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Christian Pegel: „Öffentlicher Dienst wird gerechter, fürsorglicher und zukunftsfähiger“
Innenminister Christian Pegel hat heute dem Kabinett die Reformideen des Landesbeamtengesetzes und des Landesdisziplinargesetzes vorgestellt. Die Änderungen zielen auf eine Modernisierung der Verwaltung, eine Erleichterung der Personalgewinnung und eine höhere Flexibilität beim Einsatz von Beamtinnen und Beamten in Land und Kommunen.
„Wir brauchen leistungsfähige Verwaltungen, die auch in Zukunft konkurrenzfähig bleiben, insbesondere im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte. Mit der Reform setzen wir gezielt dort an, wo Modernisierung und Attraktivitätssteigerung notwendig sind“, betont Minister Christian Pegel.
Wahlfreiheit für Beamte bei der Beihilfe
Zudem wird ein wichtiger Punkt der Koalitionsvereinbarung umgesetzt: Mit dem neuen Gesetzentwurf soll die sogenannte pauschale Beihilfe eingeführt werden. Beamtinnen und Beamte im Nordosten erhalten damit, wie bereits in mehreren anderen Bundesländern – Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen – die Wahlfreiheit bei ihrer Krankenversicherung.
Künftig können sie sich zu Beginn ihres Beamtenverhältnisses entscheiden, ob sie wie bisher die individuelle Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung nutzen oder stattdessen die pauschale Beihilfe wählen möchten. Bei Letzterer beteiligt sich der Dienstherr an den Kosten einer selbst abgeschlossenen Krankenvollversicherung, beispielsweise bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
„Mit der Einführung der pauschalen Beihilfe schaffen wir mehr Wahlfreiheit und machen den öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern moderner, zukunftsfähiger und deutlich attraktiver – insbesondere für diejenigen, die sich eine unkomplizierte und solidarisch finanzierte Krankenversicherung wünschen“, so Minister Christian Pegel.
Neue Wege in der Personalauswahl
Mit der gesetzlichen Zulassung eignungsdiagnostischer Instrumente – etwa strukturierter Interviews oder Assessment-Center – wird die Personalauswahl künftig moderner und fundierter gestaltet: „Wir setzen auf Qualität bei der Auswahl unserer Beschäftigten. Wissenschaftlich geprüfte Verfahren bringen uns hier einen echten Mehrwert“, so Pegel.
Zur Stärkung der Personalgewinnung und -bindung wurden neue Wege für den Zugang zum Beamtenverhältnis eröffnet. Besonders hervorgehoben wird dabei die neue Experimentierklausel für die Laufbahn des Technischen Dienstes. Künftig kann in bestimmten Bereichen die Laufbahnbefähigung über ein geeignetes Studium und eine praxisbezogene Einführung während der Probezeit erlangt werden – ein längere Zeit andauernder Vorbereitungsdienst nach dem Studium zum Erlangen der vollwertigen beamtenrechtlichen Anerkennung ist nicht mehr zwingend erforderlich.
Zudem erleichtert das neue Gesetz den Wechsel von Kommunalbeamtinnen und -beamten in den Landesdienst sowie die Übernahme von Berufssoldatinnen und -soldaten in ein Beamtenverhältnis ohne laufbahnrechtliche Probezeit.
„Diese Öffnungsklauseln sind ein deutliches Signal: Wer Kompetenzen mitbringt, findet bei uns unkomplizierte Wege in die Verwaltung. Damit reagieren wir auf den Fachkräftemangel mit modernen Lösungen“, so der Minister.
Weitere Änderungen umfassen u.a. eine Zuverlässigkeitsprüfung auch bei Versetzungen und Wiedereinstellungen in der Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes und besonderen Verwendungen des Justizdienstes (§ 12a) und die Verringerung der Regelaltersgrenze im Feuerwehrdienst auch bei Ableisten von 24-Stunden-Diensten (§ 114). Damit werden Mitglieder der Berufsfeuerwehren, die 24-Stunden-Dienste leisten, künftig genauso behandelt wie Einsatzkräfte, die mit wechselnden Schichten beispielsweise in Nacht- und Wochenenddiensten stark belastet werden und deshalb in die Altersruhe eintreten können.
„Wir brauchen kluge Köpfe in der Verwaltung – und dafür müssen wir ihnen den Einstieg erleichtern, ohne auf Qualität zu verzichten. Die Verwaltung soll ein attraktiver Arbeitgeber bleiben. Mit diesen Maßnahmen steigern wir die digitale Effizienz der Verwaltung und sorgen zugleich für gerechtere Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst – insbesondere in fordernden Berufen wie dem Feuerwehrdienst“, erläutert Pegel.
Die Reform des Landesbeamtengesetzes ist Teil der Strategie der Landesregierung zur Stärkung der öffentlichen Verwaltung als moderner, bürgernaher und attraktiver Arbeitgeber.
Klarere Regeln im Disziplinarrecht
Mit einer gezielten Weiterentwicklung des Landesdisziplinargesetzes sowie einer vorgezogenen Regelung von Mutterschutz und Elternzeit stärkt die Landesregierung zudem die rechtliche Klarheit im öffentlichen Dienst und verbessert gleichzeitig den Schutz von Beamtinnen in besonderen Lebenssituationen.
Außerdem wird mit einer Neuregelung in § 34 des Landesdisziplinargesetzes sichergestellt, dass Disziplinarverfahren nicht automatisch enden, wenn ein Beamtenverhältnis auf Widerruf ausläuft. „Wenn unmittelbar danach ein Beamtenverhältnis auf Probe beim gleichen Dienstherrn beginnt, kann das Verfahren nun fortgeführt werden. Damit verhindern wir rechtliche Lücken und stärken die Integrität des Dienstrechts“, sagt der Minister weiter.
Verbesserung bei Mutterschutz und Elternzeit
Darüber hinaus setzt das Innenministerium eine wichtige sozialpolitische Maßnahme bereits vorzeitig um: „Wir greifen einer geplanten Änderung im Landesbeamtengesetz vor und wenden ab sofort per Erlass die Regelungen des Bundes zu Mutterschutz und Elternzeit auch in Mecklenburg-Vorpommern an. Insbesondere bei Fehlgeburten sorgt dies für mehr Schutz für betroffene Beamtinnen“, erklärt Christian Pegel.
Diese Vorgriffsregelung tritt unmittelbar in Kraft und bleibt gültig, bis die entsprechende Gesetzesänderung im Landesbeamtengesetz offiziell umgesetzt ist.
„Unser Ziel ist klar: Ein öffentlicher Dienst, der gerecht, fürsorglich und zukunftsfähig ist“, so Innenminister Christian Pegel abschließend.
Rechtssicherheit im Beurteilungswesen
Ein wesentlicher Baustein der Reform betrifft klare rechtliche Grundlagen für zentrale Personalentscheidungen.
„Damit folgen wir höchstrichterlichen Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts. Dienstliche Beurteilungen dienen als Grundlage für Beförderungen und Auswahlentscheidungen. Durch klare und verlässliche Rechtsgrundlagen schaffen wir mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Beamtinnen und Beamte sowie für die Verwaltung“, so Pegel weiter.
Ein neuer Absatz im Beurteilungsrecht stellt klar, dass persönliche Merkmale wie Geschlecht, ethnische Herkunft oder sexuelle Identität keinen Einfluss auf dienstliche Beurteilungen haben.
„Diskriminierung darf in unserer Verwaltung keinen Platz haben. Jeder Mensch hat das Recht, allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung beurteilt zu werden – nicht nach Herkunft oder Lebensweise“, so Christian Pegel. „Das ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit, sondern auch des Grundgesetzes.“