Staatliche Einrichtungen für den Tierschutz

Die Durchführung des Tierschutzrechtes regeln in Deutschland die Bundesländer selbst.

Das Tierschutzzuständigkeitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 20. September 2000 überträgt die Aufgaben zur Durchführung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutzverordnungen hauptsächlich den Kreisordnungsbehörden mit ihren Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern.

Die oberste Landesbehörde für den Tierschutz in Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt in Schwerin.

Tierschutzbehörden und ihre Zuständigkeiten:

  • Landräte und Oberbürgermeister kreisfreier Städte, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter
    • Überwachung
    • Kontrolle/Mängelfeststellung
    • Verfolgung/Weitergabe an Staatsanwaltschaft bei Strafverdachtsfällen
  • Städte und Gemeinden nach dem Fund-, Sicherheits- und Ordnungsrecht:
    • Abwendung von Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
    • Unterbringung und Versorgung von Fundtieren, streunenden bzw. herrenlosen Tieren bei Gefährdung öffentlicher Ordnung und Sicherheit
  • Staatsanwaltschaften
    • Entgegennahme von Anzeigen bei Verdacht von Straftaten
    • Ermittlung zu Verdachtsfällen
    • Verfolgung von Straftaten
  • Polizei
    • Entgegennahme von Anzeigen bei Verdacht von Straftaten
    • Ermittlungen im Auftrage der Staatsanwaltschaften