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Betriebsverlängerung oder Stilllegung des Kernkraftwerks Loviisa (Finnland)

Finnland plant die Verlängerung der Betriebsdauer des Kernkraftwerks Loviisa um maximal 20 Jahre oder dessen Stilllegung nach Ablauf der derzeitigen Betriebsgenehmigungen.

Mecklenburg-Vorpommern hat mit Schreiben vom 28. Oktober 2020 fristgemäß seine Stellungnahme gegenüber dem finnischen Umweltministerium abgegeben.

Im September 2021 hat das finnische Ministeriums für Wirtschaft und Beschäftigung im Internet unter https://tem.fi/en/loviisa-eia-report zum laufenden UVP-Verfahren bezüglich des Kernkraftwerks Loviisa den Umweltverträglichkeitsbericht in deutscher Sprache veröffentlicht.

Stellungnahmen können vom 20. September bis 18. November 2021 auf der Website Lausuntopalvelu.fi, per E-Mail an kirjaamo@tem.fi oder per Brief an die Kanzlei des finnischen Ministeriums für Wirtschaft und Beschäftigung eingereicht werden. Die Adresse des Registers des finnischen Ministeriums für Wirtschaft und Beschäftigung lautet Postfach 32, FI-00023 GOVERNMENT. Bei allen Stellungnahmen ist die Registernummer VN/20577/2021 anzugeben. Eine öffentliche Anhörung findet am Donnerstag, den 7. Oktober 2021 von 18.00-21.00 Uhr in der Lovisavikens School und online unter www.fortum.fi/loviisayva statt. Im grenzüberschreitenden UVP-Verfahren endet die Frist zur Stellungnahme am 2. Dezember 2021. Stellungnahmen sind per E-Mail zu richten an das Umweltministerium (kirjaamo@ym.fi) und Frau Seija Rantakallio (firstname.lastname@gov.fi).

Informationen im Rahmen der Espo Convention über den Neubau eines Zwischenlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Risø

Dänemark plant den Neubau eines Zwischenlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus Forschung, Medizin und der Industrie. Als Standort ist das Gelände der stillzulegenden dänischen Forschungsreaktoren auf der Halbinsel Risø westlich von Kopenhagen vorgesehen.

Im Rahmen des Artikels 3 der sogenannten ESPOO-Convention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen) hat Dänemark dazu Deutschland entsprechende Unterlagen zum Projekt sowie zum vorgesehenen Umfang der Untersuchungen übermittelt und die Möglichkeit eingeräumt, sich am Verfahren zur Umweltverträglichkeit zu beteiligen.

Das Ministerium für Inneres und Europa begrüßt grundsätzlich den Bau eines neuen sicheren Zwischenlagers bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers in Dänemark, wird sich dennoch am UVP-Verfahren beteiligen.

Das Verfahren zur Umweltverträglichkeit selbst soll im Jahr 2020 durchgeführt werden. In der jetzigen Phase können Kommentare zum vorgesehenen Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung abgegeben werden.