Bildungsministerium weist Berichterstattung der Ostsee-Zeitung zurück
Bildungsministerium weist Berichterstattung der Ostsee-Zeitung zurück
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur weist die Berichterstattung der Ostseezeitung vom 28. Januar 2014 und vom 6. Februar 2014 zurück. „In keinem der angesprochenen Fälle liegt ein Gesetzesverstoß vor“, sagte Pressesprecher Henning Lipski.
Gemäß Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Mit dieser Vorschrift ist es aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (so zuletzt im Urteil vom 26.01.2012, 2 A 7/09) vereinbar, wenn der Dienstherr einen Dienstposten durch Umsetzung, Abordnung oder eine den Status nicht berührende Versetzung besetzt. Dieser für Beamte wie Arbeitnehmer gleichermaßen geltende Rechtsgrundsatz wurde im Landesbeamtengesetz und der Allgemeinen Laufbahnverordnung in Mecklenburg-Vorpommern aufgegriffen.
Gemäß § 9 Absatz 1 Landesbeamtengesetz sollen die Bewerber durch Stellenausschreibung ermittelt werden. Einer Einstellung soll eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen. Ausnahmen sind in den Laufbahnverordnungen zu regeln. Dies geschieht in § 4 Nummer 5 Allgemeine Laufbahnverordnung. Demnach besteht keine Pflicht zur Stellenausschreibung für Stellen, die durch Umsetzung, Abordnung, Versetzung ohne Beförderungsgewinn sowie durch Übertritt oder Übernahme von Beamtinnen und Beamten anderer Dienstherrn besetzt werden.
Im Gleichstellungsgesetz wurde eine entsprechende Regelung getroffen. So sind zwar gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 Gleichstellungsgesetz alle Stellen grundsätzlich auszuschreiben, das Gesetz verweist dann aber auf Ausnahmen gemäß § 9 Absatz 1 Landesbeamtengesetz und die auf dieser Grundlage geltenden Rechtsverordnungen. Konkret verweist das Gleichstellungsgesetz damit auf die Ausnahmetatbestände der Allgemeinen Laufbahnverordnung (s.o.).
„In den von der Ostsee-Zeitung genannten Fällen wurde von den genannten Regelungen Gebrauch gemacht. Gegen die Ausschreibungspflicht wurde in keinem Fall verstoßen“, bilanzierte Pressesprecher Henning Lipski. „Außerdem sehen wir kritisch, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Berichterstattung namentlich genannt werden, zumal die Schilderungen eines Personalfalls und die damit in Zusammenhang stehende Übernahme eines vergrößerten Verantwortungsbereiches in dem Artikel vom 6. Februar 2014 nicht richtig sind. Die Spekulationen, Bildungsminister Mathias Brodkorb werde ins Landwirtschaftsministerium wechseln (Vgl. OZ 28.01.2014), entbehren jeder Grundlage. Wir hätten uns zudem gewünscht, dass unsere Stellungnahmen, die wir gegenüber der Ostsee-Zeitung abgegeben haben, komplett in die Artikel mitaufgenommen worden wären“, so Lipski.