Aufgaben und Zuständigkeiten

Im Innenministerium werden die Grundsatzangelegenheiten (Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften) des Geoinformations- und Vermessungswesens erarbeitet und der Aufbau und Betrieb einer Geodateninfrastruktur koordiniert. Das Innenministerium ist Oberste Vermessungs- und Geoinformationsbehörde. Ihm obliegt die Fachaufsicht über das Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen im Landesamt für innere Verwaltung (LAiV).

Obere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde ist das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern. Das LAiV übt die Fachaufsicht über die unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden und die Aufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) aus. Weiterhin obliegt dem LAiV die Fachaufsicht über die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH bei der Durchführung von Liegenschaftsvermessungen.

Das LAiV ist zuständig für die Landesvermessung. In diesem Aufgabenbereich werden Geobasisdaten des geodätischen Raumbezugs, der Geotopografie und der Landesluftbildstelle erhoben, aufbereitet und aktuell vorgehalten. Außerdem obliegen ihm verschiedene Aufgaben bei der Erhebung, Führung, Präsentation und Bereitstellung landesweiter Geobasisdaten und der Zertifizierung von Messeinrichtungen, die für Vermessungen nach dem GeoVermG M-V eingesetzt werden. Das LAiV nimmt die Aufgaben der Koordinierungsstelle für Geoinformationswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern wahr.

Für die Führung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters, die Feststellung, Abmarkung (Kennzeichnung) und Wiederherstellung von Grenzpunkten und die hierzu erforderlichen Liegenschaftsvermessungen sind die Landräte und Oberbürgermeister als untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden zuständig.

Die Liegenschaftsvermessungen werden zum überwiegenden Anteil von den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Vermessungen werden von den unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden auf Antrag in das Liegenschaftskataster übernommen und damit u.a. zum Bestandteil des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke nach der Grundbuchordnung.

Die Ergebnisse der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters sind die amtlichen Geobasisdaten, die in Geobasisinformationssystemen zu führen sind. Sie sind Grundlage für alle raumbezogenen Fachinformationssysteme, die im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen obersten Landesbehörde liegen.