Der Kulturpreis des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Land verleiht jährlich einen Haupt- und einen Förderpreis

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Helga Schubert am Redepult mit Mikrophon

Helga Schubert, Trägerin des Landes­kultur­preises 2024

Helga Schubert, Trägerin des Landes­kultur­preises 2024

Mit dem Kulturpreis würdigt das Land die Leistungen einer Persönlich­keit oder Gruppe aus allen Bereichen von Kunst und Kultur. Dabei kann der Preis für ein einzelnes Werk oder das Gesamtschaffen verliehen werden. Der Kulturpreis wird als Haupt- und als Förderpreis vergeben, wobei der Förderpreis besonders innovative Projekte berücksichtigen soll. Der Hauptpreis ist mit 10.000 Euro, der Förderpreis mit 5.000 Euro dotiert.

Vereine, Verbände, Institutionen, staatliche und kommunale Verwaltungen sowie Einzelpersonen können jeweils bis zum 31. März eines Jahres Vorschläge beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur einreichen. Beigefügt werden sollte eine Beschreibung der bisher geleisteten und der aktuellen Arbeit sowie ein kurzer Lebenslauf.

Die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europa­angelegenheiten übermittelt der Ministerpräsidentin in Konsultation mit dem Kulturbeirat seine Vorschläge. Die Ministerpräsidentin entscheidet über die Vergabe des Preises.