Wohnraumförderung

Intakte Städte und gute Wohnbedingungen sind für die Lebensqualität der Bürger unseres Landes von ausschlaggebender Bedeutung. Mit der Wohnraumförderung leistet das Land seinen Beitrag zur Verbesserung der qualitativen Wohnraumversorgung, zur Sicherung sozial verträglicher Wohnkosten und zum Erhalt stabiler Wohnquartiere. Schwerpunkte der Förderung sind die nachfragegerechte und zukunftsfähige Weiterentwicklung der Wohnungsbestände einschließlich Wohnraumanpassungen sowie die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen.

Mit der Bereitstellung von zinsfreien Darlehen mit Tilgungsnachlass nach dem Neubauprogramm Wohnungsbau Sozial wird die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen unterstützt. Durch den Wohnungsbau soll in zentralen Orten sowie Tourismusschwerpunkträumen die Entwicklung angespannter Wohnungsmärkte vermieden werden. Um den Bedarf an bezahlbaren Wohnungen zu decken, der nicht nur bei einkommensschwachen Haushalten, sondern zunehmend auch bei Haushalten mit mittlerem Einkommen besteht, stehen zwei Förderangebote mit unterschiedlichen, auf die Zielgruppen zugeschnittenen Nettokaltmieten bereit. Die Förderkonditionen wurden zum 01.03.2024 weiter verbessert, um den gestiegenen Baukosten Rechnung zu tragen. Die geförderten Wohnungen unterliegen über einem Zeitraum von 40 Jahren einer Belegungsbindung und stehen Inhabern eines Wohnberechtigungsscheines zur Verfügung.

Die Förderung von Wohnraumanpassungen zur Herstellung von Barrierefreiheit oder Barrierearmut ist nach der Modernisierungsrichtlinie möglich. Das Darlehensprogramm mit Tilgungsnachlass und ohne Verzinsung ist auf die nachfragegerechte Sanierung der Wohnungsbestände insbesondere für Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderung und ältere Menschen ausgerichtet. Die Förderung richtet sich sowohl an Eigennutzer als auch an Vermieter von Miet- und Genossenschaftswohnungen. Auch die Nachrüstung von Wohngebäuden mit Personenaufzügen ist mit diesem Programm möglich. Analog zum Neubauprogramm wurden auch in der Modernisierungsförderung die Förderkonditionen zum 01.03.2024 weiter verbessert, um den gestiegenen Baukosten Rechnung zu tragen. Die belegungsgebundenen Wohnungen unterliegen 33 Jahre der Bindung.

Weiterhin wird im Rahmen des Bund-Länder Programms „Junges Wohnen“ auch das studentische Wohnen und das Wohnen für Auszubildende gefördert (z.B. Schaffung neuer Wohnheimplätze durch Neu-, Aus- oder Umbau, sowie die Modernisierung von Wohnheimplätzen). Die Förderung erfolgt über das Neubauprogramm Wohnungsbau Sozial und die Modernisierungsrichtlinie.

Eigentümer von leerstehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen können Zuschüsse aus dem Sonderprogramm Wohnrauminstandsetzung beantragen. Je Wohnung können aus dem Programm 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst werden, maximal 5.000 Euro. Insgesamt können mit dem Programm rund 600 leerstehende Wohnungen für Wohnzwecke aktiviert werden.

Über die Richtlinie zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand fördert die Landesregierung u.a. bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in Wohnungen und Wohngebäuden (z.B. bessere Zugänglichkeit von Wohngebäuden, Wohnungen und Räumen, Verbreiterung von Türdurchgängen, oder aber auch den Barrieren reduzierenden Umbau von Bädern). Insbesondere für ältere Menschen und Personen mit körperlichen Einschränkungen wird somit ein breiteres Angebot an Wohnungen, mit weniger Barrieren geschaffen. Ein höheres Angebot in diesem Wohnungssegment kann, neben einem positiven Einfluss auf den Mietpreis, auch die gesellschaftliche Teilhabe durch ein selbstbestimmtes Wohnen im Alter in der eigenen Wohnung fördern.

Aus dem Programm können 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Barrieren reduzieren Anpassungsmaßnahmen bezuschusst werden, maximal 15.000 Euro je Wohnung.

Richtlinien und Fördergrundsätze für die Programme der Wohnraumförderung finden Sie hier:

Antragstellung

Die Antragsunterlagen sind beim Landesförderinstitut (LFI) Mecklenburg-Vorpommern erhältlich.

Kontakt

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Postfach: Postfach 160255
19092 Schwerin

Neben dem Landesförderinstitut unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Durchführung von Investitionen im Wohnungsbau. Die KfW bietet Finanzierungen zu günstigen Konditionen für energieeffizientes Bauen und Sanieren, barrierefreien Umbau, den Bau oder Kauf von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen und fördert Beratungsleistungen bei der energetischen Sanierung.