Wohngeld

Wichtiger Hinweis

Informationen zur Wohngeldreform 2023 erhalten Sie auf der Webseite des Bundesbauministeriums unter www.bmwsb.bund.de

Mit dem Wohngeldrechner (siehe unten und links) können Sie unverbindlich prüfen, ob Sie ab 2023 einen Anspruch auf Wohngeld haben.

 

Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten vom Staat erhalten: das Wohngeld.

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für die Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers und als Lastenzuschuss für die Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Wer zum Kreis der Berechtigten zählt, hat auf das Wohngeld einen Rechtsanspruch.

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Personen, die Transferleistungen beziehen, in denen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt sind, wie zum Beispiel

  • Bürgergeld nach dem SGB II,
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

sowie die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Ebenfalls keinen Anspruch haben Studierende oder Auszubildende, denen BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe dem Grunde nach zusteht.

Beantragen können Sie Wohngeld in Ihrer Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung. Die Antragsformulare können Sie hier herunterladen oder bei Ihrer Wohngeldbehörde erhalten. Dem Wohngeldantrag sind insbesondere aktuelle Nachweise über Ihre Miete bzw. Belastung und Ihr Einkommen (z. B. Mietvertrag, Lohn- oder Gehaltsabrechnungen) beizufügen.

Über das MV-Serviceportal www.mv-serviceportal.de können Sie Wohngeld auch online beantragen.

Bildungs- und Teilhabepaket:
Kinder aus Familien, die Wohngeld beziehen, können Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Zuständig für diese Leistungen sind die Landkreise und kreisfreie Städte. Nähere Informationen zu den einzelnen Leistungen erhalten Sie unter dem Link zum Bildungs- und Teilhabepaket weiter unten auf dieser Seite.