Verbesserung der Gesundheitsversorgung: Beratung für Kommunen

Details anzeigen

© Canva

© Canva

Kommunen im ländlichen Raum können ab diesem Jahr gezielte Hilfen für die Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung erhalten. 

Das Gesundheitsministerium fördert vorerst bis Ende 2025 mit bis zu 1,9 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) den Aufbau eines landesweiten Beratungsangebotes, unter anderem zur Vernetzung von Akteuren und Kooperationspartnern des Gesundheitswesens. 

Das Programm richtet sich an Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie Kommunalpolitikerinnen und -politiker, Ärztinnen und Ärzte und weitere Agierende mit Interesse an einer Trägerschaft ambulanter ärztlicher Versorgungsstrukturen.

Die ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns stehen in der ambulanten ärztlichen Versorgung vor großen Herausforderungen. Bei Themen wie der Nachsetzung von Arztstellen fehlt es teilweise an geeigneten Strukturen, um das Thema ganzheitlich mit allen notwendigen Akteuren zu adressieren. Es soll daher ein landesweites Beratungsangebot aufgebaut werden, das die Kommunen bei der Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns durch Beratungsleistungen und die Vernetzung von Akteuren und Kooperationspartnern des Gesundheitswesens unterstützt.

Das Angebot soll eine zentrale Anlaufstelle bilden und durch die Beratung zu einer Schnittstelle zwischen den Kommunen und den Akteuren des Gesundheitswesens werden.

Über ein Interessenbekundungsverfahren des Gesundheitsministeriums wurde das Rostocker Technologie-Unternehmen ATI Küste GmbH als Anbieter des Beratungsangebotes ausgewählt. Der Beratungsbetrieb kann folglich in den nächsten Monaten aufgenommen werden.

Weitere Informationen auch in der offiziellen Pressemeldung vom 06.01.2023.

Fördergrundsätze

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport fördert den Aufbau von einer landesweiten Beratungsmaßnahme zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen. Die Beratung richtet sich unter anderem an Gemeinden,  Ämter und Landkreise sowie medizinische und politische Amtsträger. Zu den Themen zählen zum Beispiel rechtliche Fragen, Informationen zu Zu- und Niederlassungen sowie Nachfolge im ambulanten Bereich oder finanz- und betriebswirtschaftliche Beratungen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den vollständigen Fördergrundsätzen.