Zwischenlager Nord, Strahlenschutz

Kernkraftwerke und kerntechnische Anlagen unterliegen mit Beginn ihrer Errichtung, während des Betriebs und für den Zeitraum der Stilllegung einer kontinuierlichen staatlichen Aufsicht nach den Bestimmungen des Atomgesetzes und zugehöriger Verordnungen. In Lubmin/ Rubenow befindet sich ein ehemaliges Kernkraftwerk sowie das Zwischenlager Nord, das sich in ein Abfall- und ein Transportbehälterlager gliedert.

Dem Referat II 250 (Strahlenschutz; Zwischenlager Nord; Rückbau; Entsorgung) der Abteilung II 2 obliegen die Aufgaben des Ministeriums für Inneres und Sport als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde in Bezug auf die Stilllegung/ den Abbau des Kernkraftwerkes Lubmin und für das Abfalllager; zudem führt es die Aufsicht über das Transportbehälterlager. Einen Schwerpunkt der Tätigkeit bildet die Aufsicht über die Entsorgung der beim Rückbau anfallenden Stoffe; darüber hinaus ist es für die Überwachung der Umweltradioaktivität nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz und für die Landessammelstelle zur Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle zuständig.

Das Referat II 250 der Abteilung II 2 übt die Fachaufsicht über die Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung (LPS M-V, Berlin) und die Abteilung Strahlenschutz des Landesamtes für Umwelt und Geologie (LUNG M-V, Güstrow) aus. Die Abteilung 2 vertritt Mecklenburg-Vorpommern im Länderausschuss für Atomkernenergie (Hauptausschuss).