Pressemitteilungen

Testpflicht an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Martin: Schulen haben weiterhin Priorität

Nr.072-21  | 23.04.2021  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesstätten

Ab der kommenden Woche, spätestens ab dem 28. April 2021, wird an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern die Testpflicht für Schülerinnen, Schüler und Personal eingeführt. Am Präsenzunterricht oder anderen Präsenzangeboten in der Schule darf dann nur noch teilnehmen, wer zweimal in der Woche einen negativen Test vorweisen kann. Das gilt auch für die Angebote der Notfallbetreuung. Die Testpflicht gilt ebenso für Erziehungsberechtigte, die das Schulgebäude betreten wollen.

„Die Testpflicht wird zusätzlichen Schutz in unsere Schulen bringen, denn sie führt dazu, dass alle Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte, die im Präsenzunterricht sind, zweimal in der Woche auf das Corona-Virus getestet sind. Die Schulen werden der erste gesellschaftliche Bereich sein, der nach dem Lockdown geöffnet wird. Sobald die landesweite Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, werden die Schulen mit einem Stufenplan wieder in Präsenzunterricht wechseln. Die Öffnung für den Präsenzunterricht wird mit dem zusätzlichen Schutz einer verpflichtenden Teststrategie abgesichert. Damit setzen wir auch die Regelungen des beschlossenen Bundesinfektionsschutzgesetzes um. Es bleibt dabei: Die Schulen und Kitas haben in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin Priorität“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Allen Schulen wurden bereits in den vergangenen Wochen ausreichend Selbsttest-Kits für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte zur Verfügung gestellt. Seit dem 17. März 2021 wurde an den Schulen die Möglichkeit der Selbsttestung angeboten und von einem großen Teil (ca. 47%) der Schülerschaft und der Beschäftigten genutzt. Die Selbsttests werden weiterhin grundsätzlich an den Schulen durchgeführt. Wenn jedoch die Schulkonferenz entscheidet, dass Selbsttests auch zu Hause durchgeführt werden sollen, bleibt dies ebenso möglich. An dieser Praxis ändert sich aktuell nichts.

Der Nachweis über einen negativen Test kann durch die Schülerinnen und Schüler auf verschiedene Weise erbracht werden:

  1. Durch die Durchführung eines Selbsttests unter Aufsicht und Anleitung unmittelbar nach Betreten des Schulgebäudes. Dafür ist eine Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests in der Schule notwendig.
  1. Durch eine Selbsterklärung der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers oder der volljährigen Schülerin über einen zu Hause durchgeführten Selbsttest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis. Dafür liegen die entsprechenden Formulare in den Schulen vor oder können auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur geladen werden. Das negative Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  1. Mit einer Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis, der max. 24 Stunden vorher in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder an anderer zulässiger Stelle durchgeführt wurde.

Der Testpflicht nicht nachzukommen heißt, sich gegen den Präsenzunterricht in der Schule zu entscheiden. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben zur selbstständigen Bearbeitung. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Distanzunterricht.

Im Falle eines positiven Selbsttests gelten weiter die bestehenden Regelungen. Da das positive Testergebnis nur einen Anfangsverdacht darstellt, muss sich die Schülerin bzw. der Schüler umgehend in einem gesonderten Raum getrennt von den anderen Schülerinnen und Schülern aufhalten und wird dann von den Eltern abgeholt. Volljährige Schülerinnen und Schüler müssen das Schulgebäude umgehend verlassen. Danach muss unverzüglich ein PCR-Test bei einem Hausarzt unternommen werden. Sollte dieser Test negativ ausfallen, kann die Schülerin bzw. der Schüler wieder am Unterricht teilnehmen. Bei einem positiven Testergebnis entscheidet das örtliche Gesundheitsamt über die weiteren Maßnahmen des Kontaktmanagements.

Die Testpflicht besteht nicht für Schülerinnen und Schüler, die an den Abschlussprüfungen teilnehmen. Ihnen muss jedoch vor Beginn der Prüfungen ein Testangebot gemacht werden. Sie sind ausdrücklich aufgerufen, sich an den freiwilligen Selbsttests zu beteiligen oder max. 24 Stunden vor der Prüfung in einer Arztpraxis, einem Testzentrum oder in einer Apotheke einen Antigen-Schnelltest durchführen zu lassen.

Schülerinnen und Schüler, die vor der Teilnahme an einer Prüfung ein positives Ergebnis des Selbsttests haben, dürfen nicht an der Prüfung teilnehmen. Für sie gilt das oben genannte Verfahren auch. Sie legen Ihre Prüfung dann an einem der bekannten Nachschreibtermine ab.

Ihre Suchkriterien

  • Suchbegriff: 
  • Bereich:  Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung
  • Zeitraum:   
15.08.2025  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Teilzeit und Anrechnungsstunden bleiben weiterhin unangetastet

In Mecklenburg-Vorpommern haben zum Schuljahr 2023/2024 insgesamt 4.490 Lehrerinnen und Lehrer in Teilzeit gearbeitet.

14.08.2025  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Verbessertes Einstellungsverfahren für Lehrkräfte und unterstützendes pädagogisches Personal

Mecklenburg-Vorpommern hat das Einstellungsverfahren für Lehrkräfte und unterstützendes pädagogisches Personal (upF) reformiert.

11.08.2025  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Sichere Schulen durch umfassende Erste-Hilfe-Ausbildung

Lehrkräfte tragen nicht nur Verantwortung für den Lernerfolg ihrer Schülerinnen und Schüler, sondern auch für ihre Sicherheit. Um auf Notfälle bestmöglich vorbereitet zu sein, ist eine Erste-Hilfe-Ausbildung unverzichtbar.

07.08.2025  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Doppelhaushalt 2026/2027: Land stärkt die Bildung

Die Landesregierung bekräftigt mit dem Entwurf zum Doppelhaushalt 2026/2027 ihren klaren Schwerpunkt in den Bereichen Bildung und Kindertagesförderung. „Trotz angespannter Haushaltslage erhöht das Land die Ausgaben für den Bildungsbereich deutlich und setzt damit ein starkes Zeichen für Chancengerechtigkeit und Zukunftsfähigkeit“, sagte Ministerin Simone Oldenburg.

05.08.2025  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Land stärkt Gewaltprävention an Schulen

Mecklenburg-Vorpommern verstärkt die Maßnahmen zur Gewaltprävention an Schulen. Das Land hat etablierte Angebote und neue Programme in einem Anti-Gewalt-Konzept für alle öffentlichen Schulen zusammengeführt.

05.08.2025  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Schülerinnen und Schüler erweitern ihre sozialen Kompetenzen

Das Land stärkt mit einem neuen Unterrichtsangebot die sozialen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern. In dem Projekt „Eigenständig werden“ lernen Kinder in den Jahrgangsstufen 1 bis 6, wie sie zum Beispiel angemessen kommunizieren und Konflikte konstruktiv lösen.

01.08.2025  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Referendariat: Einstellungszahl um 60 Prozent gestiegen

In Mecklenburg-Vorpommern treten 166 Referendarinnen und Referendare offiziell ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen an.

31.07.2025  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Abitur und Mittlere Reife 2025: Prüfungsergebnisse liegen vor

Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung hat die vorläufigen Ergebnisse der diesjährigen Abschlussprüfungen zur Allgemeinen Hochschulreife und zur Mittleren Reife vorgestellt. Die Daten basieren auf einer Hochrechnung von mehr als 190 Schulen.

31.07.2025  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Land stärkt Demokratiebildung an Schulen

Gemeinsam mit dem „Bündnis für Gute Schule M-V“ hat das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung das Drei-Säulen-Modell für Demokratiebildung an Schulen vorgestellt.

30.07.2025  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Starke Berufsorientierung an Regionalen Schulen

Schülerinnen und Schüler an Regionalen Schulen und Gesamtschulen in Mecklenburg-Vorpommern sammeln ab dem kommenden Schuljahr mehr praktische Erfahrungen in Betrieben, Unternehmen und Einrichtungen.