Hortschulferienverordnung - HortSchulFeVO M-V
Verordnung über das Verfahren nach § 26a Absatz 2 und 3 des Kindertagesförderungsgesetzes sowie das Verfahren für die Ermittlung der Kosten, zur Bedarfsermittlung und zur Abrechnung der Kosten, für den erhöhten Bedarf an Hortförderung während der Schulferien nach § 7 Absatz 5 Satz 2 des Kindertagesförderungsgesetzes
Vom 1. Juli 2022