Schulmitwirkung

Schule lebt vom Mitmachen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es viele Möglichkeiten, sich am Schulleben aktiv zu beteiligen und sich einzubringen. Im Zentrum steht eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit von allen, die am Schulwesen beteiligt sind. Die schulischen Mitwirkungsgremien und Formen der Mitwirkung sind im Schulgesetz verankert. Als Vertretungen aller Schülerinnen und Schüler des Landes und ihrer Erziehungsberechtigten werden der Landesschülerrat und der Landeselternrat gebildet. Darüber hinaus verankert das Schulgesetz mit dem Landesschulbeirat die schulische Mitwirkung von Einrichtungen und Organisationen, Lehrerverbänden sowie Schüler- und Elternvertretungen.

Landesschülerrat

Der Landesschülerrat vertritt die Schülerinnen und Schüler der Schulen in öffentlicher Trägerschaft und der Schulen in freier Trägerschaft, an denen der Schulpflicht genügt werden kann. Der Landesschülerrat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand. Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung informiert den Landesschülerrat über alle wichtigen allgemeinen Angelegenheiten des Schulwesens und erteilt ihm die Auskünfte, die für seine Arbeit erforderlich sind. Der Landesschülerrat wird vor dem Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, die die schulischen Interessen der Schülerinnen und Schüler berühren, angehört. Für den Landesschülerrat gibt es eine Geschäftsstelle im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung.

Landeselternrat

Der Landeselternrat vertritt die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Schulen in öffentlicher Trägerschaft und der Schulen in freier Trägerschaft, an denen der Schulpflicht genügt werden kann. Der Landeselternrat wirkt bei allen wichtigen allgemeinen Fragen des Schulwesens mit, soweit die Belange der Erziehungsberechtigten berührt werden. Er berät das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung in allgemeinen Fragen des Bildungs- und Erziehungswesens. Entsprechende allgemeine Regelungen werden zwischen dem Bildungsministerium und dem Landeselternrat vertrauensvoll und verständigungsbereit erörtert. Auch für den Landeselternrat gibt es eine Geschäftsstelle im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung.

Landesschulbeirat

Der Landesschulbeirat berät die oberste Schulbehörde bei allen Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung für die Schule. Die Bildungsministerin beruft den Landesschulbeirat jeweils für eine Dauer von zwei Jahren. Der Vorstand des Landesschulbeirats hat sich im Februar 2023 für die Amtszeit bis Februar 2025 neu konstituiert. Peter Todt, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin und Geschäftsbereichsleiter Aus- und Weiterbildung, wurde erneut zum neuen Vorsitzenden gewählt. Als seine Stellvertretung werden ihn Ulf Burmeister von der Vereinigung der Schulleiter der Gymnasien in M-V und Adina Evers von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in M-V unterstützen.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4
Referat 400
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Landesschulrat
Dietrich Schwarz
Telefon: 0385 588-17400

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Schulmitwirkung - Wahlkalender 2023/2024

Schulmitwirkung - Wahlkalender 2023/2024

 

  • Wahlen in den Klassen und Jahrgangsstufen
  • Wahlen in den Schulen
  • Wahlen in den Landkreisen und kreisfreien Städten
  • Wahlen auf Landesebene

 

2 Seiten / Kalender

Nicht barrierefrei

Sprache: Deutsch

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