Das Wappen

Der Wappenbegriff

Wappen der Gemeinden und Landkreise (kommunale Wappen) sind farbige, an die mittelalterliche Schutzwaffe Schild gebundene, nach bestimmten Regeln gestaltete und auf die jeweilige juristische Person bezogene bleibende Sinnbilder. Sie sind Kennzeichen der Hoheitsgewalt ihres Trägers (Hoheitszeichen) und zugleich Symbol der kommunalen Selbstverwaltung.

Verwendung bestimmter Symbole

Durch die Annahme oder Änderung von Wappen darf das Wappenrecht anderer natürlicher oder juristischer Personen nicht beeinträchtigt werden. Es ist daher unzulässig, das Wappen des Bundes, das Wappen eines Bundeslandes oder das Wappen einer anderen Kommune als eigenes Wappen zu benutzen. Wappen aufgelöster Kommunen können von anderen Kommunen nur unter engen Voraussetzungen übernommen werden.

Familienwappen dürfen bei der Gestaltung kommunaler Wappen nur verwandt werden, wenn die führungsberechtigten Mitglieder der betreffenden Familie unwiderruflich zugestimmt haben oder die Familie nachweislich erloschen ist. Informationen über ehemals ortsansässige Geschlechter können u. a. den familiengeschichtlichen Sammlungen der Landesarchive entnommen werden.

Regeln der Wappengestaltung

Dienstsiegel der Hansestadt Rostock mit Schriftzug "Hansestadt Rostock" und WappenDetails anzeigen

Muster: Dienstsiegel der Hansestadt Rostock

Für die Gestaltung eines Wappens sind die Regeln der historischen Hilfswissenschaft Heraldik (Wappenkunde) maßgeblich. Zu beachten sind insbesondere die Farbregeln. Danach dürfen in einem Wappen im wesentlichen nur vier Farben (Schwarz, Rot, Blau und Grün) sowie zwei Metalle (Gold und Silber) zur Anwendung kommen. Den Metallen Gold und Silber stehen bei der zeichnerischen Darstellung des Wappens die Farben Gelb und Weiß gleich. Ein Metall darf immer nur auf einer Farbe und eine Farbe nur auf einem Metall abgebildet werden. Metalle und Farben sollen sich im Wappen abwechseln. Bei der zeichnerischen Darstellung dürfen mit Ausnahme der menschlichen Hautfarbe auch keine Farbtöne verwendet werden.

Wird das Wappen als Schwarz-Weiß-Darstellung verwendet, treten an die Stelle der Farben heraldische Schraffuren.

Bei der Abbildung des Wappens im Dienstsiegel kann von dieser Regel abgewichen werden, wenn die heraldischen Schraffuren die Erkennbarkeit der gemeinen Wappenfiguren beeinträchtigen (vgl. nebenstehendes Muster). Für jede heraldische Farbe gibt es eine festgelegte heraldische Schraffur. Die senkrechte Schraffur im Muster-Dienstsiegel kennzeichnet z. B. die Farbe Rot.

Auf heraldisches Beiwerk wie Helme, Kronen, Helmdecken, Schildhalter, Halskleinode, Orden, Devisen, Wappenzelte und dergleichen sollte bei der Neuschöpfung von Wappen unbedingt verzichtet werden, da dessen Berücksichtigung mit dem Wesen eines Kommunalwappens nur selten vereinbar ist und im übrigen zur Verringerung der Erkennbarkeit des Wappens führt.

Wappenbestandteile

Das große Landeswappen hat die Form des spanischen Halbrundschildes.Details anzeigen

Das große Landeswappen hat die Form des spanischen Halbrundschildes.

Unverzichtbarer Bestandteil eines Wappens ist der heraldische Schild. Für zeitgemäße Wappendarstellungen kommt eigentlich nur der sogenannte "spanische" Halbrundschild in Frage (vgl. nebenstehende Abbildung des großen Landeswappens). Er bietet gute Gestaltungsmöglichkeiten und stellt vor allem eine relativ große Fläche für die Unterbringung des Wappenbildes zur Verfügung. Bei älteren Wappen sind daneben "gotische" Dreiecksschilde und Tartschen zulässig.

Das Wappenbild besteht aus gemeinen Wappenfiguren (Bildern aus dem Bereich der unbelebten Natur, der Pflanzenwelt, der Tierwelt, der heraldischen Fabelwesen und den menschlichen Tätigkeitsbereichen wie Haushalt, Bauwesen, Landwirtschaft, Kultur) und Heroldsfiguren (geometrischen Schildteilungen). Buchstaben - vor allem jedoch ganze Wörter - sind als Figuren eines Wappens abzulehnen. Die Verwendung von Figuren des Landeswappens - des mecklenburgischen Stierkopfes, des pommerschen Greifen oder des brandenburgischen Adlers - kann aufgrund der weiten Verbreitung dieser Symbole nur noch in Ausnahmefällen, insbesondere bei Nachweis einer sehr engen geschichtlichen und territorialen Beziehung zu einem oder mehreren der genannten Symbole, zugelassen werden.

Die verwendeten Bilder müssen nach heraldischen Grundsätzen stilisiert werden. Die Darstellung auf dem Wappenschild erfolgt zweidimensional, das heißt, perspektivische Ansichten sind zu vermeiden. Die Figuren sind der Größe des Wappenfeldes oder des Wappenschildes anzupassen. Tatsächliche Farben, Größenverhältnisse und Formen besitzen gegenüber dem Erfordernis einer heraldisch korrekten Darstellungsweise nur eine untergeordnete Bedeutung.

Das Wappen darf mit Figuren nicht überladen werden. Grundsätzlich ist die Wappensymbolik so zu wählen, dass die Figuren im Dienstsiegel der Gemeinde oder des Landkreises noch deutlich zu erkennen sind.

Als Wappenbild ist ein einfaches, allgemeinverständliches Symbol zu wählen, das die besondere Eigenart der jeweiligen Kommune eindeutig kennzeichnet und das Wappen somit von den Wappen anderer Kommunen unverwechselbar abhebt. Bei der Annahme von neuen und bei der Änderung von bestehenden Wappen ist daher stets zu prüfen, welche Eigenarten die Kommune aufweist und welche Symbolik geeignet ist, diese Besonderheiten unter Beachtung des heraldischen Stils überzeugend darzustellen. In Betracht kommen insbesondere historische Sachverhalte, die großen Einfluss auf die Entwicklung der Kommune hatten, Hinweise auf politische und wirtschaftliche Verhältnisse, geographische Eigenarten des Gemeinde- oder Kreisgebiets, volkskundliche Besonderheiten wie bestimmte Gebräuche, Sagen und Trachten, aber auch Besonderheiten aus dem sonstigen Kulturleben der örtlichen Gemeinschaft (zum Beispiel: Schutzpatrone der örtlichen Kirche[n], Naturdenkmale, Kunstwerke). Eine überragende Aussagekraft besitzen die sogenannten "redenden Wappen", die den Ortsnamen in bildhafter Form wiedergeben.

Die Figuren der Wappen können der Vergangenheit oder Gegenwart der Kommunen entlehnt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Erzeugnisse der modernen Produktion (Mähdrescher, Traktoren, Eisenbahnfähren, Hubschrauber, Lastkraftwagen) für die Darstellung in einem Wappen nicht geeignet sind. Bei der Verwendung wirtschaftlicher Symbole sollte außerdem bedacht werden, dass die wirtschaftliche - namentlich die landwirtschaftliche Struktur - in sehr vielen Landgemeinden gleichartig gestaltet ist und dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse in einer bestimmten Region sehr schnell ändern können.

Die Wappenbeschreibung

Wappen der Hansestadt WismarDetails anzeigen

Wappen der Hansestadt Wismar

Die Festlegung eines Wappens erfolgt nicht durch Verweis auf eine bestimmte zeichnerische Darstellung, sondern einzig und allein durch eine korrekte heraldische Beschreibung (Blasonierung). Es gilt die Regel, dass man ein Wappen nach seiner Beschreibung zeichnen können muss. Andererseits ist jede zeichnerische Darstellung des Wappens richtig, wenn sie der Blasonierung entspricht. Bei der Beschreibung eines Wappens sollte beachtet werden, dass diese grundsätzlich aus der Sicht des Wappenträgers erfolgen muss (Höflichkeitsprinzip). Infolgedessen sind die Seitenangaben in einer Blasonierung für den Wappenbetrachter scheinbar vertauscht (vgl. Beschreibung des Wappens der Hansestadt Wismar).

Beschreibung des Wappens der Hansestadt Wismar:

"In Silber auf blauem Wellenschildfuß, darin drei (2:1) silberne Fische, die oberen zugewendet, der untere nach links gekehrt, eine nach links schwimmende rote Kogge mit zwei silbernen Streifen längs der Deckslinie, goldbeschlagenem Ruder und goldenem Bugspriet; am Mast eine goldene Tatzenkreuzspitze, darunter eine nach links wehende, zweimal von Silber und Rot längsgestreifte Flagge, ein goldener Mastkorb und ein goldener Schild, dieser belegt mit einem herschauenden schwarzen Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone, geöffnetem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell, das bogenförmig ausgeschnitten ist und sieben Spitzen zeigt; auf dem Bug der Kogge eine nach links gekehrte widersehende natürliche Möwe."