Hoheitszeichen
Nach dem geltenden Kommunalverfassungsrecht sind die Gemeinden und Landkreise berechtigt, Wappen und Flaggen zu führen, die mit ihrer Geschichte und mit demokratischen Grundsätzen übereinstimmen.
Die Annahme neuer Wappen und Flaggen sowie die Änderung von bestehenden Wappen und Flaggen bedürfen einer Genehmigung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung. Das Genehmigungsverfahren ist in der Verwaltungsvorschrift über die "Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen" vom 3. Juli 2017 (Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2017, Seite 499) geregelt.
Gemeinden und Landkreise, die ein eigenes Wappen oder eine eigene Flagge annehmen wollen oder die ihr Wappen oder ihre Flagge ändern wollen, sollten neben der o.g. Verwaltungsvorschrift auch die nachstehenden Hinweise beachten, um ihr Vorhaben innerhalb kurzer Zeit erfolgreich umsetzen zu können.
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