Zoonosen

Bei der Bekämpfung der Zoonosen stehen heute nicht mehr die klassischen Seuchen wie Milzbrand oder Tuberkulose im Vordergrund, sondern solche, die beim Tier keine Symptome hervorrufen, aber trotzdem über Lebensmittel tierischer Herkunft auf den Menschen übertragen werden und dort Krankheiten auslösen können (z.B. Salmonellen, Campylobacter oder Listerien).

Die Zoonosenbekämpfung basiert auf EU-rechtlichen Vorgaben die als unmittelbar geltendes Recht durch die einzelnen Mitgliedsstaaten umzusetzen sind. U. a. gibt es klare Zeitvorgaben Bekämpfungsmaßnahmen in den einzelnen erfassten Tierartenbereichen umzusetzen (Zuchtgeflügel, Legehennen, Masthähnchen, Puten, Zucht- und Mastschweine).

Ziel der Bekämpfungsmaßnahmen ist es, das Risiko für die öffentliche Gesundheit zu reduzieren. Dies geschieht durch die Senkung der Prävalenz (Verseuchungsgrad) von Zoonoseerregern und die damit verbundene Verringerung des Eintrags in die Lebensmittelkette.

Dazu werden zunächst Prävalenzstudien in den Mitgliedstaaten durchgeführt, um die tatsächliche Häufigkeit des Vorkommens von Zoonoseerregern zu ermitteln.

In Abhängigkeit von diesen Ergebnissen werden dann von der EU die Gemeinschaftsziele zur Absenkung der Prävalenz festgelegt.

Im Folgenden erarbeiten die Mitgliedsstaaten nationale Bekämpfungsprogramme, die von der EU zu genehmigen und durch die Mitgliedstaaten verbindlich umzusetzen sind.