Ausbildung "Erzieher/in für 0- bis 10-Jährige"

Wer gerne mit Kindern arbeiten möchte, hat in Mecklenburg-Vorpommern gute Berufschancen. Überall im Land werden gut ausgebildete Fachkräfte benötigt, um den Personalbedarf in der Kindertagesförderung zu decken. Das Land hat deshalb zum Schuljahr 2017/2018 die Ausbildung „Staatlich anerkannte Erzieherin für 0- bis 10-Jährige“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher für 0- bis 10-Jährige“ (kurz ENZ) aufgelegt. Die neue Ausbildung hat einen deutlich höheren Praxisanteil als die klassische Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher.

Ausbildung und Einsatzmöglichkeiten

In dieser Ausbildung werden die Auszubildenden auf eine Tätigkeit im Bereich der 0- bis 10-jährigen Kinder vorbereitet. Als ausgebildete Fachkraft im Sinne des Kindertagesförderungsgesetzes können Absolventinnen und Absolventen in Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten und Horte) pädagogische Prozesse für Kinder dieser Altersgruppe eigenständig leiten und gestalten. Die Ausbildung umfasst drei Jahre an einer höheren Berufsfachschule im Bereich Sozialwesen und findet sowohl in der beruflichen Schule (Theorieunterricht) als auch in Kindertageseinrichtungen (praktische Ausbildung) statt. Damit gibt es deutlich höhere Praxisanteile als es bei der schulischen Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher der Fall ist.

Ausbildungsvertrag

Die Auszubildenden zur „Staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige“ oder zum „Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige“ schließen mit einem Träger einer Kindertageseinrichtung einen Ausbildungsvertrag. Sie unterliegen nicht den Ferienregelungen, sondern haben einen Urlaubsanspruch nach den gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Regelungen, der vom Träger der Einrichtung in der unterrichtsfreien Zeit gewährt wird. Der Träger der Einrichtung zahlt eine Ausbildungsvergütung.

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung ist die Mittlere Reife.

Folgende Unterlagen müssen der Schule vorgelegt werden:

  • Ausbildungsvertrag mit einer geeigneten Kindertageseinrichtung bzw. deren Träger (Der Vertrag muss unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Schule geschlossen werden und kommt erst zustande, wenn die Schule die Auszubildende oder den Auszubildenden nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und gegebenenfalls nach einem Auswahlverfahren in die Ausbildung aufnimmt.)
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweise über die geforderte Vorbildung in Form amtlich beglaubigter Kopien der Abschlusszeugnisse
  • das Ergebnis der Erstuntersuchung gemäß § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes
  • ein logopädisches Gutachten
  • ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • eine Erklärung darüber, dass die Auszubildende oder der Auszubildende bislang keine staatliche Prüfung an einer Berufsfachschule oder Höheren Berufsfachschule der gleichen Ausbildungsrichtung oder an einer Fachschule im Bereich Sozialwesen abgelegt, nicht bestanden hat und nicht mehr wiederholen darf

Weiterqualifizierung für Absolventinnen und Absolventen

Absolventinnen und Absolventen der neuen Ausbildung können den bundesweit anerkannten Abschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher“ erlangen und zwar in der Hälfte der sonst üblichen Zeit. Die Kultusministerkonferenz (KMK) rechnet die Vorqualifizierung an und ermöglicht damit die bundesweite Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit des Abschlusses. Das Land baut auch einen entsprechenden Aufbauweiterbildungsgang auf, in dem sich die Absolventinnen und Absolventen berufsbegleitend weiterqualifizieren können. Start der Weiterbildungsqualifizierung war das Schuljahr 2021/2022. Ausbildungsort ist das Regionale Berufliche Bildungszentrum des Landkreises Rostock in Güstrow.

Kontakt

Andreas Petters
Telefon: 0385 588 17610

Publikationen und Dokumente

Rechtsvorschriften

Erzieherinnen und Erzieher für 0- bis 10-Jährige - Höhere Berufsfachschulverordnung - Erz0-10HBFSVO M-V

Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an der Höheren Berufsfachschule zur Staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige und zum Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige
Vom 27. Juni 2017, letzte Änderung vom 26. Juli 2023