Publizitätsvorschriften - Öffentliche Darstellung der Städtebauförderung
Bei Maßnahmen der Städtebauförderung ist öffentlichkeitswirksam auf die Förderung hinzuweisen, um die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedeutung der Städtebauförderung öffentlich sichtbar zu machen sowie das gemeinschaftliche Engagement von Bund, Land und Kommunen herauszustellen. Für investive Maßnahmen sind Bautafeln mit Angaben zur Maßnahme und zum jeweiligen Programm unter Verwendung der entsprechenden Logos aufzustellen.
Logos zum kostenlosen Download
- MV_LS_M-InBa_CMYK(1).eps (EPS, 1,34 MB)
- MV_LS_M-InBa_RGB.png (PNG, 0,04 MB)
- MV_LS_M-InBa_CMYK.jpg (JPG, 1,86 MB)
- Logo Soziale Integration im Quartier (JPG, 0,52 MB)
- Logo Städtebauförderung (CMYK) (JPG, 0,74 MB)
- Logo Städtebauförderung (RGB) (JPG, 0,02 MB)
- Logo Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (PNG, 0,02 MB)
- Anwendungshinweise Logo Investitionspakt "Soziale Integration im Quartier" (PDF, 0,73 MB)



