Pressemitteilungen

Testpflicht an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Martin: Schulen haben weiterhin Priorität

Nr.072-21  | 23.04.2021  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesstätten

Ab der kommenden Woche, spätestens ab dem 28. April 2021, wird an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern die Testpflicht für Schülerinnen, Schüler und Personal eingeführt. Am Präsenzunterricht oder anderen Präsenzangeboten in der Schule darf dann nur noch teilnehmen, wer zweimal in der Woche einen negativen Test vorweisen kann. Das gilt auch für die Angebote der Notfallbetreuung. Die Testpflicht gilt ebenso für Erziehungsberechtigte, die das Schulgebäude betreten wollen.

„Die Testpflicht wird zusätzlichen Schutz in unsere Schulen bringen, denn sie führt dazu, dass alle Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte, die im Präsenzunterricht sind, zweimal in der Woche auf das Corona-Virus getestet sind. Die Schulen werden der erste gesellschaftliche Bereich sein, der nach dem Lockdown geöffnet wird. Sobald die landesweite Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, werden die Schulen mit einem Stufenplan wieder in Präsenzunterricht wechseln. Die Öffnung für den Präsenzunterricht wird mit dem zusätzlichen Schutz einer verpflichtenden Teststrategie abgesichert. Damit setzen wir auch die Regelungen des beschlossenen Bundesinfektionsschutzgesetzes um. Es bleibt dabei: Die Schulen und Kitas haben in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin Priorität“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Allen Schulen wurden bereits in den vergangenen Wochen ausreichend Selbsttest-Kits für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte zur Verfügung gestellt. Seit dem 17. März 2021 wurde an den Schulen die Möglichkeit der Selbsttestung angeboten und von einem großen Teil (ca. 47%) der Schülerschaft und der Beschäftigten genutzt. Die Selbsttests werden weiterhin grundsätzlich an den Schulen durchgeführt. Wenn jedoch die Schulkonferenz entscheidet, dass Selbsttests auch zu Hause durchgeführt werden sollen, bleibt dies ebenso möglich. An dieser Praxis ändert sich aktuell nichts.

Der Nachweis über einen negativen Test kann durch die Schülerinnen und Schüler auf verschiedene Weise erbracht werden:

  1. Durch die Durchführung eines Selbsttests unter Aufsicht und Anleitung unmittelbar nach Betreten des Schulgebäudes. Dafür ist eine Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests in der Schule notwendig.
  1. Durch eine Selbsterklärung der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers oder der volljährigen Schülerin über einen zu Hause durchgeführten Selbsttest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis. Dafür liegen die entsprechenden Formulare in den Schulen vor oder können auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur geladen werden. Das negative Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  1. Mit einer Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis, der max. 24 Stunden vorher in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder an anderer zulässiger Stelle durchgeführt wurde.

Der Testpflicht nicht nachzukommen heißt, sich gegen den Präsenzunterricht in der Schule zu entscheiden. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben zur selbstständigen Bearbeitung. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Distanzunterricht.

Im Falle eines positiven Selbsttests gelten weiter die bestehenden Regelungen. Da das positive Testergebnis nur einen Anfangsverdacht darstellt, muss sich die Schülerin bzw. der Schüler umgehend in einem gesonderten Raum getrennt von den anderen Schülerinnen und Schülern aufhalten und wird dann von den Eltern abgeholt. Volljährige Schülerinnen und Schüler müssen das Schulgebäude umgehend verlassen. Danach muss unverzüglich ein PCR-Test bei einem Hausarzt unternommen werden. Sollte dieser Test negativ ausfallen, kann die Schülerin bzw. der Schüler wieder am Unterricht teilnehmen. Bei einem positiven Testergebnis entscheidet das örtliche Gesundheitsamt über die weiteren Maßnahmen des Kontaktmanagements.

Die Testpflicht besteht nicht für Schülerinnen und Schüler, die an den Abschlussprüfungen teilnehmen. Ihnen muss jedoch vor Beginn der Prüfungen ein Testangebot gemacht werden. Sie sind ausdrücklich aufgerufen, sich an den freiwilligen Selbsttests zu beteiligen oder max. 24 Stunden vor der Prüfung in einer Arztpraxis, einem Testzentrum oder in einer Apotheke einen Antigen-Schnelltest durchführen zu lassen.

Schülerinnen und Schüler, die vor der Teilnahme an einer Prüfung ein positives Ergebnis des Selbsttests haben, dürfen nicht an der Prüfung teilnehmen. Für sie gilt das oben genannte Verfahren auch. Sie legen Ihre Prüfung dann an einem der bekannten Nachschreibtermine ab.

Ihre Suchkriterien

  • Suchbegriff: 
  • Bereich:  Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung
  • Zeitraum:   
10.06.2026  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Fahrtkostenzuschuss stärkt Ganztagsangebote

Das Land verbessert die Rahmenbedingungen für Ganztagsangebote an Schulen im ländlichen Raum. Ab dem Schuljahr 2026/2027 erhalten außerschulische Kooperationspartner, die Angebote an Ganztagsschulen im ländlichen Raum gestalten, einen Fahrtkostenzuschuss. „Ganztagsschulen leben von starken Partnern“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

08.06.2026  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Krisenmanagement an Bildungseinrichtungen

Wie können Schulen, Hochschulen und Bildungseinrichtungen auf Krisen vorbereitet werden? Das „Management von Krisen in Bildung und Wissenschaft“ steht im Mittelpunkt der 17. Sitzung des Deutsch-Polnischen Bildungsausschusses, die am 9. und 10. Juni 2026 in der Europastadt Görlitz stattfindet.

02.06.2026  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Qualitätssteigerungen in der Kindertagesförderung

„Mit dem ‚Zukunftsplan Kita‘ investiert Mecklenburg-Vorpommern weiter in die Qualität der Kindertagesförderung. In den kommenden Jahren wird der Betreuungsschlüssel in Krippe, Kindergarten und Hort schrittweise verbessert.

29.05.2026  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Neuer Leitfaden stärkt Qualität von Gedenkstättenbesuchen

Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern hat einen neuen Leitfaden für Gedenkstättenbesuche mit Schulklassen veröffentlicht.

28.05.2026  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Zukunftsplan bringt mehr Qualitätsverbesserungen

Nach intensiven und konstruktiven Beratungen hat die Landesregierung, den gemeinsamen ‚Zukunftsplan Kita‘ mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Trägern, mit der GEW, mit Verdi und dem Landeselternrat-Kita zu verabschieden“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

27.05.2026  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

EinBlick in die Landesregierung am 7. Juni: Großes Familienfest im Marstall-Innenhof

Am 7. Juni 2026 öffnet die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des UNESCO-Welterbetages erneut ihre Türen für interessierte Einwohnerinnen und Einwohner.

26.05.2026  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Ausschreibungsstart für das Referendariat ab 1. Oktober 2026

Lehramtsabsolventinnen und -absolventen können sich bis zum 8. Juni 2026 für ein zum 1. Oktober 2026 beginnendes Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern bewerben.

23.05.2026  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Mehr Schwimmförderung für Kinder in MV

„Jedes Kind hat in Mecklenburg-Vorpommern Schwimmunterricht, denn sicher schwimmen zu können, ist für alle überlebenswichtig – besonders in einem so gewässerreichen Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg zu Beginn der Badewassersaison.

20.05.2026  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Neubrandenburg ist Treffpunkt internationaler Nachwuchstalente und moderner Berufsorientierung

Wie moderne Berufliche Orientierung erfolgreich gelingen kann, darüber sprechen Expertinnen und Experten aus ganz Deutschland in dieser Woche am Albert-Einstein-Gymnasium in Neubrandenburg: Vom 20. bis 22. Mai 2026 finden dort erstmals die SkillsDays 2026 von WorldSkills Germany in Mecklenburg-Vorpommern statt.

19.05.2026  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

„Lebenspraxis“ an Grundschulen: Kinder fit für den Alltag machen

Zum neuen Schuljahr startet an den Grundschulen des Landes das Unterrichtsangebot „Lebenspraxis“. Hier lernen die Mädchen und Jungen praxisnah den Umgang mit alltäglichen Dingen. Das Angebot befindet sich derzeit in einer Modellphase. An sechs Grundschulen wird es seit Januar 2026 erprobt und für die Umsetzung an allen Grundschulen vorbereitet.