf. Ab der Jahrgangsstufe 3 erfolgt eine Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe. Dann wird ein Notenzeugnis erteilt. Unterricht in einer Fremdsprache findet ab der Jahrgangsstufe 3 statt, in der Regel in Englisch.

Schulartunabhängige Orientierungsstufe

Nach der Grundschule schließt sich die schulartunabhängige Orientierungsstufe an, die in der Regel an Regionalen Schulen und Gesamtschulen geführt wird. Sie dauert zwei Schuljahre. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 geht es darum, die besonderen Interessengebiete und Lernmöglichkeiten der Kinder zu erkennen und individuell zu fördern. So werden sie auf den Übergang in die 7. Klasse vorbereitet. Die Entscheidung darüber, welche Schulform dann die geeignete für das jeweilige Kind ist, soll so erleichtert werden. Am Ende der Orientierungsstufe gibt die Schule eine Empfehlung über die weitere Laufbahn für jede Schülerin und jeden Schüler ab.

Regionale Schulen

Regionale Schulen vermitteln den Schülerinnen und Schülern eine solide Allgemeinbildung und bereiten sie auf den Übergang in das Berufsleben vor. Zahlreiche Angebote aus der Praxis ergänzen den Unterricht. So werden die Schülerinnen und Schüler bei ihrer beruflichen Orientierung unterstützt und können herausfinden, was ihren Leistungen und Neigungen am besten entspricht. Am Ende der Jahrgangsstufe 9 führt diese Schulart zur Berufsreife. Der Abschluss der Mittleren Reife wird am Ende der 10. Klasse erreicht. Bei besonders guten Leistungen ist ein Wechsel an das Gymnasium möglich.

Gesamtschule

An Gesamtschulen lernen die Schülerinnen und Schüler gemeinsam. Sie können hier meist alle Abschlüsse erreichen, also von der Berufsreife über die Mittlere Reife bis hin zum Abitur. Zwischen allen Bildungsgängen und Abschlüssen besteht eine Durchlässigkeit. Das heißt, ein Wechsel der Schullaufbahn an derselben Schule ist möglich. Es gibt Kooperative Gesamtschulen (KGS), in denen getrennte Bildungsgänge der Regionalen Schulen und des Gymnasiums bestehen. Außerdem gibt es Integrierte Gesamtschulen (IGS). Hier werden die Schülerinnen und Schüler nur in einzelnen Fächern auf verschiedene Anspruchsebenen aufgeteilt.

Gymnasium

Am Gymnasium werden die Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 7 bis 12 zur allgemeinen Hochschulreife, zum Abitur, geführt. In dieser Zeit erhalten sie eine sehr breite und tiefgehende Allgemeinbildung, die sie für ein Studium oder auch für eine berufliche Qualifizierung benötigen. Neben den allgemeinen Gymnasien gibt es für besonders begabte Schülerinnen und Schüler spezielle Gymnasien. Das sind anerkannte Sport- und Musikgymnasien sowie Gymnasien mit überregionalen Klassen für diagnostiziert kognitiv Hochbegabte, die bereits entsprechende Klassen ab der Jahrgangsstufe 5 einrichten. Hinzu kommen Profilschulen mit besonderen Schwerpunkten wie Humanistische Bildung/Alte Sprachen, Niederdeutsch und Mathematik/Naturwissenschaften (MINT). Schülerinnen und Schüler, die mehr Zeit benötigen, können ihr Abitur nach Jahrgangsstufe 13 an den Fachgymnasien ablegen.

Förderschule

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die im gemeinsamen Unterricht nicht hinreichend gefördert werden können, werden in Förderschulen unterrichtet. Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Qualifikation sind auf die Förderung besonderer Bedarfe spezialisiert. Sonderpädagogischer Förderbedarf kann für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören, geistige Entwicklung oder Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler festgestellt werden. Zunehmend entwickeln sich in den anderen Schularten Formen des gemeinsamen Unterrichts von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Benachteiligung – auch Inklusion genannt.

Ganztagsschule

Alle weiterführenden allgemein bildenden Schulen können als Ganztagsschulen geführt werden. Ganztagsschulen sind nicht als eigene Schulart zu verstehen, sondern sind ein Angebot für eine ganztägige Bildung und Betreuung. Neben dem Fachunterricht integrieren sie das fächerübergreifende Lernen, die Hausaufgabenbetreuung sowie Freizeit- und Sportangebote in den Schulalltag. Die Ganztagsschule ist eine zukunftsweisende Schulform, die mehr Möglichkeiten für die Umsetzung innovativer pädagogischer Konzepte bietet und gleichermaßen schwächere und begabte Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer sozialen Herkunft fördert.

Schulen in freier Trägerschaft

Neben den staatlichen Schulen gibt es in allen Schularten auch Schulen in freier Trägerschaft. Freie Träger können Vereine oder Gesellschaften, private oder kirchliche Organisationen oder auch Privatpersonen sein. Freie Schulen ergänzen das Schulwesen des Landes durch besondere Formen und Inhalte der Erziehung und des Unterrichts. Das heißt, sie können eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung aufweisen. Das Land unterstützt freie Schulen bei ihren Ausgaben und gewährt ihnen eine Finanzhilfe. In der Regel müssen Eltern an freien Schulen ein Schulgeld bezahlen.

Kontakt

Abteilungsleiter
Thomas Jackl
Abteilung Schule und Lehrkräftegewinnung
Telefon: 0385 588-17020
Telefax: 0385 588-17029

Publikationen und Dokumente

Rechtsvorschriften

Privatschulverordnung - PSchVO M-V

Verordnung für Schulen in freier Trägerschaft
Vom 2. Juni 2010, letzte Änderung vom 6. Juli 2023

Hinweise zur Schulorganisation für allgemein bildende Schulen

Vom 21. Juli 2000

Grundschule

Verwaltungsvorschrift - Die Arbeit in der Grundschule
Vom 12. Juli 2021

Orientierungsstufe

Verwaltungsvorschrift - Die Arbeit in der schulartunabhängigen Orientierungsstufe
Vom 12. Juli 2021

Die Arbeit in der Kooperativen und in der Integrierten Gesamtschule

vom 2. Juni 2014, letzte Änderung vom 12. Juli 2021

Ganztägiges Lernen an öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Vom 28. März 2018, letzte Änderung vom 14. Dezember 2022

Regionale Schule

Verwaltungsvorschrift - Die Arbeit in der Regionalen Schule
Vom 12. Juli 2021