Informationen zum Wohngeld 2023

Stand April 2023

Was sind Sozialleistungen?

Sozialleistungen umfassen alle Geld-, Dienst- und Sachleistungen, die privaten Haushalten oder Einzelpersonen zur Deckung und Milderung sozialer Risiken und Bedürfnisse vom Staat, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder von Unternehmen gewährt werden. Dazu zählt man zum Beispiel das Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II), die Sozialhilfe, aber auch die Beiträge des Staates zu den Sozialversicherungen (das sind Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Auch Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld, Ausbildungsförderungen oder Hilfen für Menschen mit Behinderungen gehören zu den Sozialleistungen.

Was müssen hilfesuchende Mieterinnen und Mieter besonders beachten?

Es darf entweder Wohngeld ODER Bürgergeld (für Erwerbsfähige), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt (für Rentnerinnen und Rentner sowie Nicht-Erwerbsfähige) beantragt werden. Ein gleichzeitiger Bezug der Leistungen ist nicht möglich. Werden Wohngeld und eine der anderen Leistungen gleichzeitig beantragt und unabhängig voneinander bezogen, wird dies im Rahmen eines automatisierten Datenabgleichs aufgedeckt und führt zu mitunter hohen Rückforderungen.

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder Belastung für Menschen mit geringen und kleinen mittleren Einkommen und Renten.
 
Es erfolgt keine Gesamtkostenübernahme der Unterkunftskosten. Ein Teil der Miete oder Belastung muss immer selbst getragen werden.

Wer kann Wohngeld erhalten?

Wohngeld kann jeder beantragen, der über genügend Einkommen für die eigenen Lebenshaltungskosten verfügt (sog. Mindesteinkommen), aber nicht ausreichend Einkommen erwirtschaftet, um auch seine Wohnkosten zu decken. Sowohl Mieter als auch Eigentümer können einen Wohngeldanspruch haben.

Wer kann kein Wohngeld erhalten?

  • Empfänger*innen von Bürgergeld
  • Empfänger*innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt
  • alleinlebende Studierende mit Anspruch auf BAföG (auch wenn BAföG wegen zu hohen Einkommens der Eltern abgelehnt wurde)
  • alleinlebende Auszubildende mit Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (auch wenn Berufsausbildungsbeihilfe wegen zu hohen Einkommens der Eltern abgelehnt wurde)

Wie wird das Wohngeld berechnet?

Das Wohngeld wird über eine Formel berechnet. Ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe richtet sich nach:

  • der Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • der Höhe der Miete oder Belastung
  • der Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder

Ob ein Wohngeldanspruch besteht, kann mit einem Wohngeldrechner unter https://wohngeld-mv.de/Rechner/ unverbindlich kalkuliert werden.

Wo kann Wohngeld beantragt werden?

Anträge können in Mecklenburg-Vorpommern bei der örtlich zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung gestellt werden. Auf deren Internetseite sind nähere Informationen zu finden, zum Beispiel Öffnungszeiten, Kontaktdaten und die beizubringenden Unterlagen.
 
Für Mieter*innen ist der Wohngeldantrag auf Mietzuschuss zu verwenden. Dieser kann unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Bau/wohnen/wohngeld/wohngeldformulare/ heruntergeladen werden.


Über das MV-Serviceportal  www.mv-serviceportal.de  können Sie Wohngeld auch online beantragen.

Kann das Wohngeld direkt an die Vermieterin oder den Vermieter ausgezahlt werden?

Eine Auszahlung an Vermieter*innen erfolgt nur dann, wenn die Mieterin oder der Mieter dies bei Antragstellung so angibt oder wenn Mietschulden bestehen.

Welche Unterstützungsmöglichkeiten bestehen, wenn die Mieterin oder der Mieter die Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung nicht aufbringen kann?

Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung werden beim Wohngeld nicht berücksichtigt.

Für den Monat der Fälligkeit der Nachzahlung kann neben einem laufenden Wohngeldbezug Bürgergeld bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt werden. 

Wenn Wohngeld anteilig für 2023 bewilligt wurde, muss dann ein neuer Antrag gestellt werden?

Wem Wohngeld für 2023 bewilligt wurde, erhält das um Heizkosten und Energiekomponente erhöhte Wohngeld automatisch im Januar 2023.

Können über das Wohngeld Mietschulden übernommen werden?

Nein. Eine Übernahme von Mietschulden ist ausschließlich im Rahmen des Bürgergeldes bzw. der Sozialhilfe möglich.