Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Die WRRL fordert für alle europäischen Gewässer einen Zustand hoher Wasserqualität und Strukturvielfalt, der genug Lebensraum für Pflanzen und Tiere bietet. Die Bewirtschaftung der Gewässer, das sind Flüsse, Seen, Grundwasser, Übergangsgewässer und Küstengewässer, sind auf dieses Ziel auszurichten.

Leitbild der Richtlinie ist der natürliche Zustand der Gewässer. Gemessen an diesem Leitbild zielt die WRRL darauf, einen mindestens "guten Zustand" der Oberflächengewässer und einen "guten quantitativen und chemischen Zustand" des Grundwassers der Europäischen Union zu erreichen. Für künstliche und erheblich veränderte Gewässer ist das "gute ökologische Potential" zu erreichen.

Wesentliche Instrumente der WRRL sind:

  • eine auf das Flusseinzugsgebiet bezogene Bewirtschaftung der Gewässer,
  • ein einheitliches Bewertungssystem zur Einstufung des Grundwassers, der Flüsse, Seen und Küstengewässer,
  • chemische, strukturelle und biologische Güteziele für die Gewässer,
  • ein enger Zeitplan für das Erreichen dieser Ziele,
  • wirtschaftliche Instrumente, die den sorgsamen Umgang mit Wasser fördern,
  • ein Verschlechterungsverbot,
  • eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Umsetzung der WRRL.

Auf einer speziellen Internetpräsentation des Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie finden Sie weitere Informationen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Land Mecklenburg-Vorpommern. Ergänzende Informationen aus der Praxis in den regionalen Bearbeitungsgebieten erhalten Sie auf den Seiten der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt. Eine wichtige Bund-Länder-Informations-Kommunikationsplattform zur WRRL stellt im Internet der Wasserblick dar.

Der gute ökologische Zustand von Flüssen und Seen

Mit freundlicher Genehmigung der Universität Duisburg-Essen; erstellt im Rahmen www.mars-project.eu