Praktikum Lg2E1
Der Fachbereich Allgemeine Verwaltung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Recht bildet unter anderem für die staatlichen Verwaltungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Laufbahngruppe 2 (erstes Einstiegsamt) des Allgemeinen Dienstes aus.
Nach dem 18monatigen Grundlagenstudium folgt die einjährige berufspraktische Studienzeit, in der die Anwärterinnen und Anwärter auf verschiedenen Stationen mit den typischen Arbeitsabläufen in der öffentlichen Verwaltung vertraut gemacht werden und in der sie die im Grundlagenstudium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden können.
Vor Beginn des Praktikums sind von der Praktikumsstelle Ausbildungsplatzbeschreibung und Ausbilderkarte auszufüllen und an die Praktikumsbeauftragte des Landes zu übersenden.
Während des Praktikums ist von den Anwärterinnen und Anwärtern ein Ausbildungsnachweis zu führen, der von der jeweiligen Ausbilderin oder dem jeweiligen Ausbilder gegengezeichnet wird. Des Weiteren wird den Anwärterinnen und Anwärtern in den ersten drei Praktikumsstationen die Möglichkeit eingeräumt, 60 Bachelorarbeitsstunden in Vorbereitung auf die Bachelorarbeit zu nehmen. Mit dem anliegenden Freistellungsantrag werden die Freistunden in der jeweiligen Praktikumsstelle beantragt. Erst wenn das Zeitkontingent von 60 Stunden ausgeschöpft ist, wird der Antrag an die Praktikumsbeauftragte des Landes übersandt. In schriftlich begründeten Einzelfällen an die Praktikumsbeauftragte des Landes kann die Übernahme von bis zu 16 Stunden bis Ende Januar beantragt werden.
Nach Abschluss des Praktikums wird von der Praktikumsstelle ein Stationszeugnis erstellt, das den Anwärterinnen und Anwärtern zu eröffnen ist. Das Stationszeugnis ist von Anwärterin oder Anwärter, Ausbilderin oder Ausbilder und dem beziehungsweise der Praktikumsbeauftragten des jeweiligen Hauses zu zeichnen. Ausbildungsnachweis und Stationszeugnis werden zusammen mit dem von der Anwärterin oder dem Anwärter zu fertigenden Evaluationsbogen unverzüglich nach Beendigung der Station an die Praktikumsbeauftragte des Landes übersandt.


