Minister Henry Tesch übergibt Förderbescheid an "das ARTelier" in Neubrandenburg

Bildungsministerium stellt insgesamt 835.000 Euro für Kinder- und Jugendkunstschulen bereit

Nr.046-10  | 17.03.2010  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesstätten

Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommerns, Henry Tesch, hat heute einen Förderbescheid über 103.100 Euro an den "MOSAIK Neubrandenburg" e.V. als Träger der Kooperativen Kinder- und Jugendkunstschule "das ARTelier" übergeben. Mit der finanziellen Unterstützung des MOSAIK Neubrandenburg erkennt das Land die hohe Qualität und die Aufgaben der Kunstschule an.

Henry Tesch richtete seinen Dank besonders an Rita Segeth, Leiterin der Kooperativen Kinder- und Jugendkkunstschule sowie Mitglied im Landesverband der Jugendkunstschulen e.V.: "Die künstlerischen Projekte der Kinder- und Jugendkunstschulen bieten Freiräume für Phantasie und Kreativität. Die Förderung der Kreativität von Kindern und Jugendlichen und deren Persönlichkeitsentwicklung stehen nicht ausschließlich im Fokus der staatlichen Schulen. Daher gehört die Förderung der Kinder- und Jugendkunstschulen zu den Schwerpunkten der Kulturförderung unseres Landes", sagte Tesch.

"das ARTelier" wurde 2006 durch die Neubrandenburger Vereine Mosaik e.V., Gesellschaft der Liebhaber des Theaters e.V., Mecklenburgische Literaturgesellschaft e.V., Keramikstudio e.V. und Bühnentanz e.V. gegründet. Ihr Angebot umfasst alle Bereiche der Kunst. Aufgabe ist in erster Linie die Förderung der eigenständigen künstlerischen Kreativität und Phantasie. Dazu werden handwerkliche und künstlerische Fertigkeiten vermittelt. "das ARTelier" fördert darüber hinaus das Verständnis für Kunst und ihre Bedeutung für das kulturelle Leben. Projekttage für Schulen, Informationsveranstaltungen für Erzieher, Sozialpädagogen und Lehrer, Berufsvorbereitungsangebote, ästhetische Frühförderung, fächerübergreifender Unterricht in Zusammenarbeit mit den Lehrern,  Projekte in Horten sowie die Durchführung von Mappenkursen zeugen von der  intensiven künstlerischen Arbeit aller unter dem Dach der Kooperativen Kinder- und Jugendkunstschule arbeitenden Vereine.

Mit der Verordnung zur staatlichen Anerkennung von Musikschulen und von Kinder- und Jugendkunstschulen vom 11. Dezember 2009 werden die Aufgaben sowie die Qualitätsstandards für die Kinder- und Jugendkunstschulen definiert, bei deren Erfüllung sie sich "staatlich anerkannte Kinder- und Jugendkunstschule in Mecklenburg-Vorpommern" nennen dürfen. Für dieses Haushaltsjahr stellt das Land 835.000 Euro für die Projektarbeit der 16 Kinder- und Jugendkunstschulen zur Verfügung.