Ganztagsschule

Mecklenburg-Vorpommern hat ein dichtes Netz an Ganztagsschulen und vollen Halbtagsgrundschulen. Das Land hat in den vergangenen Jahren den Ausbau des ganztägigen Lernens vorangetrieben. Schritt für Schritt haben mehr Schulen die Arbeit als Ganztagsschule oder volle Halbtagsgrundschule aufgenommen. Ganztagsangebote sind wichtig für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben. Schülerinnen und Schüler, die in ländlichen Regionen leben, müssen den Nachmittag nicht alleine zu Hause verbringen, sondern können gemeinsam mit Gleichaltrigen an Angeboten teilnehmen.

In einem Klassenraum stehen Schülerinnen und Schüler in einem Kreis und hören ihrer Lehrerin zu. Foto: Jens BüttnerDetails anzeigen
In einem Klassenraum stehen Schülerinnen und Schüler in einem Kreis und hören ihrer Lehrerin zu. Foto: Jens Büttner

Ganztägiges Lernen in Bad Kleinen: „Streitschlichter“ an der Regionalen Schule mit Grundschule „Am Schweriner See“, Foto: Jens Büttner

Ganztägiges Lernen in Bad Kleinen: „Streitschlichter“ an der Regionalen Schule mit Grundschule „Am Schweriner See“, Foto: Jens Büttner

Ganztägiges Lernen: Welche Formen gibt es?

Volle Halbtagsgrundschule

Klasse 1 bis 4: Grundschulen mit festen Öffnungszeiten, die zusätzlich zum Pflichtunterricht weitere pädagogische Angebote in den Tagesablauf integrieren

Offene Ganztagsschule

Klasse 5 bis 10: Einzelne Schülerinnen und Schüler können auf Wunsch an den ganztägigen Angeboten teilnehmen. Für die Schülerinnen und Schüler ist ein Aufenthalt, verbunden mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot in der Schule, an mindestens drei Wochentagen im Umfang von täglich mindestens sieben Zeitstunden möglich.

Teilweise gebundene Ganztagsschule

Klasse 5 bis 10: Ein Teil der Schülerinnen und Schüler (z.B. einzelne Klassen oder Klassenstufen) verpflichtet sich, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.

Gebundene Ganztagsschule

Klasse 5 bis 10: Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.

Qualität der Ganztagsangebote verbessern

Schulen, die den ganztägigen Betrieb aufnehmen oder ihre Organisationsform verändern wollen, durchlaufen ein Antragsverfahren. Welche Voraussetzungen Schulen erfüllen müssen, um eine ganztägig arbeitende Schule zu werden, erfahren sie bei der Serviceagentur Ganztägig lernen. Ganztägig arbeitende Schulen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten ein Finanzbudget, um externe Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner in den Schulalltag einbinden zu können. Das Land hat mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 die Finanzierung des Ganztags neu geordnet.

Serviceagentur „Ganztägig lernen“

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ unterstützen Schulen, die ganztägige Bildungsangebote entwickeln, ausbauen und qualitativ verbessern wollen. Die Serviceagentur ist ein Angebot der RAA M-V in Waren/Müritz und wird durch das Bildungsministerium finanziert. Lehrerinnen und Lehrer finden dort auch viele Angebote von Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern für das ganztägige Lernen.

Kooperationen sorgen für abwechslungsreichen Schulalltag

Ganztägiges Lernen macht neue Lernformen möglich: Vereine, Verbände und Institutionen in den Bereichen Jugendarbeit, Sport, Kultur, Bildung und Umwelt können Ganztagsangebote an Schulen gestalten. Eine Online-Kontaktbörse bringt Schulen und Kooperationspartner zusammen. Ziel ist es, die Zahl der Ganztagsangebote zu erhöhen, damit der Schulalltag für Schülerinnen und Schüler abwechslungsreicher wird. Kooperationen mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern ermöglichen ein vielfältiges, lebensnahes Angebot. Sie fördern die Verzahnung des Unterrichts mit Angeboten außerhalb der Schule. Außerschulische Lernorte sind Teil des Schullebens.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026

Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll es für Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geben. So ist es im Ganztagsförderungsgesetz des Bundes geregelt. Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Grundschulkinder der Jahrgangsstufe 1 und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Sie umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Die Landesregierung wird den Rechtsanspruch auf ganztätige Betreuung im Grundschulalter umsetzen. Hort und Schule sollen enger zusammengeführt werden, um die ganztägige Bildung zu stärken.

Ganztagsschulportal

Wie machen es die anderen? Und sind wir auf dem richtigen Weg? Das fragen sich viele Lehrerinnen und Lehrer an Schulen mit Ganztagsangeboten. Das Portal www.ganztagsschulen.org des Bundesministeriums für Bildung und Forschung greift solche Fragen auf, zeigt Schulen und Lehrkräfte im Porträt. Lehrerinnen und Lehrer erhalten dort Anregungen zur Lernkultur und zur Unterrichtsentwicklung. Außerdem können sie über den Tellerrand in andere Länder blicken.

Kontakt

Referentin
Birgit Bomhauer-Beins
Referat 240: Grundsatzfragen Unterrichtsversorgung, Bildungsplanung, Stellenbewirtschaftung, Budgetverwaltung
Telefon: 0385 588-17242

Publikationen und Dokumente

Rechtsvorschriften

Ganztagsbetreuung Schule M-V – FöRLGanztagSchule M-V

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Schulen (Förderrichtlinie Ganztagsbetreuung Schule M-V – FöRLGanztagSchule M-V)
Vom 18. März 2021, letzte Änderung vom 25. Oktober 2022

Ganztägiges Lernen an öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Vom 28. März 2018, letzte Änderung vom 14. Dezember 2022

Hortausbauinvestitionsförderrichtlinie - HortInvestFöRL M-V

Richtlinie über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Horten (Hortausbauinvestitionsförderrichtlinie - HortInvestFöRL M-V)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung vom 4. März 2021, letzte Änderung vom 30. August 2022

Ganztagsfinanzierungsgesetz - GaFG

Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“

Vom 9. Dezember 2020, letzte Änderung vom 20. Dezember 2021

Ganztagsfinanzhilfegesetz - GaFinHG

Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter

Vom 2. Oktober 2021, letzte Änderung vom 20. Dezember 2021

Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG

Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter

Vom 2. Oktober 2021

Ganztagsausbauinvestitionsförderrichtlinie - GanztagsInvestFöRL M-V

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ zum Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter 

Vom 28. Dezember 2023

Sonstiges

Vereinbarung Kooperationsinitiative für ganztägiges Lernen in Mecklenburg-Vorpommern