Öffentlicher Gesundheitsdienst
Ziel des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist es, die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern und zu schützen. Seine Aufgaben ergeben sich aus dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg Vorpommern und werden wahrgenommen von den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie dem Land. Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind das Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie die Gesundheitsämter.
Zu den wesentlichen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes gehören:
- Mitwirkung an einer gesundheitsgerechten Gestaltung der Lebens- und Umweltbedingungen,
- Aufgaben des gesundheitlichen Verbraucherschutzes,
- Schutz und Förderung der Kindergesundheit, Schulgesundheitspflege,
- Beratung und Betreuung in gesundheitlichen Fragen sowie Vermittlung von Gesundheitshilfen,
- Überwachung von Einrichtungen in Bezug auf die Einhaltung hygienischer und gesundheitsrechtlicher Vorschriften,
- Überwachung der Trink- und Badewasserhygiene,
- Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten,
- Durchführung der öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen,
- Überwachung der beruflichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens,
- Erstellung von amtsärztlichen Gutachten, Zeugnissen und Bescheinigungen, soweit solche gesetzlich vorgeschrieben sind.
Förderaufruf für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Ausbau der Digitalisierung der Gesundheitsämter - Aufruf zur Antragstellung: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport ruft die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern auf, sich zur Verbesserung der im Reifegradmodell beschriebenen Dimensionen mit Anträgen sowie geeigneten Konzepten zu bewerben.
Mit dem Bund-Länder-Beschluss zum Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst vom 29. September 2020 wurden die Voraussetzungen für eine nachhaltige Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) geschaffen. Dazu stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen zur Verfügung. Zuwendungsfähig sind Investitionen der Landkreise und kreisfreien Städte, das heißt Kosten sowie Auszahlungen für Investitionen bei den Einrichtungen des ÖGD, insbesondere Ausgaben für Neuanschaffung und Erwerb von Hard- und Software, einschließlich Entwicklungskosten, wobei Darlehen, Kapitalzuführungen und sonstige Finanzinvestitionen ausgeschlossen sind.
Kontakt
Referat 450 - Öffentliches Gesundheitswesen, Infektionsschutz und Rettungsdienst