Klinische Krebsregistrierung in Mecklenburg-Vorpommern
Krebs ist trotz aller Erfolge der Medizin immer noch eine sehr ernst zu nehmende Erkrankung, die leider viele Menschen betrifft und mit viel Leid und Ängsten verbunden ist.
In Mecklenburg-Vorpommern sind es ungefähr 60.000 an Krebs erkrankte Menschen und mehr als 11.000 jährliche Neuerkrankungen. Durch eine kontinuierlich steigende Lebenserwartung der Bevölkerung wird es auch mehr Krebserkrankungen geben. All diese Menschen setzen ihre Hoffnung darauf, nach den neuesten Erkenntnissen behandelt und sorgfältig nachbetreut zu werden. Eine wichtige Grundlage hierfür bilden Klinische Krebsregister.
Durch das Gesetz über die Krebsregistrierung in Mecklenburg-Vorpommern vom 11. Juli 2016 wurden in Mecklenburg-Vorpommern die rechtlichen Voraussetzungen für den Aufbau eines Klinischen Krebsregisters nach bundesweit einheitlichen Regeln geschaffen.
Das Klinische Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern besteht aus drei Einheiten – den regionalen Registerstellen, der Zentralstelle der Krebsregistrierung und der Treuhandstelle.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Zentralstelle der Krebsregistrierung wurde das Institut für Community Medicine an der Universitätsmedizin Greifswald bestimmt, die Aufgaben der Treuhandstelle werden von der unmittelbar bei der Universitätsmedizin Greifswald angesiedelten unabhängigen Treuhandstelle wahrgenommen. Die regionalen Registerstellen, die in einer gGmbH zusammengefasst sind, befinden sich derzeit in Rostock, Neubrandenburg und Greifswald.
Die klinische Krebsregistrierung dient der möglichst lückenlosen Erfassung von Krebserkrankungen sowie deren Verlauf und Therapie mit der Zielstellung der Verbesserung der Qualität der ambulanten und stationären onkologischen Versorgung. Sie werden auch für die konkrete Behandlung von Patientinnen und Patienten, z.B. im Rahmen von Tumorkonferenzen, genutzt.